Verkehrskontrolle-Wissenscheck: Nur Minderheit der deutschen Autofahrer kennt Rechte und Pflichten
One document
AutoScout24 Wissenscheck: Nur Minderheit der deutschen Autofahrer kennt Rechte und Pflichten bei Verkehrskontrollen
Umfrage zeigt: Bei Polizeikontrollen kennen viele ihre Rechten und Pflichten nur ungenügend / Nur 7 Prozent der Fahrer umfassend informiert / Wissenslücken bei Alkohol- und Drogentests, Auskunftspflichten, Fahrzeugdurchsuchungen
Hinweis: Die vollständige Ergebnistabelle finden Sie im PDF unten zum Download.
Grünwald, 15. September 2025. Die Polizei darf jederzeit, überall und ereignisunabhängig Verkehrskontrollen durchführen – so steht es in der Straßenverkehrsordnung. Allerdings müssen die Autofahrer dabei nicht alles mitmachen, was sich die Beamten womöglich wünschen. Doch wissen die deutschen Autohalter auch, wann sie Folge leisten müssen und wann nicht? Das wollte AutoScout24 wissen und hat eine repräsentative Stichprobe von 1.000 Autohaltern zum Wissenstest gebeten*. Das Ergebnis: Nur 7 Prozent der Befragten konnten die zehn Aufgaben komplett richtig beantworten. Vor allem beim Thema „Alkoholkontrolle“ gibt es Wissenslücken. So meinen fast zwei Drittel, sie müssten der Forderung nachkommen, gerade auf einer Linie zu balancieren oder sich mit geschlossenen Augen den Finger an die Nasenspitze legen – doch hierzu sind sie keinesfalls verpflichtet. Auch der Aufforderung, vor Ort einen Alkohol- oder Drogenschnelltest durchzuführen, müssen die Fahrer nicht nachkommen – eine deutliche Mehrheit glaubt aber an eine gesetzliche Vorschrift.
Für seinen Wissenscheck hat AutoScout24 im Rahmen einer repräsentativen Umfrage insgesamt zehn Aussagen zum Thema „Verkehrskontrolle“ abgefragt. Die Teilnehmer mussten ohne Google und andere externe Hilfsmittel einschätzen, ob die Statements richtig oder falsch sind. Tatsächlich entsprechen fünf der vorgelegten Thesen den rechtlichen Fakten, die anderen fünf sind nicht korrekt. Wie sich zeigt, können nur 7 Prozent der Teilnehmer alle Aussagen richtig zuordnen, 16 Prozent liegen immerhin neunmal richtig. Die mit 37 Prozent größte Gruppe bilden diejenigen, die sieben oder acht korrekte Antworten vorweisen können. Unter dem Strich schätzen damit 60 Prozent mindestens sieben Statements zur Verkehrskontrolle richtig ein – ein akzeptabler, aber kein überragender Wert für Deutschlands Autofahrer.
Dabei beinhaltet der AutoScout24-Wissenstest gleich drei Aussagen, die von nahezu allen korrekt zugeordnet werden. So bewerten 97 Prozent folgende Behauptungen zu Recht als „richtig“: „Ich bin dazu verpflichtet, einem Polizeifahrzeug zu folgen, wenn mir das signalisiert wird“, „auf Verlangen muss ich den Beamten Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten vorzeigen“ und „die Polizei darf den Zustand meines Fahrzeugs von außen überprüfen, z.B. das Reifenprofil, die Beleuchtung und die Bremsen.“ Doch muss man aus dem eigenen Fahrzeug aussteigen, wenn die Beamten einen dazu auffordern? Man muss – und das wissen mit 87 Prozent auch die meisten Autofahrer.
Testpflicht: Mit körperlicher Polizeigewalt zum Alkohol-Bluttest?
Doch schon beim nächsten Statement gehen die Meinungen deutlich auseinander. Es lautet: „Beim Verdacht auf Alkohol oder Drogen am Steuer kann die Polizei eine Blutentnahme anordnen und diese auch mit körperlicher Gewalt erzwingen.“ Doch ist es wirklich vom deutschen Recht gedeckt, dass Polizisten Gewalt gegen freie Fahrer in einem freien Land anwenden – und das für einen Bluttest? Tatsächlich ist das der Fall: Glauben die Beamten, eine „Gefahr in Verzug“ zu erkennen, dürfen sie sogar ohne richterlichen Beschluss auf diese Weise vorgehen. Insgesamt 62 Prozent der Autohalter sind sich dieser Tatsache durchaus bewusst und bewerten die Aussage als „richtig“. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch: 38 Prozent der hiesigen Fahrer glauben nicht, dass die Beamten zu einer so weitreichenden Maßnahme berechtigt sind. Geraten sie tatsächlich einmal in eine entsprechende Situation, dürfte eine Konfrontation vorprogrammiert sein – mit allen rechtlichen Konsequenzen, die das mit sich bringen würde.
