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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Wohnraum: Rede von Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne vor dem Niedersächsischen Landtag, TOP 20a, „Wie will die Landesregierung den Wohnungsmarkt in Niedersachsen stärken?“

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Für Ihre Berichterstattung senden wir Ihnen die Rede von Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne vor dem Niedersächsischen Landtag zu TOP 20a: „Wie will die Landesregierung den Wohnungsmarkt in Niedersachsen stärken?“

+++Es gilt das gesprochene Wort+++

"Anrede,

Diese Landesregierung ist sich der großen Bedeutung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum und der Möglichkeit, Eigentum zu bilden, sehr bewusst. Jede Behauptung, dass sich in der Baupolitik in den letzten Jahren nichts getan habe, weise ich ausdrücklich zurück. Gleichwohl ist klar, dass die Probleme nicht gelöst sind - und zwar deutschlandweit.

Es ist richtig, dass wir noch immer vor strukturellen Problemen stehen, die sich über einen langen Zeitraum aufgebaut haben.

Ich erinnere nur daran: wir hatten eine Landeswohnungsgesellschaft, die NILEG, mit 30.000 Wohnungen. Die hat die CDU/FDP-Landesregierung vor 20 Jahren komplett verkauft, für 1,5 Milliarden EUR. Was auch noch unter Wert war, wie später der Landesrechnungshof bescheinigt hat. Die damalige Fehlentscheidung wirkt bis heute nach und erschwert uns die Arbeit zusätzlich.

Die vergangenen Jahre haben uns zudem vor Augen geführt, wie externe Faktoren unsere Planungen durchkreuzen können.

Die Corona-Pandemie hat Lieferketten unterbrochen und Arbeitsabläufe verändert. Der Krieg in der Ukraine hat zu massiven Preissteigerungen bei Baumaterialien geführt. Die Zinswende hat die Finanzierungsbedingungen fundamental verändert.

Diese Entwicklungen haben die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau drastisch verschlechtert.

Projekte, die unter den alten Bedingungen wirtschaftlich waren, sind plötzlich unrentabel geworden.

Was wir aktuell brauchen, ist eine gesunde Mischung aus Ausdauer, intelligenten Maßnahmen und die Bereitschaft aller politischen Ebenen zur Zusammenarbeit.

Dabei sind alle Beteiligten gefordert, nicht nur der Staat.

Es sind bereits viele Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, vom Bund, von den Kommunen und insbesondere auch landesseitig.

Wir müssen jetzt aber auch konsequent in die Umsetzung kommen, und das heißt: Ärmel hochkrempeln und bauen!

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:

Ihre Frage nach der Ressortverantwortung in Niedersachsen greift zu kurz, da sie die hinter der Zahl der Baugenehmigungen stehende Komplexität ausblendet.

Die Entwicklungen sind Ergebnis eines vielschichtigen Zusammenspiels von Faktoren – von gesamtwirtschaftlichen und marktlichen Rahmenbedingungen über bundesrechtliche Vorgaben bis hin zu Verantwortlichkeiten unterschiedlicher Ressorts und Ebenen.

Ich möchte an dieser Stelle exemplarisch nur einige Punkte nennen:

  • Die hohen Bau- und Finanzierungskosten, verstärkt durch wachsende Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaschutz,
  • den Mangel an Fachkräften und Kapazitäten,
  • sowie ein instabiles Förderumfeld, etwa durch die Aussetzung der Bundesförderung für energetische Sanierungen und durch häufige kurzfristige Änderungen.

Das Bauressort in Niedersachsen hat trotz insgesamt schwieriger Rahmenbedingungen seine Verantwortung durchgehend wahrgenommen.

Es hat mögliche Handlungsspielräume genutzt.

Es hat aktiv Maßnahmen ergriffen.

Ich nenne nur:

  • Unsere NBauO-Novellen, mit denen wir Genehmigungen entbehrlich machen und das Bauen leichter, schneller und günstiger machen.

Unsere „Umbauordnung“ ist in zahlreichen anderen Ländern zum Vorbild geworden.

