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Verfassungswidrige Besoldung: Landesregierung spielt auf Zeit

Frankfurt (ots)

"Die Aussagen des Innenministers und der Regierungsfraktionen im Hessischen Landtag am 31.03.2022 irritieren und brüskieren den dbb Hessen und die hessische Beamtenschaft erneut", so Heini Schmitt, der Landesvorsitzende des dbb Hessen. "Denn es muss nicht gewartet werden, bis das BVerfG erneut entscheidet."

Der dbb Hessen hat vorgerechnet, wie man eine 100-Prozent-Lösung herstellen könnte und was sie kosten würde. Würden die Mittel bereitgestellt, könnte sofort ein verfassungsfestes Gesetz verabschiedet werden, das die Besoldung und Versorgung für die nächsten Jahre regelt. "Wenigstens erste entscheidende Umsetzungen sind ebenso verfassungstreu möglich und nötig, wenn man angesichts der Größenordnung in mehreren Stufen vorgehen möchte", sagt Schmitt.

Die gleichmäßige Anhebung der Grundgehälter in mehreren Stufen über alle Besoldungsgruppen und -Ordnungen unter Beachtung des Abstandsgebots kann sofort verfassungstreu auf den Weg gebracht werden. Auch die notwendige Anhebung des Familienzuschlags ab dem 3. Kind muss und kann verfassungstreu geschehen. Beides würde vom BVerfG nicht beanstandet werden.

"Wenn der Innenminister und die Regierungsfraktionen jedoch so etwas suggerieren, kann man das nur als Spiel auf Zeit interpretieren", folgert Schmitt. "Es ist schließlich nicht so, dass das BVerfG das neue Besoldungsgesetz für Hessen schreiben wird."

Das BVerfG wird sich damit beschäftigen, ob der VGH richtig liegt und wird das bestätigen. Denn der VGH hat sich in seiner Entscheidung exakt an den Vorgaben des BVerfG vom 4. Mai 2020 orientiert. Und es wird festlegen, wie die rückwirkende Entschädigung auszusehen hat, denn dazu hat der VGH nichts festgelegt. Zudem: Das BVerfG hat noch nie eine "Überalimentation" beanstandet. Schmitt ist sich sicher: "Überraschungen aus Karlsruhe wären nur dann zu erwarten, wenn die Besoldungsreparatur in Hessen in einer Weise geschehen würde, die erneut gegen die Verfassung verstoßen würde."

Wenn man bspw. gegen das Abstandsgebot verstoßen würde oder einseitig familienbezogene Besoldungsbestandteile oder Beihilfeleistungen anheben würde. Denn dadurch würden der Grundsatz der Besoldung anhand der Qualifikation und der Bedeutung des jeweiligen Amtes sowie der Grundsatz der abgestuften Besoldung verletzt. Und die Beihilfe gehört nicht zum Kern der Alimentation. Darüber hinaus würde eine solche Lösung mittelbar das Niveau der Versorgung absenken, was wiederum unzulässig wäre.

Die Entscheidung des VGH liegt nun schon wieder mehr als vier Monate zurück. "Die schwarz-grüne Regierung sollte nicht versuchen, sich irgendwie über die Ziellinie Landtagswahl zu retten, ohne das Eisen Besoldung wirksam angepackt zu haben", kritisiert Schmitt die allzu durchschaubare Taktik.

Immerhin sind die letzten drastischen Einschnitte aus den Jahren 2015 und 2016 sowie die insgesamt verfassungswidrige Unteralimentation in Hessen das gemeinsame Werk von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. "Nach allem, was man weiß, tragen sie sogar maßgeblich die Handschrift der Grünen", sagt Schmitt.

"Insofern empören mich auch die durch den Abgeordneten Kaufmann von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Zusammenhang gerissene und damit verfälschte Wiedergabe unserer Bewertung zur Übertragung des letzten Tarifabschlusses auf die Beamtenbesoldung", so Schmitt. "Es war völlig richtig und wir bedanken uns dafür, dass die SPD den Dringlichkeitsantrag im Landtag eingebracht hat und dass alle Oppositionsparteien sich in der Debatte stark unterstützend eingebracht haben."

Was nun zu tun ist, ist aus Sicht des dbb Hessen völlig eindeutig: "Wir erwarten noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf der Landesregierung zu dem Thema." Denn eines muss der schwarz-grünen Landesregierung auch bewusst sein: "Es ist die letzte Möglichkeit, mit der hessischen Beamtenschaft besoldungsrechtlichen Frieden zu schließen. Mit jedem weiteren Monat Verzögerung rücken wir näher an die Landtagswahl und mit jedem Monat Verzögerung geht weiteres Vertrauen der hessischen Beamtenschaft in sie verloren", sagt Schmitt.

Pressekontakt:

Andreas Nöthen
Pressesprecher
0170 7335511
presse@dbbhessen.de

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