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Frist für die Steuererklärung versäumt? Der BdSt NRW hilft weiter

Frist für die Steuererklärung versäumt? Der BdSt NRW hilft weiter
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Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 endete am 31. Juli 2025. Das Thema ist damit jedoch nicht abgeschlossen. Haben Sie die Frist versäumt, drohen Konsequenzen. Der Bund der Steuerzahler NRW gibt Ihnen Tipps, was Sie jetzt tun können.

Steuererklärung 2024: Was tun, wenn die Abgabefrist verpasst wurde?

Infos, Tipps und Materialien vom Bund der Steuerzahler NRW

Sie haben die Frist verpasst und Ihre Steuererklärung für 2024 nicht zum 31. Juli 2025 abgegeben? Der Bund der Steuerzahler NRW rät: Reichen Sie Ihre Steuererklärung so schnell wie möglich nach.Je länger Sie warten, umso höher wird der Verspätungszuschlag. Ohne ausreichende Gründe für die Verspätung kann das Finanzamt einen Zuschlag festsetzen, der mindestens 25 Euro pro Monat beträgt. Der Bund der Steuerzahler NRW bietet Ihnen kostenfreie Hilfen, die Sie unterstützen:

  • Checkliste Steuererklärung 2024
  • Anleitung Steuererklärung für Senioren 2024
  • Anleitung Steuererklärung für Arbeitnehmende 2024

Diese Materialien können Sie kostenfrei bestellen unter https://www.steuerzahler.de/nrw/steuererklaerung.

Das sind Ihre Möglichkeiten nach Fristablauf

  • Schnelle Nachreichung: Über Elster können Sie Ihre Steuererklärung online einreichen – kostenfrei und unkompliziert. Die meisten Belege müssen Sie nicht mehr einreichen, aber aufbewahren.
  • Fristverlängerung beantragen: In besonderen Fällen können Sie auch nach Ablauf der Frist eine rückwirkende Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Eine Aussicht auf Fristverlängerung haben Sie nur bei schwerwiegenden Gründen.
  • Billigkeitserlass beantragen: Wird eine Fristverlängerung abgelehnt und ein Verspätungszuschlag festgesetzt, können Sie in besonderen Härtefällen einen Billigkeitserlass beantragen, etwa bei finanziellen Schwierigkeiten oder unverschuldeten Verzögerungen wie Unfall, schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie. Ihr Antrag sollte gut begründet sein und die persönlichen oder sachlichen Härten durch den festgesetzten Zuschlag darlegen.
  • Beauftragung eines steuerlichen Beraters: Sie können auch nach Fristablauf einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung beauftragen. Dies ist kostenpflichtig und empfiehlt sich, wenn Sie die Erklärung nicht selbst erstellen können.

Keine Angst vor der Steuererklärung 2024

Vor der Steuererklärung brauchen Sie keine Angst zu haben. Für Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner werden zahlreiche Daten direkt an das Finanzamt übermittelt. Das vereinfacht die Erstellung der Steuererklärung erheblich. Um Steuern zu sparen, sollten Sie jedoch zusätzliche Angaben z. B. zu Werbungskosten machen. Die Hilfen des Bund der Steuerzahler NRW zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Ein Problem ist: Viele Menschen wissen oft nicht, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Folgendes gilt: Rentnerinnen und Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie im Jahr 2024 monatlich mehr als 1.367 Euro gesetzliche Rente brutto erhalten und/oder zusätzliche Einkünfte wie eine weitere Rente oder einen Hinzuverdienst (nicht Minijob) erzielt haben.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen, wenn sie im Jahr 2024 beispielsweise:

  • Einkünfte aus mehreren Beschäftigungen erzielt haben und der Lohn in Steuerklasse 3, 4 (mit Faktor), 5 oder 6 abgerechnet wurde. Bei Zusammenveranlagung müssen beide Ehepartner eine Steuererklärung abgeben, auch wenn nur eine Person betroffen ist.
  • Abfindungen oder Sonderzahlungen vom Arbeitgeber erhalten haben.
  • Zusätzliche steuerpflichtige Einkünfte erwirtschaftet haben, etwa aus selbstständiger Tätigkeit (über 410 Euro jährlich), Vermietung und Verpachtung oder steuerpflichtigen Renteneinkommen. Beschäftigungen im Minijob sind ausgenommen.
  • Entgeltersatzleistungen bezogen haben, wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern-, Mutterschafts- oder Kurzarbeitergeld.
  • Einen Freibetrag für Lohnsteuerermäßigung eingetragen haben.

Was passiert, wenn Sie keine Steuererklärung abgeben?

Wenn Sie verpflichtet sind und dennoch keine Steuererklärung einreichen, nimmt das Finanzamt eine Schätzung Ihrer Besteuerungsgrundlagen vor. Das Finanzamt geht dabei nicht von den tatsächlichen Umständen des Steuerpflichtigen aus, sondern rechnet Sicherheitspuffer ein. Steuermindernde Werbungskosten und Sonderausgaben bleiben in der Regel unberücksichtigt, weil sie nicht gemeldet wurden. Wer steuerlich geschätzt wird, zahlt in der Regel zu viel Steuern.

Damit auch nach der Abgabe nichts schief geht: Kontrollieren Sie Ihren Steuerbescheid sorgfältig. Falls das Finanzamt einen Beleg nachfordert, müssen Sie diesen nachreichen. Lesen Sie mehr wichtige Details in den kostenfreien Steuer-Hilfen vom Bund der Steuerzahler NRW: https://www.steuerzahler.de/nrw/steuererklaerung/

Düsseldorf, den 29. August 2025

Über den Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW):
Der BdSt NRW ist seit 1949 die unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen. Der Landesverband mit Sitz in Düsseldorf setzt sich dafür ein, die Steuer- und Abgabenlast auf ein faires Maß zu senken, Steuergeldverschwendung zu stoppen, Staatsverschuldung abzubauen und Bürokratie zu reduzieren. Finanziert durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, engagiert sich der BdSt NRW aktiv für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik im Sinne der Bürger und Unternehmen. Mehr Informationen:  steuerzahler.de/nrw.
Kontakt:
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.
Pressestelle
Bärbel Hildebrand
Tel. 0211 99175-26, Fax: -50              
E-Mail:  hildebrand@steuerzahler-nrw.de
Sie finden die BdSt-Presseinformationen auch auf unserer Internetseite  www.steuerzahler.de/nrw und  www.facebook.com/steuerzahlernrw
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