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Soziale Vermieter zu den Fernwärmeplänen der Bundesregierung

VNW-Direktor Andreas Breitner:

  1. Gegenwärtig ist Fernwärme eine Mogelpackung.
  2. Transparente Preisgestaltung muss sichergestellt werden.
  3. Bundesweit agierende Preiskontrollbehörde muss geschaffen werden.
  4. Kein Anschluss- oder Benutzungszwang.
  5. Erst muss die Fernwärmeplanung abgeschlossen werden.

71/2023

Fernwärme soll in Deutschland eine echte Alternative zu Wärmepumpen und anderen klimafreundlicheren Heizungen werden. Jedes Jahr sollten 100.000 Häuser neu an Wärmenetze angeschlossen werden, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Montag nach einem Treffen mit Branchenvertretern und Verbänden in Berlin.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„So wie sich die Situation bei der Fernwärme heute und in naher Zukunft darstellt, ist das Ganze vorerst eine Klimaschutz-Mogelpackung. Fernwärme steckt bislang voller Kohle, Erdgas und Öl und ist damit in erster Linie eine grüne Gaukelei.

An das Ziel, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der Fernwärme aus regenerativ erzeugter Energie oder aus unvermeidbarer Abwärme bereitzustellen, glauben selbst Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesbauministerin Klara Geywitz nicht so richtig. Auch Verantwortliche aus den Stadtwerken sehen dieses ambitionierte Ziel skeptisch.

Das Erreichen der Klimaschutzziele rückt damit – auch für den Gebäudesektor – in weite Ferne. Die Landesregierungen von Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern müssen über den Bundesrat ihren politischen Einfluss nutzen, die Geburtsfehler der Fernwärmewende zu beseitigen.

Intransparente Preisgestaltung

Besonders problematisch bewerten wir als soziale Vermieter die intransparente Preisgestaltung bei der Fernwärme. Wiederholt haben soziale Vermieter beklagt, dass sie die Ermittlung der Preise nicht nachvollziehen können. Bei intransparenten Preisen für ein Produkt, das ein großer Teil der deutschen Haushalte kaufen soll, muss aber unmittelbar eingegriffen werden.

Wir brauchen eine unabhängige, bundesweit agierende Behörde, die laufend die Preise für Fernwärme beobachtet, kontrolliert und umgehend eingreift, wenn zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher Reibach gemacht wird.

Nutzerinnen und Nutzer von Fernwärme können nicht mal eben den Anbieter wechseln, wenn sie unzufrieden sind. Dieses ‚naturgegebene‘ Ungleichgewicht zwischen Anbieter und Nutzer muss dadurch geheilt werden, dass die Unternehmen permanent kontrolliert werden. Zudem müssen sie ihre Kostenstruktur der Öffentlichkeit darlegen.

Kein Anschluss- und Benutzungszwang

Einen grundsätzlichen Anschluss- und Benutzungszwang lehnen die sozialen Vermieter ab. Ein derartiger Zwang würde von Fernwärmeanbietern den Druck nehmen, effizient zu arbeiten.

Anbieter von Fernwärme müssen darauf verpflichtet werden, alle Gewinne in die Fernwärmeversorgung zu reinvestieren. Eine Quersubventionierung anderer öffentlicher Aufgaben durch Überschüsse aus dem Fernwärmegeschäft muss gesetzlich ausgeschlossen werden.

Der zweite Schritt vor dem ersten

Bei der Verzahnung von Fernwärme und Gebäudeenergiegesetz (GEG) drehen die Zahnräder bislang in entgegengesetzter Richtung. Zunächst muss man wissen, ob und wohin die Fernwärme kommt, bevor man Wärme pumpt.

Bevor Wohnungsunternehmen gesetzlich verpflichtet werden, ein bestimmtes Heizungssystem zu installieren, muss klar sein, ob mittelfristig das Quartier an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird.

Die Fernwärmeplanung erhält damit eine grundsätzliche Bedeutung. In der Konsequenz dürfen Verpflichtungen aus dem Gebäudeenergiegesetz frühestens dann gesetzlich wirksam werden, wenn die Fernwärmeplanung abgeschlossen ist.

Echte Technologieoffenheit

Die sozialen Vermieter fordern echte Technologieoffenheit. Wer die Bedingungen für andere technische Lösungen so hoch ansetzt, dass ein Wohnungsunternehmen am Ende doch nur noch zwischen Fernwärme oder Wärmepumpe wählen kann, der will keine Technologieoffenheit, sondern seine bevorzugte Lösung durch die Hintertür erzwingen.

In erster Linie muss die Heizung zum Gebäude passen und nicht das Gebäude zur Heizung. Soziale Vermieter benötigen daher ausreichende „Beinfreiheit‘, um die beste Lösung im Sinne von Klimaschutz und bezahlbarem Wohnen umzusetzen.

Zudem muss nicht bei jedem Projekt das Rad neu erfunden werden. Was sich an einem Ort bewährt hat, sollte – wenn die Bedingungen passen – an anderen Orten kopiert werden – einschließlich der behördlichen Genehmigung dafür. Das spart Zeit und Geld.

Keine Tricksereien bei der Aufteilung der Kosten

Am Ende wird die Energiewende nur funktionieren, wenn sie Mieterinnen und Mieter, aber auch soziale Vermieter finanziell nicht überlastet. Ideen, die Mieter von den Kosten des Fernwärmeausbaus zu befreien und diese allein den Vermietern aufzubürden, führen in die Irre und bedrohen das bezahlbare Wohnen. Also: Finger weg vom Schwarzer-Peter-Spiel!"

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 412 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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