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Energiekrise: EU-Parlamentarier für schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien

Energiekrise: EU-Parlamentarier für schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien

  • Schnellere Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Stärkung der EU-Stromproduktion in der Energiekrise
  • Weniger Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland

Das vorgeschlagene Gesetz soll das Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen für neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien oder zur Modernisierung bestehender Anlagen beschleunigen.

In ihren Änderungsanträgen zum Kommissionsvorschlag verkürzten die Abgeordneten die maximale Genehmigungsfrist für neue Anlagen von zwölf auf neun Monate, wenn diese in sogenannten "Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien" (go-to-Areas) liegen. Reagiert die zuständige Behörde nicht innerhalb der Frist, gilt die Genehmigung oder der Antrag als genehmigt - das Prinzip der „positiven Stille“.

Diese nach Technologien unterschiedenen Beschleunigungsgebiete sollten von den EU-Mitgliedstaaten festgelegt werden. Sie sollten besonders für die Erzeugung von erneuerbarer Energie geeignet sein, ohne Umwelt und landwirtschaftliche Produktion negativ zu beeinflussen. Unvermeidbare Belastungen müssen so weit wie möglich reduziert werden.

Natura-2000-Gebiete, Naturparks und -reservate sowie die ausgewiesenen Wanderrouten von Vögeln und Meeressäugern sind ausgenommen, mit Ausnahme von künstlichen und bebauten Flächen wie Dächern, Parkplätzen oder Verkehrsinfrastruktur.

Außerhalb solcher Beschleunigungsgebiete sollte das Verfahren nicht länger als 18 Monate dauern, so die Abgeordneten - und nicht zwei Jahre, wie ursprünglich vorgeschlagen. Für das Repowering bestehender Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, also deren Modernisierung, soll das Genehmigungsverfahren nicht länger als sechs Monate dauern.

Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden

Der Vorschlag enthält auch eine Verpflichtung für die EU-Staaten, Genehmigungen für die Installation von Solarenergieanlagen auf Gebäuden innerhalb von drei Monaten zu erteilen. Für kleinere Anlagen unter 50 kW würde ein einfaches Meldeverfahren ausreichen. Auch wären für die Installation von Solaranlagen keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr erforderlich. Nicht länger als einen Monat soll künftig die Genehmigung neuer Wärmepumpen dauern.

Um mehr erneuerbare Energien ohne Verzögerung ins Netz zu bringen, haben die Abgeordneten auch Elemente eines am 9. November vorgelegten Kommissionsvorschlags im Rahmen des sogenannten "Dringlichkeitsverfahrens" übernommen.

Zitat

"Wir haben heute die Grundlagen für dauerhaft schnellere Genehmigungsverfahren geschaffen, um erneuerbare Energien schneller nutzen zu können und damit die Energiewende voranzutreiben. Wir haben neue Maßnahmen eingeführt, die den Mitgliedstaaten und ihren Genehmigungsbehörden mehr Spielraum geben, wie etwa das Prinzip der "positiven Stille". In den Beschleunigungsgebieten sind Projekte für erneuerbare Energien nun von übergeordnetem öffentlichem Interesse und profitieren daher von einer vereinfachten Prüfung für spezifische Ausnahmen im EU-Umweltrecht“, sagte der federführende Europaabgeordnete Markus Pieper (EVP, DE).

Nächste Schritte

Der Berichtsentwurf wurde mit 407 Stimmen zu 34 Gegenstimmen angenommen, bei 181 Enthaltungen. Die Abgeordneten stimmten auch dafür, das Dossier an den Ausschuss zurückzuverweisen, um Trilog-Verhandlungen mit dem Rat über eine Einigung in erster Lesung aufzunehmen.

Hintergrund

Der Gesetzesentwurf wurde im Mai 2022 von der Kommission als Teil des REpowerEU-Pakets vorgelegt, das darauf abzielt, die Abhängigkeit Europas von Importen fossiler Brennstoffe aus Russland zu verringern. Er wird die Richtlinien über erneuerbare Energien, Energieeffizienz und die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ändern, die im Rahmen des Programms "Fit for 55" derzeit gesondert überarbeitet werden.

Weitere Informationen

Angenommener Text (14.12.2022)

Videoaufzeichnung der Aussprache (13.12.2022)

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

Merkblatt zu den Verfahrensschritten

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