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Kryptowerte bei Volksbanken und Raiffeisenbanken

Kryptowerte bei Volksbanken und Raiffeisenbanken

Umfrage des Genossenschaftsverbandes: Bereits die Hälfte seiner Mitgliedsbanken erwägt Krypto-Angebot. Angekündigte technische Lösung der DZ BANK fällt auf fruchtbaren Boden. Verband leistet Unterstützung bei fachlicher, technischer und aufsichtsrechtlicher Vorbereitung.

„Das Anfang November angekündigte Angebot der DZ BANK, mit dem Privatkundinnen und -kunden zukünftig direkt in Kryptowährungen investieren können, fällt bei unseren Mitgliedern auf fruchtbaren Boden. Wir wissen, dass sich schon mindestens die Hälfte der Volks- und Raiffeisenbanken in unserem Verbandsgebiet mit dem Thema beschäftigen wollen“, sagt Ingmar Rega, Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverbandes.

26 % der Banken wollen sich zeitnah oder binnen einem Jahr mit Implementierung beschäftigen

Mit seiner Einschätzung bezieht sich Rega auf eine Umfrage des Verbandes unter den Vorstandsmitgliedern zwischen dem 20. Juli und dem 11. August 2023*. In dieser gaben insgesamt 45 % der Banken an, sie würden sich innerhalb von zwei Jahren mit der Implementierung der neuen Lösungen zum Kryptohandel beschäftigen, sobald diese technisch zur Verfügung stehen. 26 % wollten dies sogar zeitnah bzw. schon innerhalb eines Jahres tun – hierzu zählten vor allem die größten Häuser mit mehr als 2,5 Mrd. Euro Bilanzsumme. 9 % der Mitgliedsbanken gingen von einem Zeithorizont von mehr als zwei Jahren aus. „Natürlich entscheidet jede Volks- oder Raiffeisenbank völlig eigenständig, ob sie ein solches Angebot bereitstellt“, betont Rega. „Wir wollen dazu eine aktive Auseinandersetzung und fundierte Entscheidungen ermöglichen.“

Als größte Nutzen eines Krypto-Angebots sahen die Volks- und Raiffeisenbanken in der Umfrage „Zukunftsfähigkeit“ (53 %) und „Kompetenzvermutung aus Kundensicht“ (52 %). „Mit dem Handel von Krypto-Werten eröffnet sich nur eines von vielen potenziellen neuen Geschäftsfeldern“, prognostiziert Ingmar Rega. „Die dahinterliegende Technologie bietet zusätzliche Chancen zur Weiterentwicklung und Neuausrichtung von Prozessen und Dienstleistungen.“

Das Europäische Parlament hat am 20. April 2023 mit der Verabschiedung der MiCA-Verordnung der EU ("Markets in Crypto Assets") zur Neufassung der EU-Geldtransfer-Verordnung erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte beschlossen. Der Handel soll dadurch transparenter und damit besser nachverfolgbar werden. Auch Mindestkapitalanforderungen für Dienstleister von Kryptowerten werden vorgegeben: Emittenten von Krypto-Token in der EU müssen ein Mindestniveau an Liquidität und einen Sitz in der EU haben, sowie einen Rücktauschanspruch für Kundinnen und Kunden bieten. Bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte sind eine MiCA-Erlaubnis und erhöhte Anforderungen erforderlich. Die Ausgabe neuer Token muss gestoppt werden, wenn ein Token droht, ein allgemein anerkanntes Zahlungsmittel zu werden. Die Verordnung ist noch nicht vollständig in Kraft getreten. Einige Bestimmungen zu vermögenswertreferenzierten Kryptowerten und -Geld-Token (sogenannte Stablecoins) werden voraussichtlich ab Juli 2024 gelten, während der Großteil der MiCA-Verordnung erst Anfang 2025 wirksam wird. Die technische Plattform der DZ BANK wird es ermöglichen, dass Bankkundinnen und -kunden im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung, wie sie es auch von Wertpapieren gewohnt sind, mit Kryptowährungen handeln können.

Vor allem rechtlicher, fachlicher und technischer Unterstützungsbedarf

In der Umfrage des Genossenschaftsverbandes signalisierten die Volks- und Raiffeisenbanken vielfältigen Informations- und Unterstützungsbedarf: Vor allem für rechtliche Absicherung (70 %), fachliches Know-how/Befähigung (68 %) und technische Infrastruktur (65 %) wird der Bedarf als „sehr hoch“ bzw. „hoch“ bewertet. Aber auch für Organisationskonzepte sowie für Markbearbeitung/Vermarktung sahen mehr als die Hälfte entsprechende Notwendigkeiten. „Schon aktuell bieten wir über unsere AWADO-Rechtsanwaltsgesellschaft und die GenoAkademie eine Reihe von Leistungen an, um die Banken bei der Erschließung der neuen Möglichkeiten zu begleiten“, so Rega. Neben der Klärung aufsichts- und bankrechtlicher Fragestellungen rund um das Thema Krypto und Blockchain stehen aktuell Schulungen und die individuelle rechtliche Begleitung bei der bankinternen Neueinführung im Fokus. „Selbstverständlich werden wir im Sinne unseres Förderauftrages gegenüber unseren Mitgliedern weitere konkrete Angebote zur nachhaltigen Unterstützung entwickeln“, kündigt der Vorstandsvorsitzende des Genossenschaftsverbandes an. „Dazu zählen vor allem die Ermittlung von Marktpotenzialen sowie die konkrete Festlegung erster operativer Handlungsschritte.“

*An der Online-Umfrage beteiligten sich zwischen dem 20. Juli und dem 11. August 75 % der 302 Volksbanken und Raiffeisenbanken im Genossenschaftsverband.

Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. vertritt die Interessen von rund 2.600 Mitgliedsunternehmen in 14 Bundesländern, die zusammen rund acht Millionen Mitglieder haben. Zudem ist er für seine Mitgliedsgenossenschaften Prüfungs- und Beratungsverband sowie Bildungsträger. Als moderner Dienstleister betreut der Verband Unternehmen aus den Bereichen Kreditwirtschaft, Landwirtschaft, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen sowie Energie, Versorgung und Immobilien. Der Genossenschaftsverband hat Verwaltungssitze in Neu-Isenburg, Düsseldorf und Hannover. Dazu kommen die Standorte in Baunatal, Berlin, Forsbach, Leipzig, Münster, Rendsburg und Schwerin.

Es gilt unser Datenschutzhinweis: https://www.genossenschaftsverband.de/datenschutz/

i. V. Dr. Volker Hetterich
Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V.
Bereich Kommunikation & Change, Pressesprecher
Verwaltungssitz Neu-Isenburg
Wilhelm-Haas-Platz, 63263 Neu-Isenburg
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