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Steuererklärung: Fünf Steuertricks, die kaum jemand kennt

Pressemitteilung

Steuererklärung: Fünf Steuertricks, die kaum jemand kennt

Berlin, 11.07.2025 – Volle Pendlerpauschale trotz Fahrgemeinschaft, gemeinsame Steuererklärung trotz Trennung oder Kindesunterhalt absetzen – wer die Steuererklärung für 2024 machen muss, kann mit cleveren Steuertipps noch mehr herausholen. Der Geldratgeber Finanztip zeigt, wie sich mit einfachen Angaben bares Geld vom Finanzamt zurückholen lässt. Viele Mieter können allein mit der Nebenkostenabrechnung 100 Euro Steuern oder mehr im Jahr sparen. Laut aktueller Statistik liegt die durchschnittliche Erstattung inzwischen bei 1.172 Euro1 – einige könnten sogar deutlich mehr zurückbekommen. Die Abgabefrist endet am 31. Juli 2025.

Viele Verbraucher machen ihre Steuererklärung erfahrungsgemäß auf den letzten Drücker: „Nach Angaben des größten deutschen Steuersoftware-Anbieters Buhl reichten rund eine Million Menschen ihre Erklärung im vergangenen Jahr erst kurz vor Fristende ein2“, sagt Jörg Leine, Steuerexperte bei Finanztip. Buhl steht hinter den populären Steuerprogrammen Wiso Steuer und Tax. Oft ließen Steuerzahler unnötig Geld liegen, weil sie sich unsicher fühlten, bestimmte Angaben zu machen – oder gar ganz auf mögliche Steuervorteile verzichteten. Dabei sei die Sorge vor Fehlern meist unbegründet: „Das Finanzamt streicht im Zweifel nur unzulässige Posten – mehr passiert nicht.“

Fünf clevere Wege zur höheren Erstattung

Fahrgemeinschaft? Volle Pendlerpauschale nutzen - Wer mit Kolleginnen oder Nachbarinnen zusammen mit dem Auto zur Arbeit fährt, darf trotzdem für alle Arbeitstage die Entfernungspauschale (30 Cent pro Kilometer, ab 21 km sogar 38 Cent) ansetzen – auch wenn man nur jede zweite Woche selbst fährt. Auch das Verkehrsmittel spielt keine Rolle.

Ehe trotz Trennung: Zusammen veranlagen und sparen - Paare, die sich im vergangenen Jahr getrennt haben, können für 2024 trotzdem eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Das ist erlaubt und spart oft mehrere Tausend Euro. Ein Versöhnungsversuch in diesem Jahr von mindestens einem Monat erlaubt das sogar auch für 2025.

Nebenkosten als Mieter nicht vergessen - Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung wie Hausmeister, Winterdienst oder Gartenpflege können steuerlich geltend gemacht werden. „Wer bei den jährlichen Nebenkosten 500 Euro für den Hausmeister, den Gärtner, die Putzkolonne, den Schornsteinfeger und die Aufzugwartung zahlt, spart automatisch 100 Euro Steuern”, so Leine. Absetzbar sind 20 Prozent der Arbeitskosten – für die Steuer 2024 reicht die Nebenkostenabrechnung 2023, wenn die für 2024 noch nicht vorliegt.

Kindesunterhalt doch absetzbar, aber unter bestimmten Bedingungen - Klassischer Kindesunterhalt ist zwar nicht absetzbar. Gibt es aber kein Kindergeld mehr und das Kind hat in Ausbildung oder Studium kaum eigenes Einkommen – dann lassen sich bis zu 11.784 Euro Unterhalt für den Nachwuchs im Jahr über die „Anlage Unterhalt“ absetzen.

Dienstreise-Verpflegung nicht vergessen - Zahlt der Arbeitgeber nur Fahrt und Hotel, dürfen Beschäftigte den Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten ansetzen: 14 Euro für An- und Abreisetage, 28 Euro für volle Tage – im Ausland oft deutlich mehr. Wird oft vergessen, ist aber vollkommen legal.

Tipp: Steuersoftware hilft beim Sparen

„Eine gute Steuersoftware oder App erkennt oft automatisch Sparpotenzial, das man selbst übersieht“, erklärt Leine. Finanztip testet jährlich Steuerprogramme und -Apps, sieben von zwölf sind empfehlenswert. Viele Programme sind kostenlos testbar oder Nutzer müssen erst bei der Abgabe der Steuererklärung eine Gebühr bezahlen – häufig lohnt sich das durch die höhere Erstattung. Außerdem sind Kosten für die Steuersoftware bis zu einem Betrag von 100 Euro steuerlich komplett absetzbar – für Angestellte etwa über die Werbungskosten in Anlage N. Mit einer interaktiven Vergleichstabelle bietet Finanztip Verbrauchern eine umfassende Übersicht: Zwölf Steuer-Apps und Online-Steuererklärungen lassen sich anhand von 20 Kriterien vergleichen – etwa Preis, Eignung für Ehepaare, Kapitalerträge, Krypto, Gewerbe und Photovoltaik-Anlagen.

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