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Kerstin Metzner zu TOP 27: Ein bisschen weniger Polemik und ein bisschen mehr Eigenverantwortung, bitte!

Kiel (ots)

Es gilt das gesprochene Wort! Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html

Worum geht es in diesem Antrag? In der ausschließlichen Wirtschaftszone, normalerweise 12 Seemeilen, also über 20 km, vor der Küste, wurden Naturschutz- genauer gesagt: Meeresschutz-Gebiete ausgewiesen. Naturgemäß ist die Entfernung im Fehmarnbelt geringer. Wie in jeder gesetzlichen Regelung zum Naturschutz gibt es Erlaubnisse, Einschränkungen und eben auch Verbote. Aber: Es gibt keine Verordnung, mit der allein ein Angelverbot in der AWZ erlassen wurde. Sowohl Politik als auch Angler wissen, dass nutzungsfreie Gebiete eingerichtet werden müssen, um den Zielen von FFH- und Vogelschutzrichtlinie gerecht zu werden und den Forderungen der EU-Meeresstrategierahmenrichtlinie zu folgen. Zu beidem ist Deutschland EU-rechtlich verpflichtet. Deutschlands Meeresschutzgebiete existierten bislang nur auf dem Papier. Die bereits ausgewiesenen Natura-2000-Flächen müssen endlich rechtlich gesichert werden. Insbesondere auch deshalb, weil die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat.

Sie haben gerade dem Antrag zur Landesstrategie Biodiversität zugestimmt. Genau diesem Ziel, dem Erhalt der Biodiversität in dem Riff am Fehmarnbelt dient die Ausweisung des Schutzgebietes. Die Natur fragt uns nicht, ob wir gerade hier und gerade jetzt an dieser Stelle unseren geliebten Dorsch angeln wollen. Der Verordnungsentwurf wurde über ein Jahr lang diskutiert. Lassen Sie uns Revue passieren, was seit dem ersten gemeinsamen Vorschlag von Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium geschehen ist: Das zunächst beabsichtigte 100 prozentige Angelverbot in den zur Ausweisung geplanten Gebieten wurde nach einem intensiven Dialog mit den Betroffenen zurückgenommen. In einem zweiten Anlauf wurde die vorgesehene Fläche für den Fehmarnbelt auf 30 Prozent reduziert - entgegen allen Empfehlungen aus naturschutzfachlicher Sicht. In einem weiteren Diskussionsprozess wurde schließlich der Kompromiss gefunden, die Fläche weiter östlich zu verschieben und auf 23 % der Ursprungsfläche zu verkleinern. Der geforderte Ausgleich zwischen den Schutz- und den Nutzungsinteressen in den angesprochenen Gebieten ist also erfolgt. Auf Grund des intensiven Dialogs tragen selbst die Naturschutzverbände diesen Kompromiss mit. Wer allerdings die Berichterstattung zu diesem Thema in den Medien verfolgt hat, könnte meinen, die Bundesumweltministerin hätte eine diktatorische Entscheidung gefällt. Ein Blick in die lokale Presse offenbart sogar, dass unser FDP-Kollege Dennys Bornhöft die Entscheidung als "zutiefst undemokratisch" empfindet. Dabei haben sich die Fachminister der CDU/CSU ein für das Bundesnaturschutzgesetz vorgesehenes Vetorecht bei der Ausweisung der Schutzgebiete bewusst im Juni dieses Jahres wegstimmen lassen. Mal ehrlich, warum sollte eine Ministerin eine angekündigte Entscheidung nicht treffen, wenn ihr die Befugnis dafür vom Bundestag erteilt wurde? Das Erstaunliche an der Debatte ist, dass bereits seit Bekanntwerden der Vorschläge von Einbußen bei der Angelkutterfischerei berichtet wurde, obwohl es noch gar keine konkrete Veranlassung gab. Bekanntlich sind die Verordnungen erst am 28. September dieses Jahres in Kraft getreten.

Es macht mich schon stutzig, wenn ein Vertreter eines Angelverbandes in einem Fernsehinterview äußert: Wir sind zwar nicht betroffen, wir wollen das aber nicht. Es tut mir leid, aber ich sehe auch eine Mitverantwortung der Initiativen vor Ort, die von Anfang an suggeriert haben, dass die Dorschangelei kaum noch möglich ist. Ein bisschen weniger Polemik und ein bisschen mehr Eigenverantwortung wäre hier sicher angebracht! Die SPD-Fraktion wird den Antrag ablehnen.

Pressekontakt:

Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenbergspd.ltsh.de)

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