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Mehr als 100 Organisationen fordern „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“

Mehr als 100 Organisationen fordern „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“
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Ein breites Bündnis von mehr als 100 Organisationen fordert in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird.

Ein breites Bündnis von mehr als 100 Organisationen fordert in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Der Aufruf „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“, der anlässlich der für morgen angesetzten 1. Lesung im Bundesrat veröffentlicht wurde, kritisiert den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf als unzureichend, da er keine Stärkung der Kinderrechte bedeute. Den Appell haben u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, UNICEF Deutschland, der Kinderschutzbund, die Deutsche Liga für das Kind, der Paritätische Gesamtverband, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und FRÖBEL als bundesweit aktiver freigemeinnütziger Träger von Kindertageseinrichtungen unterzeichnet.

Wörtlich heißt es im Appell: „Eine Grundgesetzänderung muss zu einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland beitragen. Sie darf in keinem Fall hinter die UN-Kinderrechtskonvention, Art. 24 der europäischen Grundrechtecharta und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen, die spezifische Kinderrechte gegenüber dem Staat anerkennt. Dabei kommt es auf die Aufnahme von ausdrücklichen Kinderrechten in das Grundgesetz in einem eigenen Absatz an, da diese dem Kind unabhängig bei allem staatlichen Handeln zustehen. Eine unmittelbare Verknüpfung mit den Elternrechten würde zu einem vermeidbaren Konflikt zwischen Eltern- und Kinderrechten führen. (…) Wir fordern nun eine zügige Einigung unter Einbezug der Zivilgesellschaft einschließlich von Kindern und Jugendlichen, die diesen Eckpunkten Rechnung trägt. Denn Kinderrechte gehören ins Grundgesetz - aber richtig!“

„Kinder können ihre Rechte im Alltag nahezu gar nicht durchsetzen – und erst recht nicht selbstständig einklagen“, sagt FRÖBEL-Geschäftsführerin Jule Marx. „Kinderrechte müssen im Grundgesetz deswegen ausdrücklicher und mit besonderem Gewicht verankert werden. Nur das kann zu einer wirksamen und spürbaren Berücksichtigung des Kindeswohls und der Interessen von Kindern in Politik, Verwaltung und Gesellschaft führen. Es wäre schade, wenn wir diese historische Chance jetzt vertun.“

Die Organisationen fordern, dass folgende Elemente in der Formulierung zur Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz enthalten sein sollten:

  • Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;
  • Die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen;
  • Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;
  • Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;
  • Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;
  • Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.

Der gemeinsame Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ mit einer Liste aller Organisationen kann unter anderem auf der Website des Aktionsbündnisses Kinderrechte ins Grundgesetz ( www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de/2021/03/25/organisationen-fordern-kinderrechte-ins-grundgesetz) und auch bei FRÖBEL ( www.froebel-gruppe.de/artikel/froebel-unterzeichnet-appell-fuer-echte-kinderrechte-im-grundgesetz) heruntergeladen werden.

FRÖBEL ist Deutschlands größter überregionaler freigemeinnütziger Träger von Kindertageseinrichtungen. FRÖBEL über 200 Krippen, Kindergärten und Horte sowie weitere Einrichtungen in zehn Bundesländern. Mehr als 4.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten gemeinsam für die beste Bildung, Erziehung und Betreuung von rund 18.200 Kindern.

FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH
Geschäftsführung: Jule Marx, Stefan Spieker (Sprecher), Timo Stampe
Haus des Lehrers - Alexanderstr. 9 - 10178 Berlin
Telefon: +49-30-21235-334
 presse@froebel-gruppe.de