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Routenänderungen bei AIDAluna Transatlantikreise
Ansprüche auf Minderung geltend machen

Nürnberg (ots)

Kreuzfahrer auf AIDAluna hatten zuletzt mit einer erheblichen Zahl an außerplanmäßigen Routenänderungen zu kämpfen. Bei der gestern zu Ende gegangenen Transatlantikreise kam es wetterbedingt zu vier Änderungen der Reiseroute. "Betroffene sollten ihre Forderungen konsequent verfolgen", berichten Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt.

Während der Reise über den Atlantik erhielten die Gäste der AIDAluna die Information, dass die Kreuzfahrt wesentliche Änderungen erfährt. Betroffen sind hier insbesondere die Reisen ab dem 18.02.2024 und dem 24.02.2024.

Vier der geplanten Anlandungen wurden geändert. Auf den Azoren entfiel Praia da Vitoria und damit die Insel Terceira. Im weiteren Verlauf wurde auch A Coruna in Spanien abgesagt und stattdessen Lissabon in Portugal angelaufen. Auf dem letzten Teilstück entfiel dann Cherbourg ersatzlos. Dover und damit ein Besuch in der britischen Hauptstadt London wurde ebenfalls abgesagt und durch einen Zwischenstopp in Portsmouth ersetzt.

Was viele Reisende nicht wissen:

Solch einseitige Routenänderungen an Bord berechtigen immer zur Minderung des Reisepreises. Hieran ändern weder "höhere Gewalt", also die Wetterbedingungen als Grund für die Umroutung, noch Änderungsvorbehalte in den Allgemeinen Reisebedingungen etwas.

Die Anwälte von Kreufahrt-Anwalt.de raten Betroffenen der Routenänderung auf der Transatlantik-Reise mit AIDAluna daher, konsequent ihre Ansprüche geltend zu machen. Auf Forderungen, die schnell mehrere Hundert oder gar Tausend Euro ausmachen können, wird wohl niemand so einfach verzichten wollen.

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg und bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach der Erstprüfung besteht für Kreuzfahrer die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Veranstalter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Pressekontakt:

Kreuzfahrt-Anwalt.de
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Virchowstraße 20d
90409 Nürnberg
E-Mail:presse@kreuzfahrt-anwalt.de

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