Baugenehmigungsverfahren wurden vereinfacht und gestrafft. Kfz-Einstellplätze für neue Wohnungen sind nicht mehr nötig. Es gibt Abweichungs- und Erprobungstatbestände. Planende und Entwurfsverfasser haben zusätzliche Spielräume erhalten.

Das Entscheidende ist jetzt: Die Bauwirtschaft muss es mit anpacken und die Handlungsspielräume ausnutzen. Die Bauwirtschaft muss die Wohngebäude bauen und verkaufen, die die Wohnungswirtschaft zu bezahlbaren Preisen vermieten kann. Dabei werden wir als Landesregierung intensiv unterstützen und auch über die neuen Möglichkeiten informieren.

Wir werden auch weiterhin Hemmnisse identifizieren und abbauen.

Wir arbeiten dabei im „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ mit allen Akteuren konstruktiv und kooperativ zusammen. Dieses handlungsfähige und erfolgreiche Gremium ist das ideale Format, um ein niedersächsisches Konzept für bezahlbares Bauen zu entwickeln. Der „Niedersächsische Weg“ ist ein Vorschlag, der sich gerade in der Umsetzung befindet. Wir müssen und wir werden uns vereinbaren, das bisherige Motto „schneller, einfacher, günstiger“ weiter konsequent umzusetzen. Die Hauptthemen dabei sind u.a.

- kostenreduzierte Baustandards

- optimierte Prozesse und Planung

- Beschleunigte Verfahren.

Dies soll im nächsten Schritt auch für Neubauvorhaben greifen – einfach und bezahlbar bauen.

Auf dieser Basis planen wir in dieser Wahlperiode noch eine weitere NBauO-Novelle.

Alle Akteure können uns Vorschläge unterbreiten, die beraten werden. Ergebnisse aus dem „Niedersächsischen Weg“ werden einfließen können.

Ziel ist es, das beste Ergebnis für alle am Bau Beteiligten, aber auch für die Nutzerinnen und Nutzer/ die Mieterinnen und Mieter zu erzielen. Denn wir bauen für Menschen in Niedersachen.

Die Kommunen sind bei alledem ganz zentrale Akteure beim Wohnungsbau. Wir unterstützen und beraten, damit hier die neuen Erleichterungen bekannter und gelebte Praxis werden:

Wir unterstützen die Kommunen mit Dienstbesprechungen nach der jeweiligen Veröffentlichung der Änderung der NBauO. Dieses Onlineformat war bspw. im letzten Monat sehr erfolgreich - mit drei Veranstaltungen und ca. 500 Teilnehmern. Die Rückmeldungen sind positiv.

Wir stehen für Fragen jederzeit zu Verfügung.

Davon wird auch Gebrauch gemacht, weil wir einen sehr guten Kontakt auf Augenhöhe pflegen.

Es gibt einen umfangreichen FAQ-Katalog zu den Änderungen und gestellten Fragen zur NBauO. Dieser steht öffentlich zur Verfügung. Auch die Planenden greifen darauf zurück.

Bei Bedarf werden wir selbstverständlich weitere Angebote machen.

  • Zu nennen ist ebenso unsere 2021 gestartete Digitalisierungsoffensive in den Bauämtern, die Genehmigungsverfahren beschleunigt hat. Niedersachsen ist damit führend in Deutschland.
  • Unsere soziale Wohnraumförderung, die sich stabilisiert hat, nachdem sie jahrzehntelang zurückgefahren wurde.

Das Land investiert gemeinsam mit dem Bund erhebliche Mittel in den geförderten Wohnungsbau. 2024 haben wir 357 Millionen EUR bewilligt.

Seit Übernahme der Wohnraumförderung wurden landesweit knapp 24.600 Wohneinheiten mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Förderumfang bewegt sich dabei in einem Volumen von mehr als 2,381 Milliarden EUR.

Der Bund stockt die Mittel für die Wohnraumförderung in den kommenden Jahren weiter auf – 2026 wird er insgesamt 4 Milliarden EUR bereitstellen, für 2028 und 2029 sind sogar jeweils 5,5 Milliarden EUR geplant.

