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Rußfilter-Nachrüstung: Billigsysteme fallen bei behördlicher Nachprüfung durch

Berlin (ots)

Zwei untersuchte Fabrikate erfüllen nicht die
gesetzlich vorgeschriebene Filterwirkung für gefährlichen Feinstaub -
Deutsche Umwelthilfe fordert von Verkehrs- und Umweltministerium die 
sofortige Veröffentlichung der Ergebnisse - DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch: Sofortiger Verkaufsstopp und Rückrufaktion für bereits 
eingebaute ca. 50.000 Scheinfilter "zwingend notwendige Konsequenz" 
zum Schutz von Verbraucher und Umwelt
Berlin, 8. Oktober 2007: Zwei der in den vergangenen Monaten in 
die Kritik geratenen Billig-Partikelminderungssysteme für die 
Nachrüstung von Diesel-Pkw sind nach Informationen der Deutschen 
Umwelthilfe e. V. (DUH) nun auch bei der durch das 
Kraftfahrtbundesamt (KBA) angeordneten stichprobenhaften 
Wirksamkeitsüberprüfung durch Gutachter des TÜV Nord durchgefallen. 
Der TÜV Nord hatte die Überprüfungen von zwei Einzelsystemen nach dem
staatlich festgelegten Prüfverfahren im Auftrag des KBA durchgeführt,
nachdem die DUH vor zwei Monaten von Autoherstellern und 
Ersatzteilehändlern in Auftrag gegebene Vergleichstests von Marken- 
und Billigfiltern veröffentlichte, die alle eine mangelhafte bis 
katastrophal niedrige Filterwirkung bei den Billigfiltern ergeben 
hatten. Die Ergebnisse der TÜV Nord-Nachprüfung liegen nach Kenntnis 
der DUH den Behörden bereits seit Ende September vor.
"Das Bundesverkehrs- und das Bundesumweltministerium müssen die 
Prüfergebnisse sofort der Öffentlichkeit zugänglich machen, dabei 
Ross und Reiter nennen und den Filtern, die mangelhaft oder gar nicht
filtern mit sofortiger Wirkung die Allgemeine Betriebserlaubnis für 
die getesteten und alle baugleichen Systeme entziehen. Der sofortige 
Verkaufsstopp der durchgefallenen Pseudofilter kann nur ein erster 
Schritt sein. Zwingend notwendige Konsequenz ist eine umfassende 
Rückrufaktion für alle bereits eingebauten Nachrüstsysteme der 
betroffenen Fabrikate", verlangte DUH-Bundesge¬schäfts¬führer Jürgen 
Resch. Die DUH geht davon aus, dass ca. 50.000 Autofahrer identische 
bzw. baugleiche Systeme wie die jetzt durchgefallenen eingebaut 
haben.
"Das Bundesverkehrsministerium und das Kraftfahrtbundesamt müssen 
angesichts 800 Mio EUR Fördermittel für die Nachrüstung unabhängige 
Funktionskontrollen bei der Zulassung von Partikelfiltern 
grundsätzlich durchführen sowie die Abgasuntersuchungen um 
Funktionstests der Partikelfilter ergänzen. Wer zukünftig mit 
Scheinfiltern betrügen will, muss befürchten, erwischt zu werden. Um 
die Städte wirksam vom Feinstaub zu befreien, muss der Autofahrer 
darauf vertrauen können, dass die nachgerüsteten Filter ausreichend 
funktionieren und gleichzeitig den Motor nicht schädigen. Ein 
schnelles und konsequentes Handeln ist auch notwendig, um eine 
Verunsicherung der nachrüstwilligen Halter von Diesel-Pkw zu 
vermeiden", so Resch.
Die DUH hatte seit Anfang August mehrfach Ergebnisse von 
Vergleichstests bekannt gemacht, die sämtlich zeigten, dass bestimmte
Billigfilter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfilterwirksamkeit 
in realitätsnäheren Vergleichstests weit verfehlen. Die betroffenen 
Filterhersteller waren daraufhin gerichtlich gegen die 
Veröffentlichung der Ergebnisse vorgegangen. Die DUH hatte weiterhin 
die Politik immer wieder davor gewarnt, dass der Verzicht auf 
Kontrollen zu einem Markterfolg nichtwirksamer Scheinfilter führen 
und so am Ende die Nachrüstung von Diesel-Pkw insgesamt 
diskreditieren wird.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0171 3649170, Tel. Büro 07732-99950; Fax.: 030
258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V., Leiter Politik,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, Fax:
030/258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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