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Soziale Vermieter: Kiels Umweltminister sollte seine Hausaufgaben, anstatt andere zu kritisieren

  1. Umweltministerium hat die Wärmeplanung ohne Vorgaben an die Kommunen delegiert.
  2. Wohnungsunternehmen brauchen Zeit und Planungssicherheit. Das ist bislang nicht gegeben.
  3. Land lässt die Kommunen mit dem Mangel an Fachkräften allein

72/2023

Nach dem Kompromiss auf Bundesebene zum Austausch alter Heizungen hat Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt mehr Tempo bei Wärmeplanungen für Kommunen gefordert. „Das Ambitionsniveau für die kommunale Wärmeplanung muss im parlamentarischen Verfahren gegenüber dem Entwurf der Bauministerin Klara Geywitz (SPD) noch mal deutlich angehoben werden“, sagte der Grünen-Politiker am Mittwoch der dpa in Kiel. Die kommunale Wärmeplanung ist im Norden bereits verpflichtend geregelt.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Wer selbst im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Es ist zwar richtig, dass die kommunale Wärmeplanung in Schleswig-Holstein seit Jahren verpflichtend geregelt ist.

Aber statt landesweit einen Rahmen vorzugeben, hat das Kieler Umweltministerium das Thema Wärmeplanung ohne Vorgaben auf die kommunale Ebene delegiert. Deshalb sollte Minister Goldschmidt seine Hausaufgaben machen, bevor er mit dem Finger auf andere zeigt.

Da in Schleswig-Holstein jegliche Leitplanken fehlen, macht jeder das, was er will - und kann. Eine übergeordnete Linie oder gar eine landesweite Strategie fehlt. Damit droht Stückwerk, das letzten Endes nicht zu regionalen Planungen passt. Das Land entzieht sich seiner Verantwortung.

Das Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein verpflichtet große und mittelgroße Kommunen zur Erstellung eines Wärme- und Kälteplans. Die ersten Kommunen müssen ihre Wärmepläne dem Umweltministerium bis 2024 vorlegen. Alle anderen haben bis spätesten 2027 Zeit. Der Plan muss ein Konzept beinhalten, wie bis 2045 eine treibhausgasneutrale Wärme- und Kälteversorgung erreicht werden kann.

Die kommunale Wärmeplanung ist für die ortsansässigen Wohnungsunternehmen von zentraler Bedeutung. Eine treibhausneutrale Wärmeversorgung setzt erhebliche Investitionen voraus, die man nicht mal eben aus dem Ärmel schütteln kann.

Unsere Unternehmen brauchen Zeit und Planungssicherheit. Ihre Planungen korrespondieren bestenfalls mit denen der Kommune. Wenn aber jeder etwas Eigenes macht, führt das zu Fehlentwicklungen. Deshalb wären einige einheitliche Vorgaben für das Land gut.

Problematisch sei zudem, dass die Kommunen mit dem Fachkräftemangel allein gelassen werden. Das Land macht sich einen schlanken Fuß, wenn es zwar die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren will, es für die Kommunen aber kaum möglich ist, entsprechende Fachleute zu finden.“

14/06/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 412 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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