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Bundestagswahl 2021: So stehen die Parteien zum Erbbaurecht

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Pressemitteilung

Bundestagswahl 2021: So stehen die Parteien zum Erbbaurecht

Berlin, 08.09.2021. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eines der zentralen Themen im Bundestagswahlkampf 2021. Ein Baustein dabei: das Erbbaurecht. Der Deutsche Erbbaurechtsverband hat die Positionen der Parteien zu diesem Thema zusammengestellt.

CDU/CSU: Neubau voranbringen

Im Wahlprogramm von CDU/CSU kommt das Erbbaurecht nicht vor. Die Parteien setzen auf Neubau, um die Mieten zu begrenzen: „Unser Ziel ist, dass bis 2025 mehr als 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen. Wir führen unsere Wohnraumoffensive fort und setzen auf eine starke Wirtschaftsbranche, gute Bedingungen und Wertschätzung für unser Handwerk und die Freien und Planenden Berufe“, heißt es im Wahlprogramm. Außerdem sollen der soziale Wohnungsbau weiter gefördert und das Wohngeld regelmäßig angepasst werden.

SPD: kommunale Flächen behalten

Die SPD will die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in den Kommunen unterstützen und dazu auch das Erbbaurecht einsetzen. „Wir werden dazu beitragen, dass kommunale Wohnbauflächen nicht veräußert werden, Flächen zurückerworben werden und öffentliches Bauland nur auf dem Weg der Erbpacht für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt wird. Mit der Schaffung von Bodenfonds unter Einbeziehung bundeseigener Grundstücke erhalten Kommunen ein Instrument für die nachhaltige Stadtentwicklung und bezahlbaren Wohnungsbau“, so das Wahlprogramm.

AfD: Wohneigentum fördern

Die AfD möchte Wohneigentum fördern, um die soziale Sicherheit zu erhöhen. Hierzu soll laut ihrem Wahlprogramm unter anderem das Erbbaurecht genutzt werden: „Insbesondere für junge Familien ist das Erbbaurecht als kostengünstiger Einstieg in das Eigentum auszubauen. Wohnungsbaugenossenschaften sollen bei der Vergabe von Wohnbauland bevorzugt werden, um mehr Bürgern den Einstieg in das Wohneigentum zu erleichtern.“

FDP: Baukosten senken

Das Wahlprogramm der FDP geht auf das Erbbaurecht nicht ein. Um bezahlbares Wohnen zu ermöglichen, will sie einen Baukosten-TÜV einführen, der neue Regelungen auf ihre Kosten für Bauen und Wohnen überprüft. Für Familien soll es einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer geben. Außerdem sollen Baugenehmigungen beschleunigt und ein Baulückenkataster erstellt werden. Um für Menschen mit niedrigem Einkommen günstigen Wohnraum schaffen, will die FDP in erster Linie das Wohngeld einsetzen.

DIE LINKE: Bodenpreise begrenzen

DIE LINKE benennt in ihrem Wahlprogramm die „Explosion der Bodenpreise“ als eine der Hauptursachen für steigende Mieten. Deshalb möchte sie die Bodenpreise deckeln und die Privatisierung weiterer Flächen stoppen: „Die Privatisierung öffentlicher Grundstücke wollen wir mit einem Bodensicherungsgesetz ausschließen. Öffentlichen Boden wollen wir nur noch im Erbbaurecht vergeben.“ Außerdem möchte die DIE LINKE die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf soziale, ökologische und gemeinnützige Zwecke festlegen.

Bündnis 90/Die Grünen: Sozialwohnungen sichern

Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für eine strategische Bodenpolitik der öffentlichen Hand ein. Dafür soll die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in einen gemeinnützigen Bodenfonds umgewandelt werden. „Der Fonds kauft neue Flächen strategisch zu und überträgt sie an gemeinwohlorientierte Träger. Die Flächen sollen bevorzugt in Erbpacht vergeben werden, um Sozialwohnungen dauerhaft sichern zu können“, heißt es im Wahlprogramm.

Instrument des sozialen Städtebaus

„Das Erbbaurecht wurde vor gut 100 Jahren als Instrument des sozialen Städtebaus entwickelt, als Wohnraum vielerorts knapp war. Auch heute gibt es in vielen deutschen Städten zu wenig Wohnungen, um der Nachfrage gerecht zu werden. Deshalb überrascht es uns nicht, dass das Erbbaurecht jetzt eine Renaissance erfährt“, sagt Hans-Christian Biallas, der Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands. „Aber das Erbbaurecht allein kann die Probleme nicht lösen. Es ist allenfalls ein Baustein von vielen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“

Wahlcheck: Parteien zum Erbbaurecht

Ausführlichere Zitate aus den Wahlprogrammen der im Bundestag vertretenen Parteien hat der Deutsche Erbbaurechtsverband in einem „Wahlcheck“ zusammengestellt. Darin finden sich auch die Antworten von SPD, AfD, DIE LINKE sowie Bündnis 90/Die Grünen auf die Wahlprüfsteine des Erbbaurechtsverbands. Zum Download

Über den Deutschen Erbbaurechtsverband:

Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. wurde 2013 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss aus namhaften Erbbaurechtsausgebern, die bundesweit einen erheblichen Anteil der im Erbbaurecht ausgegebenen Flächen repräsentieren, sowie Dienstleistern der Branche. Der Deutsche Erbbaurechtsverband vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber in Deutschland gegenüber Öffentlichkeit, Medien, Politik und Verwaltung und versteht sich als universeller Ansprechpartner zum Thema Erbbaurecht. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Der Präsident des Verbandes ist Hans-Christian Biallas. Geschäftsführer ist Dr. Matthias Nagel. www.erbbaurechtsverband.de

Medienkontakt:
Christoph Kommunikation
Telefon: 040 609 4399-30 
derv@christoph-kommunikation.de
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