All Stories
Follow
Subscribe to sterne-advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

sterne-advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kununu-Beschluss: Landgericht stellt sich gegen Oberlandesgericht und hebt Klarnamenbeschluss (temporär) wieder auf!
Beschluss des OLG Hamburg wurde vom LG Hamburg aufgehoben

Düsseldorf (ots)

Das Landgericht (LG) Hamburg hat im Rahmen des von Kununu erhobenen Widerspruchs nach mündlicher Verhandlung am 26. April 2024 die zuvor vom Oberlandesgericht (OLG) Hamburg erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben (Az.: 7 W 11/24) . Diese Verfügung verpflichtete das Bewertungsportal Kununu zur Herausgabe der Klarnamen von Nutzern, alternativ zur Löschung.

Die Entscheidung des LG widerspricht damit der früheren Entscheidung des OLG, das eine Identifizierungsmöglichkeit des Verfassers der Bewertung durch das bewertete Unternehmen selbst gefordert hatte.

Das LG argumentiert, dass weitere von Kununu vorgelegte anonymisierte Nachweise ausreichen, um die Prüfpflicht des Portals zu erfüllen.

Diese Auffassung steht im Kontrast zur Auffassung des höherrangigen OLG. Das OLG hat betont, dass die vorgelegten Personalunterlagen zwar von dem betroffenen Arbeitgeber stammen mögen, aber gerade keine Gewähr dafür bieten, dass sie auch vom Verfasser der Bewertung stammen.

In die Argumente des Oberlandesgerichts eingeflossen sein dürfte auch der Fakt, dass für die Erstellung einer Bewertung auf Kununu lediglich eine E-Mail-Adresse erforderlich ist.

Die Verwendung pseudonymer E-Mail-Adressen jedoch öffnet Missbrauch Tür und Tor und führt jedweden angeblichen Datenabgleich von Kununu ad absurdum. Denn für die vom Nutzer selbst erstellte E-Mail-Adresse gibt es keinen verifizierten Datenbestand, der sicherstellt, dass die Person, die die Bewertung abgibt, auch wirklich die Person ist, die auf den bei Kununu eingereichten Personalunterlagen ersichtlich ist.

Wirksame Kontrollmaßnahmen sind damit faktisch unmöglich. Nur der Arbeitgeber selbst kann schließlich die Identität des Verfassers überprüfen.

Gegen die Entscheidung des LG wird voraussichtlich Berufung beim OLG eingelegt werden, das bereits früher in dieser Sache entschieden und das Landgericht sogar explizit überstimmt hatte. Der Rechtsstreit bleibt also spannend und wir werden weiter über die Entwicklungen berichten.

Über Jan Meyer und Sterne-Advo

Rechtsanwalt Jan Meyer ist Experte für Online-Bewertungen und Mitinhaber von Sterne-Advo, einer führenden Spezial-Kanzlei für Bewertungen. Er und sein Team schützen und stärken die Reputation ihrer Mandanten - mit juristischer Expertise und modernen Lösungen.

Pressekontakt:

Jan Meyer
Sterne-Advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dreischeibenhaus
40211 Düsseldorf
0211 83 86 82 00
info@sterne-advo.de
www.sterne-advo.de

Original content of: sterne-advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, transmitted by news aktuell

More stories: sterne-advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
More stories: sterne-advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • 15.02.2024 – 11:00

    Oberlandesgericht entscheidet im Eilverfahren: kununu muss Klarnamen nennen

    Düsseldorf (ots) - In einem wegweisenden Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschieden, dass kununu, ein bekanntes Arbeitgeberbewertungsportal, Namen herausgeben muss, wenn Bewertungen von den Bewerteten angezweifelt werden (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024, Az.: 7 W 11/24). Dem "Ross-und-Reiter-Beschluss" vorausgegangen war eine Klage von ...