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Abgasskandal: Kraftfahrt-Bundesamt erklärt in neuem Schreiben erstmals illegale Abschalteinrichtung bei Opel

Berlin (ots)

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat eine Anfrage der Kanzlei VON RUEDEN aus dem Jahr 2018 nun schriftlich beantwortet. In dem Schreiben erklärt das KBA erstmals, wie die unzulässige Abschalteinrichtung in Dieselfahrzeugen des Herstellers Opel genau funktioniert.

Laut dem Schreiben, das das KBA auf Anfrage des Rechtsanwalts Sebastian Steffens von der Kanzlei VON RUEDEN geschickt hat, verfügen die vom Dieselskandal betroffenen Opel-Fahrzeuge über unterschiedliche Betriebsstrategien des Emissionsminderungssystems. Dabei werden die Wirksamkeit des Abgasnachbehandlungssystems - dem SCR-Katalysator zur Reduktion von Stickoxiden - und der Abgasrückführung (AGR) gleichzeitig reduziert. Da Opel für diese Reduzierung keine ausreichende Begründung vorlegt, stuft das KBA diese Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung ein.

KBA: Opel-Fahrzeuge reinigen Abgase nur unter Prüfbedingungen ausreichend

Abhängig von verschiedenen Parametern schaltet das Abgasnachbehandlungssystem häufiger in einen Modus mit verminderter Wirksamkeit um. "Dies ist auch unter Bedingungen der Fall, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind", heißt es in dem KBA-Schreiben. Dabei sinkt die AGR-Rate, sodass mehr umwelt- und gesundheitsschädliche Stickoxide (NOx) entstehen. Dieser erhöhte NOx-Gehalt kann dann nicht durch den SCR-Katalysator ausgeglichen werden, weil dieser ebenfalls seine Wirksamkeit herunterfährt. Dadurch reinigt das Dieselfahrzeug von Opel die auszustoßenden Abgase nicht in ausreichendem Umfang und überschreitet die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte.

Liegen diese Parameter jedoch im Rahmen der Typ-Prüfungen der Genehmigungsbehörden, wählt der Motor die Strategie mit den höchsten Raten der Abgasrückführung. So kann das Opel-Fahrzeug unter Prüfbedingungen die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte einhalten und erhält die Zulassung für den Straßenbetrieb. "Dabei wurden durch das KBA die verwendeten Schaltungen, welche im vorliegenden Fall außerhalb des Umgebungstemperaturbereichs von 17 °C bis 33 °C und unterhalb eines Umgebungsdrucks von 91,5 kPa sowie oberhalb bestimmter Drehzahlen oder Lasten aktiviert werden, als unzulässige Abschalteinrichtungen bewertet", so das KBA. Zum Hintergrund: Bei der Prüfung im Genehmigungsverfahren herrschen Temperaturen zwischen 20 °C und 30 °C, der Luftdruck liegt bei mindestens 92,5 kPa.

Chance auf Schadensersatz im Abgasskandal steigt für Opel-Halter

"Die Parameter zur Steuerung der Abgasreinigung in Opel-Fahrzeugen sind offensichtlich auf die Bedingungen des Prüfverfahrens zugeschnitten. Das lässt sich durch diese KBA-Auskunft nun erstmals nachweisen, auch wenn Opel es stets bestritten hat. Die gleichzeitige Reduzierung von Abgasrückführung und Abgasnachbehandlung führt im normalen Betrieb zu einem exponentiellen Anstieg der Stickoxide. Jedem Verantwortlichen bei Opel muss klar gewesen sein, dass das nicht zulässig ist. Mit dieser Beschreibung der Funktionsweise verbessert sich die Möglichkeit, Opel ein vorsätzliches sittenwidriges Verhalten nachzuweisen und Schadensersatz für das manipulierte Fahrzeug einzuklagen", erklärt Sebastian Steffens, Rechtsanwalt bei der Kanzlei VON RUEDEN, die Dieselfahrer im Abgasskandal vertritt.

Der Opel-Abgasskandal beschäftigt die Opel Automobile GmbH des Automobilkonzerns Stellantis weiterhin. Zuletzt musste der Fahrzeughersteller mit Sitz in Rüsselsheim im Februar 2022 rund 400.000 Fahrzeuge zurückrufen. Betroffenen Opel-Haltern wird empfohlen, sich rechtlich zu möglichen Schadensersatzansprüchen beraten zu lassen.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN hat sich auf den Abgasskandal spezialisiert, vertritt bundesweit mehr als 14.000 Mandaten gegen die Autohersteller und wird von Finanztip im Abgasskandal empfohlen. Verbraucher können sich im Dieselskandal unverbindlich in einer kostenlosen Erstberatung über ihre Rechte informieren lassen.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Sebastian Steffens
VON RUEDEN - Partnerschaft von Rechtsanwälten
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
030 / 200 590 77 131
sebastian.steffens@rueden.de
www.rueden.de

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