Die Branche freut sich sehr über dieses Signal. Die Wohnraumförderung ist weiterhin einer der zentralen Faktoren, die Kontinuität und Stabilität auf einem Markt mit vielen Variablen und Unsicherheiten für Investoren darstellen.

Das Landesförderprogramm wird kontinuierlich im Austausch mit den Partnern angepasst und die Gegenfinanzierung der Bundesfinanzhilfen wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gesichert.

Für mich ist und bleibt die soziale Wohnraumförderung aktive Standortpolitik und praktizierte Solidarität. Jede geförderte Wohnung stärkt den sozialen Zusammenhalt, entlastet den Wohnungsmarkt und schafft Arbeitsplätze.

  • Die Einführung und die Verlängerung von Mietpreisbremse und Kappungsgrenze, die den Anstieg der Mieten in vielen Städten bremst.
  • 57 Kommunen in Niedersachsen haben die Möglichkeit erhalten, die Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes zu nutzen. Damit wird das Vorkaufsrecht der Kommunen vereinfacht, die Abweichung von B-Plänen wird unter bestimmten Bedingungen möglich, die Schaffung von Bauland wird erleichtert.
  • Unser Wohnraumschutzgesetz, das Kommunen beim Umgang mit Problemimmobilien hilft.
  • Das niedersächsische Zweckentfremdungsverbotsgesetz, das dabei hilft, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten.
  • Die Städtebauförderung, mit der wir dazu beitragen, soziale Strukturen zu erhalten und zu entwickeln. Auch hier will der Bund seine Mittel aufstocken.
  • Ein weiterer wichtiger Baustein auf Landesebene ist die Gründung der Landeswohnungsgesellschaft WohnRaum Niedersachsen GmbH. Darauf gehe ich gleich noch näher ein.

Anrede,

die Zahlen der Baugenehmigungen sind nur ein Teil des Bildes; diese Zahlen sind natürlich nicht zufriedenstellend. Wichtig ist aber auch, dass wir auch positive Signale sehen:

Die Branche bewertet die Geschäftslage wieder optimistischer. Der Immobilienstimmungsindex des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) ist im Sommer 2025 gestiegen. Diese Impulse werden wir aufgreifen und verstärken. Die veranschlagten Mehrausgaben im Haushalt kommen deshalb genau zur richtigen Zeit!

Zu Frage 2:

Die Gründung der Landeswohnungsgesellschaft WohnRaum Niedersachsen GmbH ist ein wichtiger Baustein unserer Aktivitäten auf Landesebene.

Uns steht damit ein zusätzliches Instrument zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung.

Die WRN wird es nicht allein schaffen, dass sich der Wohnungsmarkt wieder in Richtung Entspannung bewegt. Sie wird aber einen wichtigen Beitrag dazu leisten.

Die Markteintrittsstrategie der WRN hat einen klaren Fokus: Die WRN konzentriert sich zunächst auf den Ankauf weitgehend fertig geplanter, aber noch nicht gebauter Vorhaben, die aktuell wegen der Marktlage nicht in die Umsetzung gelangen.

Gegenüber eigenen Projektentwicklungen, die mit der Grundstücksuche und Planung beginnen, entfallen auf diese Weise für die WRN ca. 2 bis 4 Jahre für die vorgelagerten Abstimmungen und Prozesse. Damit haben wir einen entscheidenden Zeitgewinn.

Die WRN ist damit einen klaren Weg gegangen. Gleichzeitig schauen wir natürlich perspektivisch, wie der bisherige strategische Ansatz weiterzuentwickeln ist.

Dazu gehört, die WRN ihre Mittel schwerpunktmäßig in Projekte investiert, die nach den Regularien der sozialen Wohnraumförderung des Landes förderfähig sind.

Viele Investoren und Projektentwickler haben unter den bestehenden Marktbedingungen ihre Planungen für Neubauaktivitäten im Wohnungsbau eingestellt, mindestens aber zurückgestellt. Wenn die WRN Objekte erwirbt, werden diese zeitnah realisier – es entsteht also mehr bezahlbarer Wohnraum. Im besten Fall ziehen wir damit auch andere Vorhaben vor Ort mit.

