GdP zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung -- Kopelke: Moderne Ermittlungsbefugnisse sind unverzichtbar für die Sicherheitsbehörden
Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, welches die Verfassungsmäßigkeit und Notwendigkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) sowie der Online-Durchsuchung als unverzichtbare Instrumente zur effektiven Strafverfolgung und Gefahrenabwehr bestätigt. „In einer Zeit rasanter technischer Entwicklungen ist es unverzichtbar, dass die Polizei über moderne Ermittlungsbefugnisse verfügt. Der Beschluss stellt sicher, dass wir auch künftig schwerste Straftaten effektiv bekämpfen können“, erklärt GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke am Donnerstag.
Die GdP betont, dass die Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung insbesondere bei terroristischer, organisierter und schwerster Kriminalität notwendige Werkzeuge sind. Rechtsfreie Räume der Kommunikation dürften nicht akzeptiert werden.
Die Entscheidung des Gerichts sichere der Polizei wesentliche Ermittlungsinstrumente, die unter strengen rechtlichen Voraussetzungen zum Einsatz kommen. „Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass strafrechtlich relevantes Handeln immer verfolgt werden kann – gerade bei schweren Delikten“, betont der Gewerkschafter.
- - - - - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit 210.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.
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