Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors
Einladung an die Presse: Wie unterstützt die EU den Handel in den am wenigsten entwickelten Ländern der Welt?
- Das Online-Pressebriefing findet am 16. September 2025 um 10.00 Uhr MESZ statt (Anmeldung erforderlich). Es gilt eine Sperrfrist.
- Veröffentlichung am selben Tag um 17.00 Uhr MESZ.
Der Europäische Rechnungshof lädt Sie zu einem Online-Pressebriefing zu seinem aktuellen Sonderbericht über die Verwendung von EU-Geldern zur Deckung des Handelsbedarfs der am wenigsten entwickelten Länder ein. Das Briefing findet am Dienstag, den 16. September 2025 um 10.00 Uhr (MESZ) in englischer Sprache statt. Es gilt eine Sperrfrist.
Das Briefing soll Ihnen Gelegenheit geben, sich einen detaillierten Überblick über die Prüfung zu verschaffen und deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen in ihren Gesamtzusammenhang zu stellen. Sie erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, den Bericht mit Bettina Jakobsen, Mitglied des Rechnungshofs, und Vertretern des Prüfungsteams zu diskutieren.
Anmeldung: Bitte teilen Sie uns bis Montag, 15. September 2025, 13.00 Uhr mit, ob Sie an dem Online-Briefing teilnehmen möchten. Sie erhalten dann detaillierte Anweisungen, wie Sie sich zuschalten können.
Um eine fundierte Diskussion zu ermöglichen, können angemeldete Teilnehmer auf Anfrage im Vorfeld des Briefings den Bericht und die Pressemitteilung erhalten, die jedoch einer Sperrfrist unterliegen. Beide Dokumente werden am 16. September 2025 um 17.00 Uhr (MESZ), auf der Website des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht.
Hintergrund
Im Dezember 2005 rief die Welthandelsorganisation die Initiative Aid for Trade ins Leben. Sie soll die Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder, beim Aufbau der Handelskapazitäten und -infrastrukturen unterstützen, die sie benötigen, um von der Handelsöffnung zu profitieren. Im Jahr 2007 verabschiedete die EU dann eine eigene Strategie für Handelshilfe, die 2017 aktualisiert wurde. Sie zielte unter anderem darauf ab, den Anteil der gemeinsamen Handelshilfe der EU und ihrer Mitgliedstaaten, die für die am wenigsten entwickelten Länder bestimmt ist, bis 2030 schrittweise auf 25 % zu erhöhen.
Im Zuge der Prüfung bewertete der Rechnungshof, ob die Europäische Kommission die Handelshilfe der EU für die am wenigsten entwickelten Länder der Welt wirksam ausgerichtet, durchgeführt und überwacht hat. Die Prüfung betraf den Zeitraum von 2017 bis 2024 und umfasste eine Überprüfung von neun Projekten in vier Ländern (Angola, Kambodscha, Malawi und Ruanda), in denen der Rechnungshof Vor-Ort-Besuche durchführte.
Pressekontakt
Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu