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Kommentar: Die Stichwahl ist gut für die Demokratie

Düsseldorf (ots)

Muss sich Laschet jetzt vor der Kommunalwahl fürchten? Wohl kaum. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs lässt zwar die SPD jubeln, bedeutet aber nicht automatisch, dass die Sozialdemokraten nun bessere Aussichten hätten, mit ihren Kandidaten in die Rathäuser einzuziehen. Richtig ist, dass der Entscheid der NRW-Verfassungsrichter (4:3 für die SPD-Position) das Ergebnis der Bürgermeisterwahlen weniger kalkulierbar macht. Wer die stärkste politische Kraft vor Ort ist, lässt sich in der Regel einschätzen. Deren Kandidat bekommt häufig auch die meisten Stimmen. Selbst ohne absolute Mehrheit führt der dann das Rathaus - auch wenn nur 25 oder 30 Prozent der Wähler für ihn als Bürgermeister gestimmt haben: also eher rote Bürgermeister im Ruhrgebiet und eher schwarze am Niederrhein. Diesem Automatismus hat der Verfassungsgerichtshof einen Riegel vorgeschoben. Die Stichwahl bleibt. Und in den meisten Städten und Gemeinden in NRW müssen die Bürger im September 2020 wohl zweimal zur Wahl. Das ist gut so, weil es die Abstimmung zur echten Auswahl macht. Die Stichwahl ist in der Regel allein eine Persönlichkeitswahl. Profil und Auftreten entscheiden. Nur so kamen zuletzt in Düsseldorf SPD-Mann Geisel und in Mönchengladbach CDU-Kandidat Reiners zum Erfolg. Ihre Gegner hatten im ersten Wahlgang mehr Stimmen auf sich vereinen können, verloren aber bei der Stichwahl. Auch weil sich kleinere Parteien am Sturz der Amtsinhaber beteiligten. Diese Frage wird die Grünen beschäftigen müssen. Sie haben zwar nach den Europawahlergebnissen erstmals selbst die Chance, zu den Bestplatzierten zu gehören, könnten aber auch auf Schwarz-Grün setzen. Das müsste Laschet nicht beunruhigen.

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