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Der Klinsmann aus der Amtsstube

Hamburg (ots)

Die Kommunen werden für Pensionsrückstellungen
rund zehn Milliarden Euro in ihre Bilanzen einstellen müssen, so die
Einschätzung der Mummert + Partner Unternehmensberatung. Bisher steht
dort kein einziger Euro - weil es noch keine Bilanzen gibt. Das
allerdings soll sich nach dem Willen der Länderinnenminister bald
ändern. Fehlende Rückstellungen mit Folgen: Bei Versetzungen könnten
zukünftig Ablösesummen fällig werden, da die letzte Dienststelle des
Beamten auch für seine Pensionszahlung zuständig ist.
Die bisherigen Ausgabenrechnungen von Städten und Gemeinden stehen
auf tönernen Füßen. Das zeigt die probeweise Umstellung von der
kameralistischen auf die kaufmännische Buchführung in einigen
Kommunen. Diese Buchführung ist auch in der Wirtschaft üblich und
berücksichtigt zum Beispiel Abschreibungen und Rückstellungen für
absehbare Belastungen. Sie förderte Belastungen zutage, die bisher
niemand auf der Rechnung hatte: zum Beispiel Pensionsrückstellungen
für noch berufstätige Beamte. Deutschlands Städte und Gemeinden
werden hierfür mindestens zehn Milliarden Euro in ihren Bilanzen
zurückzulegen haben.
Zukünftig drohen bei personellen Veränderungen Ablösesummen wie
beim Fußball. Denn die letzte Dienststelle des Beamten ist in der
Regel auch für seine Pensionszahlungen verantwortlich. Ein Beispiel:
Wechselt ein 44-Jähriger die Dienststelle, muss seine neue Kommune in
der Jahresbilanz zusätzlich Rückstellungen in Höhe von 100.000 Euro
für dessen Pension ausweisen. Der ehemalige Arbeitgeber kann eben
diesen Betrag aus seiner Bilanz herausnehmen und macht quasi einen
Gewinn. Wird keine gesetzliche Regelung für solche Fälle gefunden,
müssten die Dienststellen einander für wechselwillige Beamte
Ablösesummen zahlen.
Bundesweit führend bei der Einführung der kaufmännischen
Buchführung in den öffentlichen Haushalten ist das Modellprojekt in
Nordrhein-Westfalen. Dort ist ein Neues Kommunales Finanzmanagement
seit 2001 in der Erprobung. Im kommenden Jahr soll der Landtag über
einen entsprechenden Gesetzentwurf des Innenministeriums entscheiden.
Die neue doppische Buchführung erfasst den Wertverlust des Vermögens
ebenso wie Belastungen durch Rückstellungen und zeigt das Ergebnis in
der jährlichen Bilanz. Den Posten auf der Habenseite - beispielsweise
Immobilien oder Fahrzeuge - stehen auf der Sollseite
Pensionsrückstellungen und Schulden gegenüber. Der Vorteil: Die
Transparenz im Haushalt steigt und er wird mittelfristig stabiler.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Mummert + Partner
Unternehmensberatung, 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 
Jörg Forthmann, 
Tel.: 040/227 03-7787.
Die Presselounge von Mummert + Partner finden Sie im Internet unter
www.mummert.de.

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