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Abstimmung im EU-Parlament zur Tachographenpflicht: Licht und Schatten bestimmen die Entscheidung.

Berlin (ots)

   - Ausweitung der Ausnahmeregelung auf 100 km, ohne  
     Gewichtsbeschränkung
   - Baustellenverkehr und Straßenbau ohne Tachographenpflicht
   - Aber: Tachographenpflicht schon ab 2,8 t

Das Europäische Parlament hat in seiner gestrigen Sitzung eine neue EU-Verordnung zu den Kontrollgeräten im Straßenverkehr beschlossen. Mit der Ausweitung des Ausnahmebereichs für die Tachographenpflicht von derzeit 50 auf 100 km hat das EU-Parlament eine langjährige Forderung des ZDB endlich umgesetzt. Da die Ausnahmeregelung ohne jede Gewichtsbeschränkung gelten soll, werden viele baugewerbliche Unternehmen, die schwere Fahrzeuge benötigen, entlastet. Bisher hatte die Ausnahmeregelung nämlich nur für Fahrzeuge bis 7,5 t gegolten. Darüber hinaus sind Fahrzeugen, die im Baustellenverkehr zur Zu- und Ablieferung von Baumaterialien eingesetzt werden, von der Tachgraphenpflicht befreit. Gleiches gilt für den gesamten Straßenbau, wie vom ZDB seit langem gefordert.

"Durch den Beschluss des Europäischen Parlaments werden viele Unternehmen deutlich entlastet. Extrem belastende Bürokratie wird endlich abgebaut!", zeigt sich Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe sehr zufrieden mit diesem Teil der neuen Verordnung.

Gleichzeitig beklagte Pakleppa die völlig überraschende und unerwartete Ausdehnung der Gewichtsbeschränkung von derzeit 3,5 t auf Fahrzeuge ab 2,8 t, die bei Fahrten über einen Radius von 100 km hinaus gilt. "Gerade für die Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks sind Fahrtätigkeiten von untergeordneter Bedeutung. Da die Transporter und Nutzfahrzeuge üblicherweise nur für Fahrten zwischen Baustelle, Betrieb und Materiallager eingesetzt werden, nicht im Fernverkehr mit hauptamtlichen Fahrern, ist der momentane Zeit- und Kostenaufwand für den Tachographen in den baugewerblichen Unternehmen völlig unverhältnismäßig. Die bestehende Regelung bedeutet für sie einen enormen bürokratischen Aufwand, ohne die Verkehrssicherheit zu verbessern." Schilderte Pakleppa die Situation.

Der ZDB wird sich nun dafür einsetzen, dass diese Verschärfung der Tachographenpflicht wieder geändert wird, denn noch müssen sich die Verkehrsminister der EU-Mitgliedsländer, die Kommission und das Parlament auf eine gemeinsame Position einigen.

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
www.zdb.de

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