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Nur ein Drittel der Deutschen hat ein Testament – wer nichts regelt, riskiert Streit, warnt Finanztip-Expertin
Pressemitteilung
Nur ein Drittel der Deutschen hat ein Testament – wer nichts regelt, riskiert Streit, warnt Finanztip-Expertin
München, 23.07.2025 – Obwohl immer mehr Vermögen vererbt und verschenkt wird, haben rund zwei Drittel der Deutschen kein Testament. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage des unabhängigen Geldratgebers Finanztip. Jede dritte Person weiß nicht, dass auch ein enterbtes Kind Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes hat – ein Irrtum, der teuer werden kann. Ein neues E-Paper von Finanztip erklärt zehn typische Erbfälle und gibt praktische Tipps zur Nachlassplanung.
Das Thema Erben spaltet die Bevölkerung: Die Hälfte der Befragten hat sich nach eigenen Angaben noch nicht mit dem Thema Vererben auseinandergesetzt (50 Prozent). Ein Drittel hat bereits ein Testament gemacht (33 Prozent). Vor allem ältere Menschen über 60 regeln ihren Nachlass (45 Prozent). Den Menschen mit Testament geht es weniger darum, für ihre Erben „Steuern zu vermeiden“ (6 Prozent). Vielmehr möchten sie ihren „Nachlass individuell und gerecht verteilen“ (48 Prozent), „eigene Wünsche festhalten“ (46 Prozent) und „Streit unter den Erben vermeiden“ (32 Prozent). „Vererben dreht sich um Familie, Beziehungen und oft um den Wunsch, etwas weiterzugeben“, so Dr. Britta Beate Schön. „Wer sein Erbe nicht regelt, riskiert Streit oder dass das Elternhaus verkauft werden muss“, warnt die Finanztip-Rechtsexpertin.
Viele unterschätzen den Pflichtteil – auch bei bewusster Enterbung
Nur gut ein Viertel der Befragten konnte in der Finanztip-Umfrage die Wissensfrage zum Pflichtteil korrekt beantworten (26 Prozent). Immerhin wissen rund zwei Drittel, dass es einen Anspruch selbst für Enterbte gibt (67 Prozent). Auch wenn im Testament nur ein Kind als Alleinerbe eingesetzt wird, steht dem anderen ein Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu – übrigens unabhängig davon, ob das Kind ehelich, nicht ehelich oder adoptiert ist. Wird etwa ein Geldvermögen von 200.000 Euro vererbt, hat das enterbte Kind Anspruch auf 50.000 Euro. Denn: Bei zwei Kindern bekämen nach gesetzlicher Erbfolge beide die Hälfte des Erbes, der Pflichtteil liegt damit bei einem Viertel. Geschwister und Großeltern des Vererbenden haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil – sie können vollständig enterbt werden.
„Die Unwissenheit beim Vererben kann zu Streit führen und obendrein teuer werden“, so Schön. „Gerade bei Immobilien kann das dazu führen, dass das geerbte Haus verkauft werden muss, nur um die Pflichtteile auszahlen zu können.“ Zwist um die Verteilung des Erbes können Erblasser gezielt vorbeugen: Etwa mit einer Teilungsanordnung, nach der beide Kinder zur Hälfte erben und eines die Eigentumswohnung und das andere einen Finanzausgleich bekommt. Hat der auszahlende Erbe nicht das Geld, muss ein Darlehen auf die Immobilie aufgenommen werden oder beide Erben einigen sich auf eine Zahlung in Raten.
Auch Pflegeleistungen von Angehörigen lassen sich im Erbfall ausgleichen – zum Beispiel mit einem sogenannten Vorausvermächtnis. Das pflegende Kind erhält dann zusätzlich zum regulären Erbanteil eine feste Summe als Anerkennung für die Pflege. „Pflege darf kein finanzielles Risiko sein – weder für Eltern noch für ihre Kinder“, betont Schön.
Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?
Liegt im Erbfall kein Testament vor, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge ohne spezielle Regelungen. Sie hat drei Ordnungen:
- Erben erster Ordnung sind die Kinder und Enkelkinder des Verstorbenen. Analog behandelt werden die Ehepartner.
- Die zweite Ordnung besteht aus den Eltern, Geschwistern, Nichten und Neffen.
- Die dritte Ordnung bilden Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Wichtig: Gibt es Verwandte einer höheren Ordnung, schließt das die Verwandten aus nachfolgenden Ordnungen aus. Ein Beispiel: Verstirbt eine 85-jährige Großmutter als Witwe und hinterlässt ein Kind oder Enkelkind (Erben 1. Ordnung), gehen ihre Geschwister (Erben 2. Ordnung) leer aus.
Gibt es keine gesetzlichen Erben oder schlagen alle Erben die Erbschaft zum Beispiel wegen Überschuldung aus, erbt das Bundesland, in dem der Erblasser zur Zeit seines Todes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte – bei einem letzten Wohnsitz im Ausland der Bund.
Weitere Informationen und kostenloser Download
Die Deutschen vererben und verschenken so viel Vermögen wie noch nie. 121,5 Milliarden Euro haben die deutschen Finanzbehörden laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 an Vermögensübertragungen steuerlich erfasst – ein neuer Rekordwert (plus 19,8 Prozent gegenüber 2022). Und das sind längst nicht alle Vermögenswerte, denn die meisten Erbschaften und Schenkungen liegen innerhalb der steuerlichen Freibeträge – und werden in der Statistik nicht erfasst.
Das neue Finanztip-E-Paper „Richtig vererben, Fehler vermeiden“ zeigt anhand von zehn typischen Erbfällen, wie Verbraucher ihre Wünsche umsetzen können. Es steht ab sofort unter finanztip.de/epaper-erben-und-vererben zum kostenlosen Download bereit.
Weitere Informationen
- Zum Finanztip-E-Paper: „Richtig vererben, Fehler vermeiden“
- Zum Finanztip-Ratgeber Erbrecht
- Statistisches Bundesamt (Destatis) „Statistik über die Erbschaft- und Schenkungsteuer“
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