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Horror in den Ferien - was tun, wenn die Stimmung von Diebstahl oder Krankheit überschattet wird?

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Das Online-Reiseportal Holidayguru gibt Tipps, wie man Krisensituationen meistert

Endlich Ferien! Ein paar Tage, in denen man fernab von Job und Alltag ausspannen kann, neue Länder und Regionen erkundet, am Strand liegt oder wandern geht und es sich einfach gutgehen lässt. Doch manchmal verlaufen die Ferien leider nicht wie geplant. Man verliert den Reiseausweis, wird bestohlen, erkrankt oder der Flug startet stark verspätet. Das Online-Reiseportal Holidayguru gibt hilfreiche Tipps, was in diesen Fällen zu tun ist.

Reiseausweis im Ausland verloren

Die Ferien neigen sich dem Ende zu, die Koffer werden gepackt und dabei fällt auf: Der Reiseausweis ist unauffindbar. Ohne Pass wird die Rückreise kompliziert. In diesem Fall muss man bei der örtlichen Polizei eine Anzeige aufgeben und den Verlust beziehungsweise Diebstahl der Schweizer Vertretung melden. Dort erhält man mit einem Polizeirapport einen provisorischen Pass, der die Rückreise in die Schweiz ermöglicht. Die Kosten für den vorläufigen Ausweis liegen bei mindestens 100 Franken. Der provisorische Pass wird jedoch nicht von allen Staaten akzeptiert. Auf der Homepage des EDA kann man sich informieren, ob das Ersatzdokument für die Einreise in das Zielland ausreicht.

Tipp: Um für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein, ist es hilfreich, Ersatzdokumente wie die Kopie des Reiseausweises mit in die Ferien zu nehmen.

Der Reisende wird in den Ferien krank

Erkranken Reisende in den Ferien, ist an Erholung kaum noch zu denken. Egal, ob es sich um eine Erkältung oder eine Verletzung handelt - die Stimmung ist getrübt. Arbeitnehmer können sich ihre genommenen Tage zurückholen, sofern ein Arztzeugnis vorliegt. Allerdings muss hier zwischen Arbeits- und Ferienunfähigkeit unterschieden werden. Wer in den Ferien erkrankt, muss nachweisen können, dass er sich aufgrund der Umstände nicht erholen kann.

Tipp: Wer im Ausland erkrankt und keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat, kann - je nach Reiseland und Behandlung - auf den Kosten sitzen bleiben. Und das kann teuer werden. Eine Auslandskrankenversicherung kostet nur wenige Franken und bewahrt vor finanziellen und gesundheitlichen Schäden. Gerade bei Reisen in die USA ist die Auslandskrankenversicherung ein Muss, denn hier können die Arztkosten sich sehr schnell summieren.

Der Reisende wird in den Ferien bestohlen

Auch das kann passieren: Einen Moment unachtsam und schon sind Portemonnaie oder Smartphone verschwunden. Betroffene sollten unbedingt Anzeige erstatten und diese als Nachweis für die Versicherung verwenden. Entwendete Bank- oder Kreditkarten müssen sofort gesperrt werden. Die Bank haftet erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Diebstahl gemeldet wurde, für entstandene Schäden. Auch Handys sollten bei Diebstahl gesperrt werden.

Tipp: Wer bei seinem Gepäck vorsorglich Massnahmen ergreifen möchte, kann für den Koffer eine Versicherung abschliessen, die auch Wertgegenstände abdeckt. Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen: Bargeld, Dokumente oder Fahrkarten sind nicht immer versichert, weshalb diese nicht ins Aufgabegepäck gelegt werden sollten.

