All Stories
Follow
Subscribe to GRP Rainer LLP

GRP Rainer LLP

GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der drohenden Insolvenz und der Geschäftsführerhaftung

Köln (ots)

Verständlich, wenn Geschäftsführer bis zuletzt versuchen, die Firma zu retten und eine drohende Insolvenz abzuwenden. Aber auch aus Haftungsgründen muss der Insolvenzantrag rechtzeitig gesellt werden.

Wenn sich die Rechnungen türmen und die Aufträge ausbleiben, versuchen Geschäftsführer trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage häufig, das Unternehmen noch zu retten. Dabei sollten sie nicht vergessen, dass die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags zu ihren Pflichten gehört. Wird der Antrag auf Insolvenz nicht rechtzeitig gestellt, verletzten die Geschäftsführer nicht nur ihre Pflicht, sondern können auch persönlich in der Haftung stehen. Die Anzeichen einer drohenden Insolvenz sollten daher in keinem Fall unterschätzt werden.

Bei der Bewertung der Geschäftsführerhaftung muss zunächst die Frage geklärt werden, wann die Insolvenzreife des Unternehmens eingetreten ist. Es ist festzustellen, wann die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung des Unternehmens vorlag. Der Insolvenzantrag muss von Gesetzes wegen ohne schuldhaftes Verzögern aber spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. der Überschuldung des Unternehmens gestellt werden, führt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte aus.

Zu beachten ist, dass Zahlungsunfähigkeit auch schon dann vorliegen kann, wenn das Unternehmen noch Zahlungen leistet. Ist das Unternehmen nicht mehr in der Lage, den wesentlichen Teil der Verbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen zu begleichen, muss Insolvenzantrag gestellt werden. Von einer Überschuldung wird in der Regel dann ausgegangen, wenn die Verbindlichkeiten das Vermögen des Unternehmens übersteigen.

Besondere Vorsicht ist dann auch geboten, wenn noch das Unternehmen in dieser Situation noch Zahlungen leistet. Es dürfen keine Zahlungen mehr getätigt werden, die die Insolvenzmasse schmälern könnten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs notwendig sind. Dazu ist in der Regel eine Bewertung nötig, welchen Zahlungen erforderlich waren oder welche nicht mehr hätten getätigt werden dürfen.

Ein Geschäftsführer muss genau im Auge behalten, wann Insolvenzreife vorliegt. Verletzt er seine diesbezügliche Sorgfaltspflicht oder leistet noch unzulässige Zahlungen, kann er persönlich in der Haftung stehen.

Die Rechtssituation ist bei einer drohenden Insolvenz komplex. Bei Anzeichen einer ernsthaften wirtschaftlichen Krise, können im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/geschaeftsfuehrer.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Pressekontakt:

Michael Rainer
Rechtsanwalt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte

Gürzenich-Quartier
Augustinerstraße 10
50667 Köln

Telefon: +49 221 2722750
info@grprainer.com
www.grprainer.com

Original content of: GRP Rainer LLP, transmitted by news aktuell

More stories: GRP Rainer LLP
More stories: GRP Rainer LLP
  • 29.01.2018 – 09:35

    Bitcoin-Mining - Gewinne gegenüber dem Finanzamt erklären

    Köln (ots) - Der Höhenflug des Bitcoin bedeutete für viele Anleger im vergangenen Jahr satte Gewinne. Doch nun stehen Anleger sowie Betreiber des Bitcoin-Mining vor dem Problem der steuerlichen Bewertung ihrer Einnahmen und dies ist womöglich in vielen Fällen nicht so einfach. Der Bitcoin-Boom hat im Jahr 2017 die Finanznachrichten dominiert. Immense Kursgewinne lockten Anleger in Scharen an. Doch auch die Erzeugung ...

  • 24.01.2018 – 12:01

    Bitcoin - Nach dem Höhenflug droht der Ärger mit dem Finanzamt

    Köln (ots) - Der Bitcoin-Boom hat bei den Anlegern im Jahr 2017 für Jubel gesorgt. Der Kater könnte folgen. Denn die Gewinne unterliegen der Einkommensteuer und hier dürfte es für viele Anleger schwierig werden. Kryptowährungen wie der Bitcoin sind in aller Munde. Der Bitcoin schoss im Jahr 2017 geradezu durch die Decke. Lag der Kurs des Bitcoin zu Beginn des Jahres noch bei 1000 US-Dollar, kratzte er am Jahresende ...

  • 03.03.2017 – 12:29

    Enterbung und Anspruch auf den Pflichtteil

    Köln (ots) - Streit kommt in den besten Familien vor. Das kann dazu führen, dass ein Erblasser seine nahen Angehörigen am liebsten enterben würde. Allerdings müssen Pflichtteilsansprüche beachtet werden. Manche Familien sind so zerrüttet, dass sich die Risse nicht mehr kitten lassen. Das Zerwürfnis kann so stark sein, dass ein Erblasser seine Familienangehörigen enterben möchte. Die vollständige Enterbung ist ...