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WAZ: Corona-Soforthilfen müssen in NRW später zurückgezahlt werden

Essen (ots)

Zehntausende Kleinunternehmen in Nordrhein-Westfalen bekommen mehr Zeit für die Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen. Die Landesregierung will in der Kabinettssitzung am kommenden Dienstag beschließen, die Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe nochmals bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern. Das berichtet die in Essen erscheinende Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ, Samstagausgabe). "Da viele Branchen weiterhin von Einschränkungen belastet sind, ist die finanzielle Situation für zahlreiche Kleinbetriebe nach wie vor angespannt. Mit den nochmals verbesserten Rückzahlungsfristen geben wir ihnen weiteren Spielraum, um zuversichtlich nach vorne zu schauen und sich auf die Wiederbelebung des Geschäfts im Frühjahr vorzubereiten", sagte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) der WAZ.

Mit der Soforthilfe hatten Land und Bund im Frühjahr 2020 rund 4,5 Milliarden Euro an etwa 430.000 Solo-Selbstständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen ausgezahlt. Die je nach Betriebsgröße gestaffelten Hilfen zwischen 9000 Euro (bis 5 Mitarbeiter) und 25.000 Euro (bis 50 Mitarbeiter) wurden Antragstellern damals in NRW pauschal als Maximalbetrag überwiesen. Die tatsächlich entstandenen Pandemiefolgen in den Auftragsbüchern sollten nachträglich belegt werden.

Die Abrechnung und Rückzahlung der staatlichen Hilfen war eigentlich bereits bis Ende 2020 vorgesehen, wurde aber wegen der anhaltend kritischen Corona-Lage von Bund und Ländern auf Ende 2022 verschoben. NRW geht nun darüber mit einer Fristverlängerung bis Mitte 2023 noch hinaus, um kleine Firmen nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Bisher haben bereits rund 119.000 Soforthilfe-Empfänger Rückzahlungen in Höhe von 879 Millionen Euro geleistet. Pinkwart forderte zudem vom Bund, die auf zwei Jahre begrenzte Tilgungsfreistellung für staatlich verbürgte Darlehen der Förderbank KfW um mindestens ein Jahr zu verlängern.

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