Der Flug ist überbucht, verspätet oder das Gepäck geht verloren

Auch die schönste Reise geht irgendwann zu Ende. Am Flughafen kann es zu einer bösen Überraschung kommen, wenn der Flug deutlich verspätet startet - und möglicherweise sogar eine Anschlussverbindung in Gefahr ist. Klar, dass man in diesem Fall eine Entschädigung erhalten möchte. Bei Verspätungen gilt: Landet die Maschine mindestens drei Stunden später als geplant, beruhend auf Eigenverschulden der Airline, steht Passagieren eine Entschädigung zu. Reisende sollten sich den Verspätungsgrund und die Verspätungsdauer auf jeden Fall von der Airline bescheinigen lassen und zudem Belege wie Fotos, Tickets oder Quittungen beifügen. Hilfreich ist es auch, die Kontaktdaten mit anderen Fluggästen auszutauschen, um sie im Notfall, beispielsweise bei Zweifeln an der Begründung der Verspätung, kontaktieren zu können. Wie hoch eine Entschädigung ist, hängt von der Länge der Flugstrecke ab. Der Ticketpreis spielt bei der Höhe der Entschädigung keine Rolle.

Geht auf der Hinreise Gepäck verloren, sollte man sofort zum Gepäckverlust-Schalter am Flughafen gehen und sich über die weiteren Schritte informieren. Praktisch ist es, wenn auffällige Aufkleber das Gepäckstück zieren. So kann es leichter beschrieben werden. Zudem müssen in einem Formular genaue Angaben zum Inhalt des Gepäckstücks gemacht werden. Das Formular muss von der Airline quittiert werden. Tauchen die Koffer nicht mehr auf, besteht Anspruch auf Schadensersatz. Doch das kann dauern. Wer sich in den Ferien mit neuer Kleidung eindecken muss, sollte die Kaufbelege aufbewahren, um Kosten erstattet zu bekommen. Gleichzeitig sollten Baggage Tags (Aufkleber bzw. Papierschlaufen mit Fluginfos, die man am Flughafen beim Check-in bekommt) aufbewahrt werden, bis man den Koffer in den Händen hält.

Tipp: Einen Zettel mit dem eigenen Namen und der Adresse in den Koffer legen. So kann man seinen eigenen Koffer leichter zuordnen lassen. Wer den Koffer auf der Rückreise verliert, muss ebenfalls eine Verlustmeldung aufgeben. Pauschalreisende können sich auch an ihren Reiseveranstalter wenden, der im Falle eines Kofferverlusts aktiv werden muss.

Die Unterkunft weist Mängel auf

Ist die Unterkunft verschmutzt, die Reisenden werden ständig mit Lärm beschallt oder fühlen sich auf eine andere Weise in ihren Ferien beeinträchtigt, wird von Reisemängeln gesprochen, bei denen ein Anspruch auf Entschädigung geltend gemacht werden kann. Doch das ist nicht einfach und kann sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Hilfreich ist es, Reisemängel unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zu melden - möglicherweise wird hier direkt nachgebessert.

Tipp: Mängel sollten in einer Mängelliste genau dokumentiert werden und darüber hinaus Fotos oder Videos als Beweismaterial aufgenommen werden. Es ist auch möglich, sich Zeugen zu suchen, die über ähnliche Mängel klagen.

Bleibt zu hoffen, dass die Ferien von diesen Worst-Case-Szenarien verschont bleibt.

Über Holidayguru CH

Holidayguru.ch ist eine der grössten Reise-Internetseite in der Schweiz und gehört zur UNIQ GmbH (Urlaubsguru.de) mit Hauptsitz in Deutschland. Urlaubsguru ist mit seiner internationalen Brand Holidayguru in mehreren Ländern vertreten und gehört mit über sieben Millionen Facebook-Fans sowie monatlich über elf Millionen Besuchern zu den grössten europäsischen Reise-Websites.

Über UNIQ GmbH

Daniel Krahn und Daniel Marx gründeten im Sommer 2012 Urlaubsguru DE und sind heute Geschäftsführer der UNIQ GmbH.Heute ist Urlaubsguru mit seiner internationalen Brand Holidayguru in mehreren europäischen Ländern vertreten und gehört mit über sieben Millionen Facebook-Fans sowie monatlich über elf Millionen Besuchern zu den grössten europäischen Reise-Websites. Urlaubsguru kommt heute noch ohne Fremdkapital aus und befindet sich weiterhin auf Wachstumskurs.

08.08.2019

Ansprechpartner für Medien: Bettina Zambo, PR / Online Redakteur, Tel. +4312058168103

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