Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.
Der BdSt informiert über Kryptos, eBay und sonstige Einkünfte
Am 6. November 2025 hat der Bundestag das Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie 2023/2226 (DAC8) verabschiedet. Die neuen Regelungen betreffen in erster Linie Anbieter von Kryptowerten und die damit verbundenen Dienstleistungen sowie Finanzinstitute, die zukünftig Meldepflichten zu erfüllen haben.
Kryptos, eBay und sonstige Einkünfte
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Das Umsetzungsgesetz erweitert die Meldepflichten für digitale Finanzprodukte sowie den Informationsaustausch zwischen den Behörden erheblich. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen müssen vermehrt Transaktionen melden. Es gelten u. a. die Meldepflichten des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes für E-Geld und digitales Zentralbankgeld. Das Finanzamt erfährt so schneller von Transaktionen mit Kryptowährungen durch Steuerzahler.
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) legt fest, zu welchen Bedingungen Plattformbetreiber welche Meldepflichten erfüllen müssen. In Bezug auf das PStTG müssen die Betreiber bestimmter digitaler Marktplätze und auch private Verkäufer beachten, dass Plattformbetreiber Personen mit mindestens 30 relevanten Tätigkeiten pro Jahr und einem Entgelt von mindestens 2.000 Euro melden müssen. Ansonsten drohen ihnen hohe Bußgelder.
In diesem Zusammenhang ergeben sich weitere Fragen für die steuerliche Beurteilung, u. a. ob Einnahmen und in welcher Höhe steuerpflichtig sind, ob die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht eingehalten und ob eine Besteuerung umgangen wird. Steuerzahler sollten darauf achten, dass sie eine Freigrenze von 1.000 Euro bei steuerpflichtigen Einnahmen haben.
Wichtige steuerliche Informationen zu diesen Themen hat der Bund der Steuerzahler im INFO-Service Nr. 14 "Plattformen-Steuertransparenzgesetz – Verkäufe bei eBay & Co." und in Nr. 15 "Kryptowährungen – was gibt es steuerlich zu beachten?" bereitgestellt. Sie sind online abrufbar unter www.steuerzahler.de/info-service oder können telefonisch unter 0211 99175-62 kostenlos bestellt werden.
Düsseldorf, den 16. Dezember 2025
Über den Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW): Der BdSt NRW ist seit 1949 die unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen. Der Landesverband mit Sitz in Düsseldorf setzt sich dafür ein, die Steuer- und Abgabenlast auf ein faires Maß zu senken, Steuergeldverschwendung zu stoppen, Staatsverschuldung abzubauen und Bürokratie zu reduzieren. Finanziert durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, engagiert sich der BdSt NRW aktiv für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik im Sinne der Bürger und Unternehmen. Mehr Informationen: steuerzahler.de/nrw.
Kontakt: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. Pressestelle Bärbel Hildebrand Tel. 0211 99175-26, Fax: -50 E-Mail: hildebrand@steuerzahler-nrw.de
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