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Geiz ist nicht geil ! Auch Saturn muss Energieverbrauch von "weißer Ware" korrekt kennzeichnen

Berlin (ots)

Das Landgericht Berlin gibt der Deutschen
Umwelthilfe auch im Rechtsstreit  gegen eine Filiale der 
Elektrogerätekette Saturn Recht - Im März war bereits eine 
Verkaufsstelle der Metro-Tochter Media Markt wegen Verstößen gegen 
die korrekte Energieverbrauchskennzeichnung verurteilt worden
Berlin, 24. Mai 2006: Zwei Monate, nachdem das Landgericht Berlin 
bereits den Media Markt in Berlin-Neukölln wegen einer fehlerhaften 
Verbrauchskennzeichnung verurteilte, bescheinigte nun eine andere 
Kammer des Landgerichts einer Filiale der ebenfalls zum Metro-Konzern
gehörenden Elektrogerätekette Saturn am Berliner Alexanderplatz 
rechtswidriges Verhalten bei der Energieverbrauchskennzeichnung von 
so genannter "Weißer Ware". Beide Schwesterunternehmen haben demnach 
gegen ihre Informationspflicht zum Schutz der Verbraucherinnen und 
Verbraucher verstoßen. Diesen Vorwurf der Deutschen Umwelthilfe e. V.
(DUH) bestätigte das Landgericht Berlin (Az: 96 O 259/05) im Fall der
Saturn-Filiale am gestrigen Dienstag (23. Mai). Mit dem Urteil wird 
nach einer zweiten Musterklage der DUH zunächst die betroffene 
Saturn-Verkaufsstelle in Berlin verpflichtet, ihre so genannte "Weiße
Ware" (Kühlschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen, Backöfen etc.) 
korrekt, d.h. nicht verdeckt, sondern deutlich sichtbar entsprechend 
der Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (EnVKV) auszuzeichnen.
Über die verklagte Filiale hinaus entfaltet das gestern ergangene 
Urteil faktisch aber bundesweit Wirkung für die Kennzeichnungspraxis 
von Elektrohaushaltsgeräten.
"Das gestrige Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt die 
Überzeugung der DUH, dass Geiz bei der Verbraucherinformation eben 
nicht geil ist und auch den Markt dominierende Konzerne Gesetze 
einhalten müssen ", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen 
Resch das Urteil. "Wir hoffen, dass die neuerliche 
Gerichtsentscheidung nun endlich auch in der Metro-Zentrale zur 
Kenntnis genommen wird. Wir fordern die Elektroketten Media Markt und 
Saturn auf, zukünftig die vorgeschriebenen Informationen über den 
Energieverbrauch von Haushaltsgeräten korrekt anzugeben und auf den 
Verkauf von Stromfressern zu verzichten."
Rund ein Drittel des Stromverbrauchs in privaten Haushalten in 
Deutschland geht auf Kühlschrank, Backofen & Co zurück. Die 
Einsparpotenziale in diesem Gerätesektor sind nach übereinstimmender 
Meinung der Experten noch enorm. Die Verbraucher müssen aber über 
konkrete Einsparmöglichkeiten informiert werden, um sich entsprechend
entscheiden zu können. Sie müssen wissen, dass nur ein auf Grund 
geringeren Energieverbrauchs sparsamer Kühlschrank auf Dauer 
tatsächlich günstig kühlt. Die Deutsche Umwelthilfe fordert 
angesichts kräftig gestiegener Energiepreise und der erkennbar immer 
dramatischeren Folgen der Klimaerwärmung schon seit langem die Abkehr
von den heute dominierenden Werbestrategien und verlangt über die 
korrekte Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnung hinaus eine 
offensive Werbung für besonders effiziente Geräte.
"Das aggressive Preismarketing wird angesichts des sich 
zuspitzenden Treibhauseffekts von Monat zu Monat unverantwortlicher. 
Wir brauchen dringend die Wende hin zu einem Qualitätsmarketing, das 
im Zeichen des Klimawandels automatisch bei energieintelligenten 
Produkten landet", so Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und 
Recht bei der DUH. Marktschreier, die den Verbrauchern ihre 
vermeintlich billigen Produkte unabhängig von Lebensdauer und 
Energieverbrauch unterjubeln, seien schon jetzt nur scheinbar modern.
"Weil die Strompreise tendenziell weiter steigen, werden die Menschen
schnell lernen zwischen Energiepreisen und Energiekosten zu 
unterscheiden. Wer heute etwas mehr für ein energieeffizientes Gerät 
ausgibt, schont das Weltklima und über die Jahre auch sein 
Portemonnaie", so Ziehm.
Bei Testbesuchen in Saturn- und Media Markt-Filialen hatten 
DUH-Mitarbeiter im Herbst 2005 festgestellt, dass die gesetzlich 
vorgeschriebenen Angaben der Energieeffizienzklassen und 
Energieverbrauchsdaten entweder ganz fehlten oder verdeckt waren. Die
Elektromärkte verschafften sich so auch Wettbewerbsvorteile gegenüber
Konkurrenten, die die gesetzlichen Pflichten korrekt einhielten. Als 
die betroffenen Filialen sich nach Abmahnungen der DUH weigerten, 
entsprechende Unterlassungserklärungen abzugeben, entschied sich die 
DUH, die auch anerkannter Verbraucherschutzverband ist, Anfang 
Dezember 2005 zum Gang vor das Landgericht. Saturn und Media Markt 
entschlossen sich zwar daraufhin erfreulicherweise, die gesetzlichen 
Vorschriften in ihren Filialen flächendeckend einzuhalten und 
änderten ihre Kennzeichnungspraxis im Sinne der DUH. Vor Gericht 
widersprachen sie gleichwohl weiterhin der DUH-Klage. Das Landgericht
Berlin hat nun zum zweiten Mal entschieden, dass die ursprüngliche 
Kennzeichnungspraxis rechtswidrig war.
Für Rückfragen:
Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Hackescher 
Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, 
Mobil: 0160 5337376, E-Mail:  ziehm@duh.de
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 
Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, E-Mail:  
resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 
Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577,
E-Mail:  rosenkranz@duh.de

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