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Handelsverbot für Robbenprodukte endgültig in Kraft

Brüssel, Belgien (ots)

Der Gerichtshof der Europäischen Union hob gestern die vorübergehende Aussetzung des EU-Handelsverbots für Robbenprodukte auf. 16 Parteien, kanadische und norwegische Robbenjäger und Fellhändler, hatten gegen das im August in Kraft tretende Gesetz geklagt und die Suspension erwirkt. Der IFAW (Internationaler Tierschutz-Fonds) begrüßt die Entscheidung des Gerichtshofs, da dieses wichtige Gesetz nun endgültig in vollem Umfang wirksam wird.

"Der Europäische Gerichtshof hat die richtige Entscheidung getroffen," so Dr. Ralf Sonntag, Leiter des IFAW-Deutschland. "Die Mehrheit der Europäer will keine Produkte, die aus grausamen und unnötigen Jagden stammen. Das Handelsverbot trägt diesem Wunsch Rechnung. Wir werden dieses Gesetz auch weiterhin verteidigen." Das Handelsverbot stellt einen Meilenstein in der 40jährigen IFAW-Kampagne gegen die Robbenjagd dar.

Das EU-Handelsverbot hat weitreichende Auswirkungen, denn es verbietet Produkte aus allen kommerziellen Jagden, darunter Kanada, Namibia und Norwegen. Ausgenommen ist die Jagd der Inuit und anderer indigener Völker.

Die EU wird das Handelsverbot wahrscheinlich vor der Welthandelsorganisation (WTO) verteidigen müssen. Kanada forderte kürzlich weitere WTO-Konsultationen mit der EU. Diese werden voraussichtlich noch in diesem Jahr stattfinden.

"Es ist schwer zu verstehen, warum besonders Kanada so viel Aufwand betreibt, um eine überholte, grausame und von vielen Menschen weltweit verabscheute Jagd aufrecht zu erhalten," so Sonntag weiter. "Anstatt weiterhin so Rückwärtsgewandt zu handeln, sollte Kanada lieber in die Zukunft investieren und den betroffenen Menschen helfen, eine nachhaltige und zukunftsfähige Alternative aufzubauen. Die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes bietet dafür eine Chance."

Pressekontakt:

Andreas Dinkelmeyer, Tel. 040-86650015, mobil: 0173-622 7539 oder
adinkelmeyer@ifaw.org

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