Ende der Einspeisevergütung: Welche Folgen hat die EnWG-Novelle für Verbraucher und Erzeuger?
Ahrensburg (ots)
Solarstrom einspeisen und dafür Geld bekommen? Das ist seit Jahren ein zentrales Argument für viele Hausbesitzer, in eine Photovoltaikanlage zu investieren. Doch genau dieses Modell steht nun auf dem Prüfstand. Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sieht vor, die Einspeisevergütung zu bestimmten Zeiten auszusetzen – und sie ist bereits seit dem 25. Februar 2025 in Kraft. Stattdessen sollen Anreize geschaffen werden, mehr Strom selbst zu verbrauchen und weniger ins Netz einzuspeisen.
Besonders für kleinere Betreiber ohne große Rücklagen können die neuen Regeln schnell zu finanziellen Einbußen führen. Dieser Beitrag erklärt, was die Gesetzesänderung im Detail bedeutet – und wie sich Betreiber am besten darauf einstellen.
Was steckt hinter der EnWG-Novelle?
Die EnWG-Novelle, oft als "Solarspitzen-Gesetz" bezeichnet, ist bereits Realität. Seit Ende Februar 2025 gilt: Wird an der Strombörse ein negativer Preis erreicht, gibt es für neu installierte Anlagen keine Einspeisevergütung mehr. Solche negativen Preise gab es allein 2024 an über 450 Stunden – Tendenz steigend. Auf den ersten Blick klingt das wie ein herber Rückschlag, doch es gibt einen kleinen Ausgleich: Normalerweise haben Betreiber einer neuen Photovoltaikanlage Anspruch auf eine feste Einspeisevergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Fällt die Vergütung nun stundenweise weg, verlängert sich diese Förderzeit automatisch um die entsprechenden Stunden. Anders gesagt: Die Zeit ohne Bezahlung wird am Ende des 20-jährigen Förderzeitraums drangehängt, sodass die Betreiber am Schluss trotzdem die ursprünglich zugesagte Förderdauer vollständig ausschöpfen können.
Eine weitere Neuerung ist: Ohne moderne Steuerungstechnik wie Smart Meter oder Steuerbox dürfen neue Anlagen nur 60 Prozent ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Das klingt zunächst nach einer weiteren Einschränkung, bietet aber ebenfalls Spielraum. Wer die passende Technik installiert, kann die volle Leistung nutzen – ein wichtiger Hebel, um die eigene Anlage wirtschaftlicher zu betreiben und gleichzeitig das Stromnetz zu entlasten.
Chancen für Eigenverbrauch und Optimierung
Trotz der neuen Hürden eröffnet die Novelle folglich spannende Möglichkeiten. Ein zentrales Ziel ist es, den Eigenverbrauch zu erhöhen. Batteriespeicher spielen hier eine Schlüsselrolle: Sie helfen, überschüssigen Strom zu speichern und später zu nutzen – etwa in den Abendstunden, wenn die Sonne nicht mehr scheint. So lassen sich nicht nur die Energiekosten im Haushalt senken, sondern auch die Abhängigkeit vom Netz deutlich verringern.
Doch das Thema Eigenverbrauch geht noch weiter. Energiemanagementsysteme und flexible Verbraucher wie Wärmepumpen oder Elektroautos können den Eigenverbrauch zusätzlich steigern. Sie sorgen dafür, dass Strom dann genutzt wird, wenn er erzeugt wird – die Waschmaschine läuft also idealerweise mittags, nicht nachts. Das steigert die Effizienz und reduziert den Anteil des Stroms, der ins Netz fließt.
Direktvermarktung als Alternative
Ein weiterer Aspekt, der oft übersehen wird, ist die Direktvermarktung. Für Betreiber von Anlagen bis 100 kWp wurde diese Möglichkeit inzwischen vereinfacht. Sie erlaubt es, den erzeugten Strom direkt an der Börse zu verkaufen, was unter Umständen höhere Erlöse bringt. Allerdings ist dafür etwas Einarbeitung notwendig, denn die Direktvermarktung erfordert ein gewisses Maß an Organisation und Marktverständnis. Besonders für technisch versierte Betreiber kann sich dieser Weg aber lohnen – gerade in Zeiten, in denen die Einspeisevergütung schwankt.
Betreiber von Bestandsanlagen können erst einmal aufatmen: Für sie gelten die bisherigen Regelungen weiter. Dennoch lohnt es sich auch für Betreiber älterer Anlagen, die aktuellen Entwicklungen im Blick zu behalten. Schließlich zeigt die Erfahrung, dass Gesetzesänderungen in der Energiewirtschaft oft erst der Anfang weiterer Anpassungen sind.
Fazit: Strategien für die Zukunft
Unterm Strich markiert die EnWG-Novelle einen klaren Wendepunkt im Photovoltaikmarkt. Für Betreiber neuer Anlagen bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich mit Speicherlösungen, intelligenter Steuerungstechnik und einem höheren Eigenverbrauch auseinanderzusetzen. Wer diese Chancen nutzt, kann die Wirtschaftlichkeit seiner Anlage sichern – und sich unabhängiger vom Marktgeschehen machen.
Gleichzeitig eröffnet die Gesetzesänderung auch Spielräume: Wer bereit ist, sich mit Themen wie Direktvermarktung zu beschäftigen und die technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, kann auch unter den neuen Bedingungen erfolgreich wirtschaften. So wird nicht nur das eigene Portemonnaie geschont, sondern auch ein Beitrag zu einer nachhaltigeren und stabileren Energieversorgung geleistet.
Über TH-Solar:
Paris Freiherr von Troschke ist Gründer und Geschäftsführer der TH-Solar GmbH, einem Unternehmen für Photovoltaik-Technik mit Sitz in Norddeutschland. Die Firma deckt alle Schritte von der Beratung über die Planung bis zur Umsetzung ab. Als Mitinhaber eines Großhandels für PV-Komponenten bringt er zudem Fachwissen und Einblicke in aktuelle technische Entwicklungen ein. Mehr Informationen unter: https://th-solar.de/
Pressekontakt:
TH-Solar GmbH
Geschäftsführer: Paris Freiherr von Troschke
E-Mail: info@th-solar.de
Website: https://th-solar.de/
Pressekontakt:
Ruben Schäfer
E-Mail: redaktion@dcfverlag.de
Original content of: TH-Solar GmbH, transmitted by news aktuell