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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention und Medizinischer Dienst Bayern ziehen bei Leistungsgruppenprüfungen für Kliniken an einem Strang

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention und Medizinischer Dienst Bayern ziehen bei Leistungsgruppenprüfungen für Kliniken an einem Strang
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Letzte Woche haben der Medizinische Dienst Bayern und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft und dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst für Vertreterinnen und Vertreter bayerischer Kliniken eine zweite Informationsveranstaltung zum Thema "KHVVG – Leistungsgruppenprüfungen. Jetzt geht's los!" durchgeführt. Zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, sich praxisnah und transparent über die Umsetzung der Vorgaben des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes zu informieren.

Mit dem im Dezember 2024 in Kraft getretenen KHVVG wird die Finanzierung aller circa 1.700 Krankenhäuser in Deutschland neu geregelt. Herzstück sind die im Referentenentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes vorgesehenen 61 Leistungsgruppen, die künftig maßgeblich für die Zuteilung von Krankenhausleistungen sind.

Die Prüfung der Leistungsgruppen übernimmt der Medizinische Dienst. Seit dem 24. Mai 2025 gilt hierfür die LOPS-Richtlinie "Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen".

Gesundheitsministerin Judith Gerlach betont: „Unser Ziel ist ein transparentes und offenes Verfahren bei der Prüfung und der Zuweisung der Leistungsgruppen. Denn die enge Zusammenarbeit zwischen Kliniken, Medizinischem Dienst und dem Staatsministerium bei dieser großen Umstellung ist entscheidend für das Funktionieren der Versorgung in den kommenden Jahren.“

Fokus der Informationsveranstaltung war der aktuelle Stand der Leistungsgruppenprüfungen, ein Überblick über die neuen Verfahrensabläufe, der zeitliche Rahmen sowie relevante Änderungen für die Kliniken und konkrete Handlungsempfehlungen.

"Wir nehmen die Kliniken mit, Schritt für Schritt. Uns ist wichtig, dass alle Fragen offen gestellt und beantwortet werden können. Gemeinsam wollen wir die Verfahren der Kliniken aufwandsarm und praxistauglich gestalten.", unterstreicht Dr. Christine Adolph, stellvertretende Vorsitzende und leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern. "Das große Interesse und die vielen konstruktiven Rückmeldungen zeigen, dass wir gemeinsam auf dem richtigen Weg sind."

Insgesamt haben knapp 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Bayern an der Onlineveranstaltung teilgenommen. Der intensive fachliche Austausch und die praxisnahen Hinweise machten deutlich, dass sowohl Kliniken als auch die zuständigen Institutionen ein gemeinsames Ziel verfolgen: Eine möglichst reibungslose Umsetzung des KHVVG bei gleichzeitig minimalem bürokratischem Aufwand.

Neben einer FAQ-Liste und den Präsentationsunterlagen zur Informationsveranstaltung können bayerische Kliniken bei Fragen oder Unklarheiten jederzeit die dazu eigens eingerichtete E-Mail-Adresse: Anfragen-KH-LG@md-bayern.de nutzen.

Anbei finden Sie:

  • Pressefoto Dr. Christine Adolph

Der Medizinische Dienst Bayern – Begutachter, Wegweiser, Berater

Der Medizinische Dienst Bayern steht für eine kompetente, unabhängige und faire Begutachtung und Beratung. Mit seinen 1.700 Mitarbeitern (überwiegend Ärzte und Pflegekräfte) übernimmt er wichtige Aufgaben bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie in der Qualitätssicherung.

Der Medizinische Dienst Bayern prüft im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen. Mit seiner hohen Fachkompetenz und objektiven, fundierten Begutachtungen trägt er zur Weiterentwicklung einer qualitativen Gesundheitsversorgung bei. Als Begutachter, Wegweiser und Berater leistet der Medizinische Dienst Bayern mit seinen 24 Beratungs- und Begutachtungszentren einen unschätzbaren Beitrag im Gesundheitsbereich.

Er ist verlässlicher Ansprechpartner und Experte in Gesundheitsfragen und steht den Versicherten nicht nur in Notfällen zur Verfügung, sondern berät auch präventiv. Im Auftrag der Versicherten bietet er Unterstützung in Form von Veranstaltungen wie "MD im Dialog" an, bei denen er darüber informiert, wie Pflegebedürftigkeit vermieden werden kann, wann ein Pflegeantrag sinnvoll ist und welche Informationen dafür benötigt werden. Die Experten des Medizinischen Dienstes Bayern verstehen, dass medizinische Angelegenheiten oft komplex und verwirrend sein können. Sie sind daher speziell geschult, um mit den Versicherten klar und verständlich zu kommunizieren.

Mehr Infos unter www.md-bayern.de

Daniela Busse
Referentin Kommunikation 
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