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Neuartiges "Legal Tech" wird Prämiensparer unterstützen - Einladung zum Pressegespräch im Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz am 12.09.2022 um 11 Uhr

Berlin (ots)

Musterklagen von Verbraucherzentralen haben den Weg geebnet: Nunmehr ist klar, nach welchen Maßstäben langjährige Prämiensparverträge abzurechnen sind. Es zeichnet sich ab: Die Sparer haben umfangreiche Nachzahlungsansprüche. Betroffen sind mehr als eine Million Sparverträge. Die Sparkassen werden an ihre Kunden Nachzahlungen in Milliardenhöhe leisten müssen.

So klar die Grundaussage ist, so schwierig ist die Umsetzung. Erstens sind die Nachzahlungsansprüche, die jedem einzelnen Sparer zustehen, nicht sehr groß; in vielen Fällen sind es nur niedrige vierstellige Beträge. Das rechtfertigt keine aufwändige Prozessführung, wenn man es durch die Brille des einzelnen Sparers betrachtet. Zweitens ist die Ermittlung des konkreten Nachzahlungsanspruches nicht einfach. Ohne sachverständige Hilfe lässt sich der Anspruch nicht juristisch belastbar ausrechnen und belegen.

In diese Lücke stößt ein neuartiges "legal tech", das von führenden Experten in diesem Bereich entwickelt wurde. Am 12.09.2022 um 11 Uhr wird es in der BPK erstmals vorgestellt.

  • Im Zentrum steht ein Internet-basierter Rechner, der von dem Zinssachverständigen Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt programmiert wurde. Herr Prof. Dr. Klaus Wehrt ist Mitglied der Expertenrunde "Vorfälligkeitsentschädigung" beim BMJV und beim BMF und vielfach vom BGH zitierter Sachverständiger für diesen Bereich. Mit dem von ihm programmierten Rechner lassen sich Nachzahlungsansprüche aus Prämiensparverträgen zuverlässig ermitteln.
  • Die rechtliche Leitung des Projekts liegt in den Händen von Univ.-Prof. Dr. Kai-Oliver Knops von der Universität Hamburg. Herr Prof. Dr. Kai-Oliver Knops ist Mitglied des Beirates "Marktwächter Finanzen" beim vzbv und durch zahlreiche Veröffentlichungen auf den Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts und des Verbraucherschutzes hervorgetreten.
  • Die praktische Umsetzung erfolgt durch Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin, eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Anlegerschutzes. Schirp & Partner haben Musterfeststellungsklagen, aus denen sich Nachzahlungsansprüche ergeben, selbst erfolgreich geführt. Jetzt geht es darum, im ersten Schritt gegenüber kompromissbereiten Bankinstituten die Ansprüche systematisch zu ermitteln und durchzusetzen. In einem zweiten Schritt kann gegenüber den nicht kompromissbereiten Bankinstituten auch mit gerichtlichen Schritten nachgestoßen werden.

Das neue "legal tech" zielt darauf, eine wesentliche Lücke im Verbraucherschutz zu schließen. Eine weitere Besonderheit: Das Verfahren ist für den Verbraucher vollständig kostenfrei, nur im Erfolgsfalle ist eine Ergebnisbeteiligung an das "legal tech" abzugeben.

Am 12.09.2022 um 11 Uhr stellen Herr Prof. Dr. Wehrt, Herr Prof. Dr. Knops und Herr Dr. Schirp das "legal tech" vor und stehen für Fragen zur Verfügung.

Pressekontakt:

Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel.: 0179-5320213, Mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com

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