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EU will Fluggastrechte ändern – Zwölf Millionen Passagiere könnten Entschädigung verlieren

Pressemitteilung

EU will Fluggastrechte ändern – Zwölf Millionen Passagiere könnten Entschädigung verlieren

Berlin, 08.08.2025 – Zwölf Millionen Fluggäste in Europa könnten jedes Jahr um ihre Entschädigung gebracht werden – durch eine Reform der europäischen Fluggastrechte. Das ergab eine Anfrage des unabhängigen Geldratgebers Finanztip an mehrere Fluggasthelfer-Portale. Fluggäste sind in Europa bislang gut geschützt, wenn sich ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet oder ganz ausfällt. Die Europäische Union will die Fluggastechte ändern, wodurch eine Schlechterstellung der Verbraucher droht.

„Die Reform der Verordnung wäre bedauerlich, da die aktuellen Fluggastrechte eine echte europäische Errungenschaft für Verbraucherinnen und Verbraucher sind“, so Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. Seit 2005 haben Fluggäste einen Anspruch auf bis zu 600 Euro Ausgleichszahlung, wenn der Flug ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Die EU will diese Verordnung seit Jahren reformieren. Der Rat der europäischen Verkehrsminister einigte sich im Juni 2025 auf einen Vorschlag, der die Verbraucherrechte massiv einschränkt. Das Europäische Parlament will nach der Sommerpause dazu beraten. Es kann den Vorschlag ablehnen, annehmen oder abändern.

Welche Reformpläne werden von der EU diskutiert?

Erst ab vier Stunden Verspätung soll es künftig eine Ausgleichszahlung bei Flügen innerhalb Europas und bei Flügen bis 3.500 Kilometer geben, ab sechs Stunden Verspätung bei Flügen mit größerer Flugdistanz. Bisher liegt die Grenze nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einheitlich bei drei Stunden. Die Höhe der Entschädigung wird bei Langstreckenflügen (mehr als 3.500 Kilometer) von 600 Euro auf 500 Euro gekürzt. Zudem sollen Fluggäste bei Flügen unter 3.500 Kilometern einheitlich 300 Euro bekommen, statt bisher 250 Euro bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern und 400 Euro für Flüge bis zu 3.500 Kilometern.

Die Folge dieses Vorschlags: 60 Prozent der Fluggäste werden trotz Verspätung keine oder weniger Entschädigung bekommen. Das ergaben die Finanztip-Anfragen an mehrere Fluggasthelfer-Portale, die sich auf eigene Daten und Daten von Lennoc beziehen. „Viele Reisende müssen Verspätungen ihres Fliegers dann einfach hinnehmen. Und selbst wenn die Voraussetzungen für eine Zahlung erfüllt sind, gibt es weniger Geld“, so Schön „Positiv an der Reform ist nur der Plan, Fluggäste finanziell abzusichern für den Fall, dass eine Airline Insolvenz anmeldet.“

So holen sich Fluggäste ihre Entschädigung

In diesem Sommer gelten aber noch die alten Regeln. Verbraucher, die sich auf dem Weg in die Sommerferien über lange Verspätungen oder Flugausfälle ärgern, sollten ihre Rechte einfordern. Finanztip bietet einen kostenfreien Online-Entschädigungsrechner, mit dem jeder in wenigen Minuten einschätzen kann, ob ihm eine Entschädigung zusteht. Und falls das so ist, in welcher Höhe. Im Anschluss können sich Betroffene ein rechtlich geprüftes Musterschreiben herunterladen. „Lehnt die Airline ab, können sich Verbraucher kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden oder an Fluggasthelfer, die für die Verbraucher die Zahlung durchsetzen“, erklärt Schön. Die Fluggasthelfer-Portale arbeiten nicht umsonst, sie nehmen erfahrungsgemäß 30 bis 50 Prozent der späteren Entschädigung. Wer nicht lange auf die Zahlung warten will, kann sich an einen Sofortentschädiger wenden. Diese nehmen etwa 30 Prozent der Entschädigung.

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