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PRESSEERKLÄRUNG ZU TILL LINDEMANN
Schertz Bergmann Rechtsanwälte erwirkt für Till Lindemann eine weitere einstweilige Verfügung gegen den NDR (www.tagesschau.de)

Berlin (ots)

Als Rechtsanwälte von Till Lindemann geben wir folgendes bekannt:

1.

Bereits mit Pressemitteilung vom 11.08.2023 hatten wir darüber berichtet, dass das Landgericht Hamburg gegen die Süddeutsche Zeitung wegen der Berichterstattung vom 17.07. und 18.07.2023 (Online und Print) sowie gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) wegen der Berichterstattung auf www.tagesschau.de vom 02.06.2023 jeweils einstweilige Verfügungen erlassen hatte.

Nunmehr konnten wir für Till Lindemann eine weitere einstweilige Verfügung gegen den NDR wegen der Berichterstattung auf www.tagesschau.de vom 17.07.2023 erwirken. Wie die Süddeutsche Zeitung hatte auch die Tagesschau über Vorgänge aus dem Jahr 1996 berichtet. In diesem Zusammenhang war eine Frau namens "Sybille Herder" zitiert worden, die berichtet hatte, nackt und mit Unterleibsschmerzen in einem Hotelzimmer aufgewacht zu sein, nachdem sie den Abend zuvor u.a. mit unserem Mandanten verbracht hat.

Per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 14.08.2023 (Az. 324 O 298/23) wurde dem Sender untersagt, den Verdacht zu erwecken, unser Mandant habe die Frau vergewaltigt bzw. sexuelle Handlungen an ihr ohne deren Einwilligung vorgenommen. Das Landgericht stützt auch in diesem Fall seine Entscheidung darauf, dass es für die Verdachtsberichterstattung an dem erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen fehle. Ausweislich der vom NDR eingereichten eidesstattlichen Versicherung könne sich die Frau an das für den Vorwurf maßgebliche Geschehen nicht erinnern. Weitere Beweistatsachen, die den Verdacht tragen könnten, lägen nicht vor.

Dass nun ein drittes Mal innerhalb kürzester Zeit dem Rechercheverbund zwischen NDR und Süddeutscher Zeitung eine Verdachtsberichterstattung wegen unzureichender Ermittlung eines Mindestbestandes an Beweistatsachen verboten werden musste, belegt die mangelhafte Recherchearbeit dieses in rechtlicher Hinsicht fragwürdigen Verbunds zwischen einem privaten Zeitungsverlag und einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt. In dem auch durch gegenseitige Kommentare in den sozialen Netzwerken zu Tage tretenden Eifer, unseren Mandanten zu belasten, werden essentielle journalistische Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen, was mit dem Auftrag der Tagesschau, unabhängig, sachlich und unparteilich über das nationale und internationale Geschehen zu informieren, nicht in Einklang zu bringen ist.

2.

Soweit wir für unseren Mandanten einen beim Landgericht Berlin eingereichten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Campact e.V. zurückgenommen haben, steht dies vor dem Hintergrund, dass effektiver Rechtschutz nicht mehr erzielbar war. Der am 13.07.2023 unter Berufung auf die besondere Dringlichkeit eingereichte Antrag richtete sich gegen den Aufruf zur Absage der Rammstein-Konzerte in Berlin am 15.07., 16.07. und 18.07.2023. Zu dem Antrag äußerte sich das Landgericht Berlin erstmalig am 27.07.2023 mit einer ersten Einschätzung der Rechtslage. Da die Konzerte zu diesem Zeitpunkt bereits lange Zeit zurücklagen und der begehrte Rechtschutz dadurch zu spät gekommen wäre, sprachen prozessökonomische Gründe dafür, das Verfahren nicht weiter zu betreiben. In der Sache bleiben wir dabei, dass die Begründung des Aufrufs, unser Mandant habe reihenweise und systematisch junge Frauen sexuell missbraucht, rechtswidrig ist, weil es - wie die bislang geführten Verfahren belegen - für diesen Vorwurf keinerlei Belege gibt.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Simon Bergmann
Kontaktdaten:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: sb@schertz-bergmann.de
Tel.: 030/88 00 15-0

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
Kontaktdaten:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: cs@schertz-bergmann.de
Tel.: 030/88 00 15-0

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