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Zumeldung Bundesverwaltungsgericht Flüchtlingsunterkünfte

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Zumeldung

Stuttgart, den 16.06.2023

Der migrationspolitische AfD-Fraktionssprecher Ruben Rupp MdL kommentiert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Flüchtlingsunterkünften wie folgt:

„Das Urteil des höchsten Verwaltungsgerichts lässt Vernunft walten. Hätte es für jede Abschiebung noch einer gerichtlichen Durchsuchungserlaubnis für ein meist leeres Zimmer bedurft, wären die sowieso schon überaus geringen Abschiebezahlen bis fast auf Null gesunken. Man kann nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht – sollte es angerufen werden – diese Entscheidung bestätigt.“

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Hartung

Pressesprecher

Leiter der Pressestelle der AfD-Fraktion im

Landtag von Baden-Württemberg

Pressestelle | Öffentlichkeitsarbeit

Mobil: +49 151 14607475

Tel.: +49 711 2063-5013

E-Mail: thomas.hartung@afd.landtag-bw.de

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