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Presseerklärung zu Till Lindemann/ Berichterstattung des ORF zu Vorwürfen gegen Till Lindemann im Kern untersagt

Berlin (ots)

In einem über orf.at verbreiteten Artikel vom 24.07.2023 mit der Überschrift "Nun auch schwere Vorwürfe aus Österreich" hatte der Österreichische Rundfunk ORF unmittelbar vor den Rammstein-Konzerten in Wien über Vorwürfe einer anonymen Frau berichtet, die unseren Mandanten beschuldigt, sie anlässlich eines Rammstein-Konzerts in einem Hotelzimmer mehrfach geschlagen zu haben.

Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 08.09.2023 (Az. 324 O 337/23) wurde dem Österreichischen Rundfunk nunmehr untersagt, den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe im Zuge der Rammstein-Tour gewalttätige Handlungen an einer Frau gegen deren Willen vorgenommen. Vom Verbot umfasst sind die Kernvorwürfe der Frau.

Der Artikel des ORF wurde von zahlreichen Medien und in den sozialen Netzwerken aufgegriffen, u.a. vom Internetmedium laut.de. Dort hieß es in einem Artikel vom 25.07.2023 mit der Überschrift "Rammstein - Neue Vorwürfe aus Österreich", Till Lindemann habe nach einem Bericht des ORF Sex mit einer Frau gegen deren Willen gehabt. Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 05.09.2023 ( Az. 324 O 338/23) wurde der Laut AG untersagt, in Bezug auf Till Lindemann den Verdacht zu erwecken, er habe eine junge Österreicherin bei einem Konzert der Band Rammstein gegen ihren Willen zum Sex genötigt bzw. geschlagen.

Damit sind den Medien weitere Verdachtsberichterstattungen und die Wiedergabe schwerer Anschuldigungen gerichtlich zum wiederholten Mal untersagt worden.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Simon Bergmann
Kontaktdaten:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: sb@schertz-bergmann.de
Tel.: 030/88 00 15-0

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
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E-Mail: cs@schertz-bergmann.de
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