Ich kann Ihnen berichten, dass der Aufsichtsrat bereits für acht Projekte seine Zustimmung gegeben hat. Drei von diesen Projekten sind bereits beurkundet.

Sobald für diese drei Projekte die Entscheidung der NBank zur Wohnraumförderung vorliegt, kann zeitnah mit dem Bau begonnen werden. Mit einer Fertigstellung erster Projekte könnte dann Anfang 2027 gerechnet werden.

Der WRN liegen darüber hinaus weitere acht Projekte vor. Mit der Kapitalausstattung von bisher 100 Millionen EUR werden sich jedoch nicht alle Projekte zeitnah umsetzen lassen. Deshalb haben wir weitere 200 Millionen EUR über den Nachtragshaushalt 2025 eingeplant.

Mit diesen zusätzlichen finanziellen Mitteln wird es der WRN möglich sein, weitere Projekte umsetzen und ihren Weg fortzuführen.

Zu Frage 3:

Die Eigentumsförderung ist ein Grundbestandteil der Wohnraumförderförderung des Landes, sie bildet aber nicht den Schwerpunkt der Förderung.

Ein wesentlicher Grund ist, dass wir in den letzten Jahren den Fokus bewusst stärker auf die Mietwohnraumförderung gelegt haben. Hier ist der Bedarf am größten, insbesondere in den Ballungsräumen, wo preisgünstige Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung dringend gebraucht werden.

Die Mietwohnraumförderung stellt daher konsequent den Schwerpunkt dar. Sie ist das wirksamste Instrument, um kurzfristig mehr bezahlbaren Wohnraum auf den Markt zu bringen und die angespannte Lage vieler Haushalte zu verbessern.

Eigentumsförderung bleibt ergänzend wichtig; bei der grundlegenden Überarbeitung der Förderung werden wir auch eine eigenständige Richtlinie für die Eigentumsförderung vorlegen.

Mit dieser Neustrukturierung wird eine schlankere Förderarchitektur geschaffen, die sowohl die Anwendung für Antragstellende erleichtert als auch eine passgenauere Steuerung der Förderinstrumente ermöglicht. Wir haben dabei insbesondere Menschen und Familien mit mittlerem Einkommen im Blick.

Anrede,

Ich fasse zusammen: Wir Niedersachsen haben bereits an zahlreichen „Stellschrauben“ gedreht. Diesen Weg werden wir fortsetzen – beharrlich, lösungsorientiert und mit dem klaren Ziel, mehr bezahlbaren Wohnraum für die Menschen in unserem Land zu schaffen.

Diese Landesregierung verfolgt in der Wohnungsbaupolitik dabei konsequent den „Niedersächsischen Weg“: Wir reden mit den betroffenen Verbänden über notwendigen Veränderungen.

Wir schauen uns an, wo wir Vorgaben vereinfachen müssen und wir machen uns an die konkrete Umsetzung, sei es mit den NBauO-Novellen, der Wohnraumförderung oder der Wohnraum Niedersachsen.

Wir verharren nicht in der bloßen Problembeschreibung, sondern kommen im Gegenteil zügig in den Machermodus.

Gleichwohl sind und bleiben die Einflussmöglichkeiten des Landes endlich. Es muss deshalb auch auf Bundesebene noch nachgesteuert werden.

Das Baugesetzbuch braucht eine zügige Überarbeitung, die den Wohnungsbau erleichtert. Mit dem „Wohnungsbauturbo“ ist hier immerhin ein Anfang gemacht. Weitere Schritte müssen folgen.

Last but not least müssen auch die Förderungen des Bundes klar, übersichtlich und verlässlich ausgestaltet werden, wenn sie ihre Wirkung bestmöglich entfalten sollen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit."

Ansprechpartner für den Inhalt dieser Informationen:

Pressesprecher:

Sebastian Schumacher
Telefon: 0511 / 120 - 5427
Email:  sebastian.schumacher@mw.niedersachsen.de

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Mit freundlichen Grüßen
-Pressestelle-

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511 / 120 - 5724
Email:  pressestelle@mw.niedersachsen.de
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