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Lausitzer Rundschau: Länderinitiative für Strafrechtsverschärfung bei politisch motivierten Taten

Cottbus (ots)

Das Ziel ist nur allzu gut nachzuvollziehen.
Rechtsextremistische Schläger sollen nicht mehr mit Bewährungsstrafen
davonkommen, sondern im Gefängnis einsitzen. Deshalb wollen 
Brandenburg und Sachsen-Anhalt das Strafgesetzbuch ändern. Mit einer 
Bundesratsinitiative sollen politische oder rassistische Gründe als 
zwingend strafverschärfend festgelegt werden.
Sechs Bundesländer, darunter Berlin, lehnen das aus gutem Grund ab. 
Denn die bestehenden Paragrafen hindern keinen Richter in Deutschland
heute schon, eine rassistische, rechtsextremistische Gesinnung 
strafverschärfend zu berücksichtigen, im Gegenteil. Bei den 
Grundsätzen der Strafzumessung wird im Gesetz ausdrücklich gefordert,
die Beweggründe und Ziele des Täters und die Gesinnung, die aus der 
Tat spricht, zu berücksichtigen. Wenn trotzdem nicht mehr 
rechtsextreme Schläger hinter Gittern landen, so liegt das nicht am 
Gesetzestext. Es ist eher eine Sache des Willens und der Konsequenz 
von Staatsanwälten und Richtern, die menschenverachtende Gesinnung 
von Tätern aufzuklären, in den Gerichtsverhandlungen zur Sprache zu 
bringen und bei der Entscheidung über die Strafe zu berücksichtigen. 
Wo es an diesem Willen fehlt, hilft auch eine Gesetzesänderung 
nichts. Denn auch wenn festgelegt wäre, welche rassistischen Motive 
direkt hinter Gitter führen, bliebe die Frage, ob sie im Gerichtssaal
eine Rolle spielen. Was da nicht zur Sprache kommt, kann auch nicht 
strafverschärfend wirken, egal ob per Extra-Vorschrift oder wie schon
jetzt mit klarer Aufforderung im Gesetzestext. Die 
Bundesratsinitiative ist deshalb das, was der Volksmund als das 
Gegenteil von gut gemacht bezeichnet: gut gemeint, jedoch mit 
gefährlichen Risiken. Denn eine solche Klausel wäre zweifelsfrei ein 
Schritt in Richtung einer Gesinnungsjustiz und würde damit den 
Rechtsextremisten geradezu in die Hände spielen. Die sehen sich 
nämlich am liebsten als angebliche Opfer einer solchen. Eine 
Strafrechtsänderung, wie sie Brandenburg und Sachsen-Anhalt 
vorschlagen, wäre deshalb Wasser auf ihre Mühlen.
Trotz allem Abscheu über jede rechtsextremistische Gewalttat, kann 
man deshalb der Bundesratsinitiative nur ein Scheitern wünschen. Denn
sie ist nicht gut, sondern gefährlich gut gemeint.

Pressekontakt:

Rückfragen bitte an:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de

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