Mitwirkungspflicht: Sind Pusten und Pinkeln gesetzlich vorgeschrieben?
Generell gilt bei Verkehrskontrollen eine Duldungspflicht, keine Mitwirkungspflicht. Das gilt auch, wenn die Beamten Vorschläge machen, um die Fahrtauglichkeit gleich vor Ort festzustellen. Nicht Folge leisten muss man daher, wenn die Polizisten einen auffordern, mit geschlossenen Augen den Finger an die Nasenspitze zu führen oder auf einer geraden Linie zu gehen, um die eigene Nüchternheit nachzuweisen. Und doch glauben 62 Prozent der Befragten, sie müssten entsprechenden polizeilichen Anweisungen gehorchen. Nur 39 Prozent (Werte gerundet) sagen vollkommen zu Recht, dass man solche Aufforderungen getrost ignorieren könne. Doch wie ist es, wenn die Beamten noch vor Ort einen Drogen- oder Alkoholschnelltest einfordern? Auch hier glauben 58 Prozent, man sei als Autofahrer zur Durchführung verpflichtet. Eine Minderheit von 42 Prozent weiß es besser: Man muss weder pusten, noch Urin abgeben, auch wenn die Uniformierten einen dazu anhalten.
Auskunftspflicht: Haben Autofahrer das Recht zu Schweigen?
Keine Mitwirkungspflicht besteht auch, wenn einem die Beamten Fragen über Grund und Ziel der Autofahrt stellen. Dennoch glaubt fast jeder Zweite, er sei dazu angehalten: „Fragen der Beamten dazu, woher ich komme und wohin ich fahre, muss ich wahrheitsgemäß beantworten“ – 45 Prozent der Befragten halten die Aussage für „richtig“, immerhin 55 Prozent ordnen sie korrekt der Kategorie „falsch“ zu. Die gleichen Werte bekommt dieses deutlich weiterreichende Postulat: „Ich muss alle Fragen, die mir die Beamten stellen, beantworten - und zwar wahrheitsgemäß.“ 27 Prozent scheinen gar von der Allmacht deutscher Verkehrspolizisten auszugehen, denn sie glauben, die Beamten dürften das eigene Fahrzeug jederzeit anlasslos durchsuchen, beispielsweise um Blitzer-Warn-Geräte sicher zu stellen. Das dürfen sie zum Glück nicht und 73 Prozent der Fahrer in diesem Land wissen das auch.
Hinweis: Die vollständige Ergebnistabelle finden Sie im PDF unten zum Download.
*Quelle: www.autoscout24.de / Innofact; Basis: repräsentative Stichprobe mit insgesamt 1.001 Autohaltern zwischen 18 und 65 Jahren; Befragungszeitraum: 4. bis 10. Juni 2025; grüne Markierung: Aussage korrekt, rote Markierung: Aussage falsch; Werte gerundet.
Über AutoScout24 AutoScout24 ist mit über 2 Millionen Fahrzeuginseraten und rund 30 Millionen monatlichen Nutzern europaweit der größte Online-Automarkt. Neben Deutschland ist die AutoScout24 Gruppe auch in den europäischen Kernmärkten Belgien, Luxemburg, Niederlande, Italien, Frankreich, Österreich, Norwegen, Dänemark, Polen und Schweden vertreten. Durch gezielte Akquisitionen im B2B- und B2C-Bereich hat AutoScout24 sein Leistungsportfolio in den vergangenen Jahren maßgeblich erweitert. Mit der Übernahme von LeasingMarkt.de im Jahr 2020 wurde Deutschlands größter Marktplatz für Leasingangebote integriert. Seit 2022 gehört auch AutoProff, eine der am schnellsten wachsenden B2B-Plattformen für den digitalen Autohandel in Europa, zur AutoScout24 Familie. Mit der Übernahme der kanadischen Trader Corporation, Betreiber der Marktplätze AutoTrader.ca und AutoHebdo.net, erweiterte die Gruppe Ende 2024 ihre Präsenz schließlich auch nach Übersee. Als einer der führenden globalen Online-Automarktplätze beschäftigt die AutoScout24 Gruppe rund 2.000 Mitarbeitende und arbeitet mit mehr als 45.000 Händlern in 19 Ländern zusammen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.autoscout24.de
Pressekontakt: Julia Gremmo I Public Relations I Fon +49 89 444 56-1185I presse@autoscout24.de
------------------------------------------------------------------------ AutoScout24 GmbH Tölzerstr. 16, 82031 Grünwald Geschäftsführer: Peter Brooks-Johnson, Biliana Alabatchka, Michael Luhnen Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 128701 Sitz der Gesellschaft: Grünwald | USt-IdNr. DE 207254100 ------------------------------------------------------------------------ http://www.autoscout24.de