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Tiefensee verwehrt 60.000 Autofahrern Schutz vor unwirksamen Dieselfiltern

Berlin (ots)

Das dem Bundesverkehrsminister unterstellte
Kraftfahrtbundesamt verweigert Rückrufaktion für Betrugsfilter - 
Betroffene haben Rechtsanspruch auf "Mangelbeseitigung durch Einbau 
eines Alternativfilters eines anderen Herstellers" - Deutsche 
Umwelthilfe dokumentiert TÜV-Untersuchung über manipulierte Filter 
und zeigt betrogenen Autofahrern anhand eines brancheninternen 
Rundschreibens, wie sie zu ihrem Recht und funktionierenden Filtern 
kommen
19. Oktober 2007: Der Skandal um minderwertige 
Dieselnachrüstfilter der Firma GAT spitzt sich weiter zu. Der 
Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) liegen jetzt Untersuchungen des TÜV
Hessen von Juni 2007 vor, die illegale Manipulationen am 
ursprünglichen GAT-Filterkonzept im Detail belegen.
Mit einer Veränderung des Aufbaus des Filters und einer 
Vergrößerung der Poren in der Filterkeramik hat das Unternehmen 
offensichtlich versucht, die zuvor aufgetretene erhebliche Minderung 
der Motorleistung zu beheben. Darüber hinaus analysiert der TÜV eine 
weitere Verringerung der "Edelmetallbeschichtung" mit dem 
dramatischen Ergebnis, dass insgesamt nicht nur die 
Feinstaubfilterwirkung einbrach, sondern auch andere Abgaswerte 
teilweise die zulässigen Grenzwerte überschritten. Die 
Feinstaubfilterwirkung sank von 30,2 Prozent in der ursprünglichen 
Version auf nur noch 16,6 Prozent nach der ungenehmigten 
Manipulation. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Filterwirkung von 
mindestens 30 Prozent.
Inzwischen hat die Firma GAT nicht nur für die vom KBA gesperrten 
sondern für alle GAT EuroFilter einen kompletten Verkaufsstopp 
verkündet. Nach Marktbeobachtungen der DUH werden aber baugleiche 
GAT-Filter weiter von dem Unternehmen Tenneco/Walker vertrieben. Dies
geschieht unter den Augen und erkennbar mit Billigung des KBA, das 
sich außerdem weigert, bereits vorliegende Prüfergebnisse unter dem 
fadenscheinigen Hinweis, diese seien noch nicht vollständig, zu 
veröffentlichen. In Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium 
weigert sich das KBA zudem, eine Rückrufaktion für die etwa 60.000 
bereits in Diesel-Pkw eingebauten mangelhaften Systeme amtlich 
anzuordnen.
"Das KBA trifft Entscheidungen von solcher Tragweite nicht ohne 
Abstimmung mit seinem Dienstherrn. Der heißt Wolfgang Tiefensee, ist 
Bundesverkehrsminister und verweigert den Autofahrern, die einen 
Betrugsfilter eingebaut haben, jeglichen Schutz. Und obwohl noch 
weitere in Vergleichstests durchgefallene Filtersysteme anderer 
Unternehmen am Markt sind und von der DUH gemeldet wurden, hat seine 
Fachbehörde bis heute offensichtlich keine zusätzlichen 
Funktionstests angeordnet. Rund 60.000 Autofahrer, die sich 
nichtsahnend auf die angeblich ´KBA-geprüften´ Filter verlassen 
haben, lässt der Verkehrsminister mit ihrem Problem allein", erklärte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Wir fordern von Tiefensee, 
die bereits vorliegenden Untersuchungen der nachgeprüften Filter der 
Firmen GAT und Bosal umgehend öffentlich zu machen und die 
notwendigen Rückrufaktionen anzuordnen."
Für Autohalter, die in gutem Glauben schlechte Filter in ihre 
Diesel-Pkw haben einbauen lassen, versucht nun die DUH die von der 
Bundesregierung verweigerte Verbraucheraufklärung zu leisten. Unter 
www.duh.de können ab sofort Betroffene ein brancheninternes 
Rundschreiben abrufen, mit dem der Gesamtverband Autoteile-Handel 
(GVA) in Ratingen seine Mitglieder umfassend über die Rechtsansprüche
der betroffenen Autofahrer gegenüber den Werkstätten, der Werkstätten
