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Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)

Unbürokratischeren Zugang zu medizinischer Versorgung

München (ots)

"Die große Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern benötigen einen unbürokratischeren Zugang zu medizinischer Versorgung", fordert Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK).

Die Ärztinnen und Ärzte bringen sich sowohl in den Aufnahmeeinrichtungen als auch in der Regelversorgung der Flüchtlinge äußerst engagiert ein. Kaplan kritisierte hierbei jedoch, dass niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte mit ihren migrierten Patienten insbesondere Sprachbarrieren weitgehend selbst überwinden müssten, was mühsam, zeitaufwendig und teilweise auch gar unmöglich sei. Dies gelte auch bei Impfungen, gerade wegen der nötigen Aufklärung.

Bayerns Ärzte-Chef hatte sich zur medizinischen Versorgung der Flüchtlinge mehrfach sowohl an Dr. Marcel Huber, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben, als auch an Melanie Huml, Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, gewandt: Hier benötige man Sprach- und Kulturmittler.

Kaplan kritisierte, dass erkrankte Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz derzeit nur eine Akutversorgung ohne Dolmetscherleistungen erhielten. Dieser Mindeststandard bedeute, dass Ärztinnen und Ärzte Flüchtlinge anders behandeln müssten als inländische Patienten. "Das ist für uns Ärztinnen und Ärzte ethisch nicht vertretbar", sagte der BLÄK-Präsident. Ausdrücklich begrüßte Kaplan, dass in Bayern bei der Registrierung der Asylsuchenden ein Kurzscreening durchgeführt werde, forderte dies aber auch bei den vom Bund eingerichteten "Warteeinrichtungen", die einen maximalen Aufenthalt von 48 Stunden ermöglichen. Außerdem ist "die Erhöhung der ärztlichen Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst und die unbürokratische Unterstützung der Praxen in Erstaufnahmeeinrichtungen durch die Staatsregierung ein wichtiger Beitrag zur Entspannung der medizinischen Versorgungssituation", stellte Kaplan fest.

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung künftig ermöglichen will, "dass Asylsuchende, die über eine abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen Heilberuf verfügen, in die medizinische Erstversorgung von anderen Asylsuchenden in den (zentralen) Aufnahmeeinrichtungen eingebunden werden dürfen ("Arztassistent")". Das "Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz", das bereits am 1. November 2015 in Kraft treten soll, sieht folgende Punkte vor:

~ Die Einführung der Gesundheitskarte bleibt den Ländern überlassen. 
Der Bund schafft die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen. 
Die gesetzlichen Krankenkassen sollen von den Ländern verpflichtet 
werden können, gegen Kostenerstattung die Krankenbehandlungen bei 
Asylbewerbern zu übernehmen. In diesem Zusammenhang kann die Ausgabe 
einer elektronischen Gesundheitskarte vereinbart werden. Die 
Leistungen sollen sich wie bisher im Rahmen des 
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG §§ 4 und 6) bewegen.
~ Der Impfschutz für Asylbewerber wird verbessert. 
~ Asylbewerber, die anerkannt wurden oder aus anderen Gründen länger 
in Deutschland bleiben, sollen einen verbesserten Zugang zu 
psychologischer Betreuung erhalten.

"Die Einbindung asylsuchender Ärzte begrüße ich außerordentlich, vorausgesetzt sie werden einem approbierten Arzt zur Seite gestellt", so Kaplan abschließend.

Pressekontakt:

Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-268
Fax: 089 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
www.blaek.de

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