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BaFin stellt Verfügung bezüglich der Aras Group klar

Dubai (ots)

Die Aras Group aus den Vereinigten Arabischen Emiraten wehrt sich gegen umstrittene Äußerungen von Bloggern. Das Unternehmen hat die BaFin darum gebeten, eine im vergangenen Jahr ausgesprochene Verfügung anzupassen beziehungsweise den Wortlaut klarzustellen. Diese neue Fassung wurde am 9. Mai 2018 veröffentlicht und beinhaltet zwar weiterhin, dass es der Aras Group untersagt ist, ihre Werbung für das Kreditgeschäft in Deutschland zu betreiben. Allerdings gibt es eine wichtige Klarstellung, was genau damit gemeint ist.

Das Verbot der Werbung bedeutet keinesfalls, dass es sich bei der Aras Group um einen unseriösen Anbieter handeln würde. Stattdessen wurde ausschließlich beanstandet, dass Darlehensverträge mit bestimmten Namen beworben wurden, wie zum Beispiel "Nachrangdarlehen", "Auslandsdarlehen" oder auch "Beteiligung(sfinanzierung)". In ihrer Änderung stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen jetzt klar, dass vom Verbot der Werbung nicht Nachrangdarlehensverträge mit Unternehmen betroffen sind, die auf Grundlage eines ausreichend qualifizierten Nachrangs keine zwingende Rückzahlbarkeit der Kreditsumme vorsehen. Somit wurde jetzt durch die BaFin klargestellt, dass es sich keineswegs um ein generelles Verbot von Nachrangdarlehen durch die Aras Group handeln würde.

Bei der Aras Group handelt es sich um ein Unternehmen, bei dem Investoren aus Arabien Projekte finanzieren. Dies sind insbesondere Großprojekte und Beteiligungen, sodass die Finanzierung eine echte Alternative zum Bankkredit darstellen kann. Finanziert werden die Projekte über sogenannte Risikodarlehen und es gibt immer mehr Unternehmen, die Millionenkredite von arabischen Investoren erhalten. Dabei begleitet die Aras Group Projekte rund um den Globus und hat selbst einige eigene Projekte, wie zum Beispiel das Expo-2020-Projekt.

Durch Investitionen gibt die Aras Group auch immer mehr europäischen Unternehmen die Möglichkeit, eigene Projekte zu finanzieren und eine Alternative zum Bankdarlehen in Anspruch zu nehmen. Dabei hat sich die Gruppe unter anderem das Ziel gesetzt, eine Brücke zwischen Arabien und Europa zu schaffen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Dubai und bietet Nachrangdarlehensverträge an, die - insbesondere nach der aktuellen Änderung - unter den genannten Voraussetzungen BaFin-konform sind.

Pressekontakt:

Sami Kilani

s.kilani@aras-group.ae
00971 - 488 79 100

www.aras-group.ae

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