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DRK Volunta kritisiert Ausgestaltung der Teilzeit-Freiwilligendienste für Jugendliche

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Wiesbaden (ots)

Freiwilligendienste sollen auch für Jüngere in Teilzeit möglich sein. Der Bundestag hat dem Gesetz von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) mehrheitlich zugestimmt. Die Neuregelung verkennt jedoch die Idee und die Ziele der Jugendfreiwilligendienste und schwächt sie zusätzlich durch ihre Bezugnahme auf das Berufsbildungsgesetz.

Die Forderung nach einem Freiwilligendienst mit reduzierter Stundenzahl für bestimmte Zielgruppen wird seit vielen Jahren von den Trägern vorgebracht und von der hessischen Rotkreuztochter Volunta unterstützt. "Der Teilzeit-Freiwilligendienst ist für alle Akteure gut und richtig", so Volunta-Geschäftsführer Peter Battenberg. "Die jetzt vorgesehene Ausgestaltung sehen wir allerdings kritisch."

Reduzierung des Taschengeldes im Teilzeit-Freiwilligendienst widerspricht der Idee der Freiwilligendienste

Freiwillige bekommen als Anerkennung ein Taschengeld für ihr Engagement. Die jetzt im Gesetz vorgesehene Reduzierung des Taschengeldes für Freiwillige, die ihren Freiwilligendienst in Teilzeit absolvieren, ist nicht nur falsch, sie widerspricht der Idee und den Zielen der Jugendfreiwilligendienste. "Weil es sich beim Taschengeld eben nicht um eine Entlohnung für eine Arbeitsleistung handelt, ist auch eine Reduzierung nicht nachvollziehbar", so Battenberg. Anstatt Bereitschaft und Anerkennung für Engagement in den Fokus zu rücken, zähle hier der Gedanke, weniger Stundenleistung bedeutet weniger Geld. Wir würden uns von der Politik echte Erleichterungen wünschen, die dazu führen, dass mehr junge Menschen, diesen wichtigen Lernort nutzen können. Eine Förderung der Freiwilligen ähnlich dem BaFöG würde helfen", sagt der Volunta-Geschäftsführer.

Stigmatisierung der Freiwilligen in Teilzeit

Der Teilzeit-Freiwilligendienst wird zu Recht an enge Kriterien geknüpft. Wenn Freiwillige ein Kind oder eine nahestehende pflegebedürftige Person zu betreuen haben oder andere, vergleichbar schwerwiegende Gründe vorliegen, soll ein Freiwilligendienst in Teilzeit möglich sein. Bundesfamilienministerin Giffey nennt Beispiele: "Wir haben die junge Frau aus Eritrea, die einen Integrationskurs besucht und sich nebenbei freiwillig engagieren will, vielleicht in einem Altenheim. Ein junger Mann Anfang 20, der sehbehindert ist und für den Weg zum Einsatzort und den Heimweg einfach länger braucht."

Warum aber sollen der junge Mann mit Behinderung und die junge Frau aus Eritrea, die sich beide 30 Stunden zu 100 Prozent engagieren, nicht auch 100 Prozent Taschengeld bekommen? Das jedenfalls würde der Idee der Freiwilligendienste Rechnung tragen, die eben nicht auf ein Entgelt abzielen. Die Regelung führt allenfalls zu einer Stigmatisierung einer Personengruppe und öffnet Türen für den Missbrauch.

"Was den Personenkreis anbelangt, hätten wir uns auch gewünscht, dass explizit die minderjährigen Freiwilligen aufgenommen werden", so Battenberg. Vielen Minderjährigen fällt es schwer, den Freiwilligendienst in Vollzeit in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung durchzustehen. Sie brechen vor Dienstende dann leider ab.

Bezugnahme zum BBiG in der Kritik

Das Gesetz sieht weiterhin vor, dass sich die Voraussetzungen zur Ableistung eines Teilzeitfreiwilligendienstes an denjenigen einer Teilzeitberufsausbildung orientieren sollen. Mit der Bezugnahme auf das Berufsbildungsgesetz (BBiG) an dieser Stelle sieht Volunta den eigenständigen Charakter der Freiwilligendienste als informelle Lernorte ausgehebelt. Freiwilligendienste werden wieder in die Nähe der Berufsausbildung gerückt.

Pressekontakt:

Christine Orth
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Rotes Kreuz in Hessen Volunta gGmbH
Abraham-Lincoln-Str. 7, 65189 Wiesbaden
Tel. 0611 4 50 41 66 23, E-Mail christine.orth@volunta.de

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