gegenüber den Autoteile-Händlern und der Händler gegenüber der Firma 
GAT aufklärt. Die GVA kommt zu dem Schluss: "Die Filter sind nach 
jetzigen Erkenntnissen mangelhaft. ... Wenn ein Autofahrer einen 
solchen Filter in sein Fahrzeug eingebaut erhalten hat, kann er sich 
an seine Einbauwerkstatt wenden und von diesem Vertragspartner die 
Mangelbeseitigung verlangen. Die Mangelbeseitigung kann dann nur 
durch Einbau eines Alternativfilters eines anderen Herstellers 
erfolgen". Nur für den (seltenen) Fall, dass ein passender 
Ersatzfilter am Markt nicht erhältlich sei, könne der Kunde 
Schadenersatz oder den Ausbau des mangelhaften Filters und die 
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen. Werkstätten 
und Teile-Händler können sich, so die GVA, schließlich ihre Kosten 
von der Firma GAT ersetzen lassen.
Erhebliche Sprit-Mehrverbräuche und die Motoren gefährdenden 
erhöhten Abgasgegendrücke des GAT EuroFilters waren bei 
Voruntersuchungen einer führenden Schnellmontagekette bereits Anfang 
2007 erstmals aufgefallen und wurden vom TÜV Hessen bereits Mitte 
März 2007 in einer anderen Untersuchung dokumentiert. Die 
beunruhigenden Meldungen veranlassten das Prüflabor zu einer 
detaillierten Untersuchung der einzelnen Bauteile von GAT 
EuroFiltern, deren Ergebnisse am 13. Juni 2007 präsentiert wurden und
die der DUH ebenfalls vorliegen. Sie belegen zweifelsfrei die von der
Firma GAT ab einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommenen Manipulationen 
gegenüber dem vom KBA zugelassenen Filterkonzept. So wurde die so 
genannte "Porosität" des Keramikschaums zugunsten niedriger 
Abgasgegendrücke geändert und die Porenanzahl im Filter um 23 bis 39 
Prozent  reduziert, der Porendurchmesser dafür aber entsprechend 
vergrößert. Darüber hinaus finden sich im nachträglich manipulierten 
Filter nur noch drei statt der zuvor fünf Keramikschaumscheiben.
In seinem Systemvergleich kommt der TÜV Hessen zu dem Ergebnis, 
dass "die am Bauteil vorgenommenen Änderungen eine Neuerteilung einer
ABE nach Anlage XXVI STVZO sowie eine Genehmigung nach ECE-R 103 
erfordern. Die beigefügten Papiere lassen allerdings eine neue ABE 
nicht erkennen." Darüber hinaus stellen die Prüfer die Herabsetzung 
der Höchstgeschwindigkeit bei einem Diesel-BMW um etwa 30 km/h bzw. 
fest. Beängstigend ist zudem die von den TÜV-Prüfern festgestellte 
"starke Verschlechterung" der gasförmigen Emissionen, so dass auch 
andere gesetzlich vorgeschriebene Schadstoffgrenzwerte (neben dem des
Feinstaubs) nach dem Eingriff zum Teil erheblich überschritten 
wurden. Die Gutachter schließen  daraus auf eine "weitere 
Edelmetallreduzierung". Teure Edelmetalle wie Platin sind aber als 
katalytisch wirkende Bestandteile unverzichtbar für eine wirksame 
Abgas- und Feinstaubreinigung in Diesel-Pkws.
"Die Nachrüstung von Diesel-Pkw ist derzeit die wichtigste 
Einzelmaßnahme zur Eindämmung der Feinstaub-Problematik in unseren 
Städten. Die Bundesregierung muss sehr schnell dafür sorgen, dass 
dieses Instrument nicht durch einzelne schwarze Schafe diskreditiert 
wird. Es gibt zahlreiche gute Filter am Markt. Der Staat darf 
Filtersysteme zukünftig erst nach unabhängigen Funktionstests 
zulassen und muss die Messung der Feinstaubemissionen in die 
regelmäßigen Abgasuntersuchungen (AU) einbeziehen. Zukünftig dürfen 
Filter, die nicht filtern, nicht mehr auf den Markt kommen", schloss 
Resch

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil.: 0171 / 3649170, Fax.: 030 / 258986-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 / 258986-0, Mobil: 0171 / 5660577, Fax: 030 /
258986-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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