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Novellierung des Gentechnikgesetzes: Chance auf faire Wettbewerbsbedingungen verspielt

Frankfurt (ots)

Heute hat die abschließende Beratung zur
Novellierung des Gentechnikgesetzes im Bundesrat stattgefunden. Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde angenommen. Dr. Jens Katzek,
Geschäftsführer der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie
(DIB), zeigte sich mit diesem Ergebnis unzufrieden. "Die Novelle
setzt die wesentlichen in der EU-Anwendungsrichtlinie vorgesehenen
Verfahrenserleichterungen nicht um", so Katzek. "Gegenüber dem
bestehenden Gentechnikgesetz wurde die Novelle sogar an allen Ecken
und Enden verschärft. Die positiven Erfahrungen mit der Technologie
wachsen, doch die gesetzlichen Regulierungen werden härter - wo
bleiben da Logik und Verlässlichkeit der Politik".
Die Novellierung des Gentechnikgesetzes hat zum Ziel, die
EU-Anwendungsrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Die Richtlinie
bezieht sich auf gentechnische Arbeiten in geschlossenen Systemen,
das heißt vor allem auf die Erforschung oder Produktion von
Arzneimitteln oder Feinchemikalien. Da die Verwaltungsverfahren in
keinem sinnvollen Verhältnis mehr zum Risiko stehen, sieht die
EU-Anwendungsrichtlinie Verwaltungsvereinfachungen vor. Die DIB
fordert faire Wettbewerbsbedingungen und somit
Verfahrenserleichterungen auch für Deutschland. Sie hatte sich daher
für eine konsequente Umsetzung der EU-Richtlinie ausgesprochen.
Obwohl die Bundesregierung in ihrem aktuellen Bericht zur
Gentechnik die langjährigen positiven Erfahrungen mit dieser
Technologie unterstreicht und sie auf breiter Basis finanziell
fördert, werden nach dem heutigen Bundesratsbeschluss die
entscheidenden Deregulierungen nicht oder nur halbherzig in deutsches
Recht übernommen. Zum Beispiel reicht es der Novelle zufolge nicht
aus, gentechnische Arbeiten der niedrigsten Sicherheitsstufe der
Behörde nur noch anzuzeigen - die Arbeiten müssen weiterhin
angemeldet werden. Dies ist mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand
und zeitlichen Verzögerungen verbunden.
Laut Katzek wird die Entscheidung des Bundesrats
Wettbewerbsnachteile für Deutschland zur Folge haben - vor allem
denjenigen Ländern gegenüber, die die EU-Anwendungsrichtlinie
konsequent umsetzen. Katzek: "Wenn Deutschland im globalen Wettbewerb
um die besten Köpfe, Technologien und Produkte in der Biotechnologie
wirklich mithalten will, brauchen Wirtschaft und Wissenschaft faire
Rahmenbedingungen. Mit der Novellierung des Gentechnikgesetzes hat
die Bundesregierung eine entscheidende Chance verspielt, die
notwendigen Voraussetzungen zu schaffen".

Kontakt:

Dr. Elke Ditterich
Verband der Chemischen Industrie
Pressestelle,
Tel. 069/2556-1438
Fax: 069/2556-1613
E-Mail: ditterich@vci.de

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