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Deutsche Bahn AG

Die Deutsche Bahn zum Unglück in Eschede

Berlin (ots)

Das Unglück von Eschede am 3. Juni 1998, bei dem
101 Menschen getötet und 105 Menschen verletzt wurden, hat das
Unternehmen Deutsche Bahn und seine Mitarbeiter tief getroffen.
Bahnchef Hartmut Mehdorn: "Die Deutsche Bahn wollte von Anfang Leid
mindern so gut es geht. Sie will auch weiterhin die Betroffenen in
jeder möglichen Form unterstützen und ihnen dabei helfen, dieses
tragische Unglück zu bewältigen."
Im Interesse der Betroffenen hat die Bahn deshalb, unabhängig von
der Verschuldenfrage, sofort über die gesetzlichen
Haftungshöchstgrenzen hinaus Schadensersatz und auch Schmerzensgelder
gezahlt. Insgesamt hat die Bahn bis jetzt rund 45 Mio. Mark an
Entschädigungsleistungen und Schmerzensgeldern gezahlt.
Wenige Tage nach dem Unglück hatte die Bahn mit Prof. Dr. Ernst
Krasney einen unabhängigen Ombudsmann als Ansprechpartner für die
Betroffenen gewinnen können und ihm einen Fonds in Höhe von zunächst
5 Mio. Mark für seine Tätigkeit zur Verfügung gestellt. Das Geld hat
Prof. Dr. Krasney für ein umfassendes Nachbetreuungsprogramm
verwendet.
Entschädigungen und Schmerzensgelder
Die Bahn hat alle Ansprüche schnell und unbürokratisch
entschädigt. Dazu Margret Suckale, Leiterin Recht bei der Bahn: "Von
338 direkten Anspruchstellern konnten bis heute 80 Prozent
entschädigt werden. In nicht wenigen Fällen wünschen Geschädigte
jedoch keine Abfindung, sondern zunächst Abschlagszahlungen, weil
Folgeschäden noch nicht sicher eingeschätzt werden können. Dies
akzeptieren wir selbstverständlich."
Über den Fonds von 5 Mio. Mark hinaus hat die Bahn bisher rund 45
Mio. Mark an Entschädigungsleistungen, also Schmerzensgeldern,
Unterhaltsschäden, Heilbehandlungen, Erwerbsschäden und Sachschäden
gezahlt. Das Unternehmen rechnet mit weiteren Aufwendungen in
zweistelliger Millionenhöhe, da in vielen Fällen weiterhin monatliche
Unterhaltszahlungen oder Renten geleistet werden. Schmerzensgelder an
Verletzte und Hinterbliebene wurden bisher in Höhe von rund 8 Mio.
Mark gezahlt.
Die Hinterbliebenen haben pro Familie für jedes getötete
Familienmitglied 30.000 Mark an Schmerzensgeld erhalten. Daneben
wurden alle materiellen Schäden ersetzt. Die Höhe des von der Bahn
gezahlten Schmerzensgeldes liegt damit wesentlich über den von der
Rechtsprechung in anderen Fällen zugesprochenen Schmerzensgeldern.
Die Bahn hat auch den sechs vor dem Landgericht Berlin klagenden
Parteien 30.000 Mark Schmerzensgeld für jeden bei dem Eschede-Unglück
getöteten Angehörigen und darüber hinaus Entschädigungszahlungen in
fünf- bis sechsstelliger Höhe gezahlt. So hat der gesetzliche
Vertreter einer Klagenden bis jetzt Entschädigungs- und
Schmerzensgeldzahlungen in Höhe von rund 660.000 Mark erhalten.
Dieser Betrag erhöht sich zur Zeit um rund 12.000 Mark monatlich.
Ombudsmann
Die Bahn hatte unmittelbar nach dem Unfall den Verletzten und
Hinterbliebenen mit Prof. Dr. Ernst Krasney, Vizepräsident des
Bundessozialgerichts a.D., einen unabhängigen und sehr sachkundigen
Ansprechpartner als Interessenmittler zur Seite gestellt. Damit gab
es erstmals nach einen Unglück einen Ombudsmann als neutralen
Ansprechpartner für Betroffene.
Die Bahn hat Prof. Dr. Krasney für seine Tätigkeit einen Fonds in
Höhe von zunächst 5 Mio. Mark für die Organisation und Durchführung
eines umfassenden Nachbetreuungsprogramms zur Verfügung gestellt.
Prof Dr. Krasney hat das Geld für finanzielle Leistungen in
besonderen Fällen und über den gesetzlichen Schadenersatz hinaus
sowie für die Finanzierung der am 11. Mai 2001 eingeweihten
Gedenkstätte in Eschede verwendet.
"Mit den Mitteln des Fonds konnte ich da helfen, wo es das
deutsche Schadenersatzrecht nicht vorsieht, die persönliche Situation
der Betroffenen aber eine Betreuung durch Psychologen und eine
zusätzliche finanzielle Unterstützung erforderlich machte", erläutert
Prof. Dr. Krasney. "Darüberhinaus wurde den Betroffenen die
Möglichkeit eröffnet, über einen Zeitraum von drei Jahren in 16 von
Psychologen betreuten Gruppen die psychischen Folgen des Unglücks zu
bewältigen".
Spendengelder
Sämtliche Schmerzensgeld- und Schadenersatzzahlungen hat
nachweislich die Bahn gezahlt. Die Soforthilfen der Länder
Niedersachsen und Bayern und alle Spendengelder wurden
selbstverständlich nicht auf den zu leistenden Schadenersatz der Bahn
angerechnet.
Die Soforthilfen der Länder wurden von diesen direkt an die
Hinterbliebenen verteilt. Die Spenden in Höhe von rund 800.000 Mark,
die auf zwei von der Bahn eingerichteten Spendenkonten eingegangen
waren, hat Ombudsmann Prof. Dr. Krasney an Betroffene des Unglücks
verteilt.
Hinweis für elektronische Medien:

Kontakt:

Hörfunkredaktionen haben die Möglichkeit, am 20. Februar 2002 ab
10.00 Uhr auf der Website www.presseportal.de die selben O-Töne
runterzuladen.

Dieter Hünerkoch
Leiter Kommunikation
Tel.: 0 30/2 97-6 11 30
Fax: 0 30/2 97-6 19 19

Dirk Große-Leege
Konzernsprecher
Tel.: 0 30/2 97-6 11 80
Fax: 0 30/2 97-6 20 86

E-Mail: medienbetreuung@bku.db.de
Internet: http://www.bahn.de

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