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Lausitzer Rundschau: zu: Patientenverfügungen

Cottbus (ots)

Wann dürfen sterbenskranke Patienten den Abbruch der künstlichen
Ernährung oder das Abschalten der Herz-Lungen-Maschine verlangen? Und
welche Bedeutung haben dabei die so genannten Patientenverfügungen?
Solche Fragen berühren ohne Zweifel den Grenzbereich unseres
menschlichen Daseins. Dass die Bedingungen des Sterbens möglichst
human gestaltet werden sollten, kann sicher jeder unterschreiben.
Doch die Praxis kennt eine Fülle von Fällen, die durch Paragraphen
schwerlich zu erfassen sind. Was ist zum Beispiel mit einem
Koma-Kranken, der sich nicht artikulieren, aber womöglich doch wieder
zu neuem Leben erwachen kann? Auch ein Demenzkranker muss noch längst
nicht den Tod vor Augen haben, nur weil Angehörige in ihm einen
hoffnungslosen Fall sehen. Damit keine Missverständnisse aufkommen:
Eine rechtliche Regelung der Patientenverfügung ist durchaus
wünschenswert, da viele Bürger längst zu dieser Möglichkeit greifen,
ohne sich über die Verbindlichkeit ihres Willens im Klaren zu sein.
Die Vollstreckung einer Festlegung, die auf schwer voraussagbare
Krankheitssituationen zugeschnitten ist, birgt jedoch immer die
Gefahr des Missbrauchs. Der Enquetekommission im Bundestag ist
deshalb zuzustimmen, wenn sie es für eine Illusion hält, dass solche
Verfügungen stets klar und eindeutig umzusetzen wären. Gerade weil
das Verhältnis von persönlicher Selbstbestimmung und dem Schutz des
Lebens eine Gratwanderung darstellt, sind großzügig auslegbare
Bestimmungen fehl am Platze. Patientenverfügungen sollten in
regelmäßigen Abständen überprüft werden. Das zwingt auch zur
individuellen Auseinandersetzung mit einem gesellschaftlich
verdrängten Thema.
ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
Email: lr@lr-online.de

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