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Brandgefahr in Hochvoltbatterien: Audi ruft 18.652 Plug-in-Hybride zurück

Brandgefahr in Hochvoltbatterien: Audi ruft 18.652 Plug-in-Hybride zurück
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Wegen einer möglichen Überhitzung der Hochvoltbatterie ruft Audi weltweit 18.652 Plug-in-Hybridfahrzeuge der Baureihen A8, Q7 und Q8 zurück. Nach übereinstimmenden Medienberichten – unter anderem von Auto Motor und Sport vom 30. Oktober 2025 – besteht Brandgefahr sowohl während des Ladevorgangs als auch im Fahrbetrieb. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht seit dem 21. Oktober 2025 laufende Aktion unter der Referenznummer 15663R, Audi führt sie intern unter dem Code 93QQ. Betroffen sind Fahrzeuge aus den Baujahren 2019 bis 2024. Der Rückruf unterstreicht, dass die Hersteller von Elektro- und Hybridfahrzeugen weiterhin mit gravierenden Problemen bei Hochvoltbatterien kämpfen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht in dem Fall erhebliche Sicherheits- und Haftungsfragen. Betroffene Halter können ihre Ansprüche im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen. Aktuell klagt die Kanzlei unter anderem gegen Porsche, Mercedes und Ford.

Problem Hochvoltbatterie: Audi ruft Oberklassenmodelle zurück

Der Rückruf umfasst Plug-in-Hybride der Oberklassemodelle Audi A8, Q7 und Q8. Nach Angaben des Herstellers kann es in einzelnen Fahrzeugen durch einen Defekt in der Hochvoltbatterie zu einem thermischen Durchgehen einzelner Zellen kommen. Dieses sogenannte „thermal runaway“ führt zu einer Überhitzung der Batterie, die im Extremfall einen Fahrzeugbrand auslösen kann. Besonders kritisch ist das Risiko während des Ladevorgangs an Wallboxen oder Schnellladestationen.

Weltweit sind 18.652 Fahrzeuge betroffen, davon rund 5.300 in Deutschland. Produziert wurden die Modelle zwischen dem 22. August 2019 und dem 31. Juli 2024. Das KBA stuft die Aktion als sicherheitsrelevant ein. Audi ruft die Halter schriftlich in die Werkstätten und empfiehlt, die Fahrzeuge bis zur Durchführung der Maßnahme nicht unbeaufsichtigt zu laden.

Die Reparaturmaßnahmen unterscheiden sich je nach Befund. In den meisten Fällen soll ein Software-Update des Batterie-Management-Systems (BMS) durchgeführt werden, um die Temperaturüberwachung zu verbessern und das Ladeverhalten zu regulieren. Wenn bestimmte Batteriemodule auffällige Zellwerte aufweisen, wird die Hochvoltbatterie vollständig ersetzt. Der Werkstattaufenthalt ist für Kunden kostenlos, kann jedoch mehrere Tage dauern.

Eckdaten des Rückrufs im Überblick:

  • Betroffene Modelle: Audi A8 PHEV, Audi Q7 PHEV, Audi Q8 PHEV
  • Produktionszeitraum: 22. August 2019 bis 31. Juli 2024
  • Weltweite Stückzahl: ca. 18.652 Fahrzeuge
  • Fehlerbeschreibung: Zellenmodule der Hochvoltbatterie können beim Laden überhitzen, wodurch Brandgefahr besteht
  • Maßnahme: Software-Update für das Batterie-Management-System oder Austausch von Zellmodulen
  • Überwachung: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Referenznummer 15663R

Rückrufe bei anderen Herstellern wegen ähnlicher Batterieprobleme

Der Rückruf bei Audi steht nicht allein. Zahlreiche Hersteller kämpfen derzeit mit vergleichbaren Sicherheitsproblemen bei Hochvoltbatterien.

  • Mercedes-Benz hatte bereits im Februar 2025 auf Anordnung des KBA die Modelle EQA und EQB wegen Kurzschlussgefahr in Batteriezellen zurückgerufen (KBA-Referenz 5496507). Trotz Software-Update besteht laut EU-Warnsystem Safety Gate weiterhin Brandgefahr.
  • Porsche warnte im Frühjahr 2024 beim Modell Taycan vor defekten Zellmodulen, die zu thermischer Überhitzung führen konnten. Auch dort wurden mehrere Tausend Fahrzeuge in die Werkstätten beordert.
  • Der Stellantis-Konzern musste im September 2025 einen großangelegten Rückruf starten: Betroffen waren 39.712 Plug-in-Hybride von Peugeot, Citroën, DS Automobiles und Opel, ebenfalls wegen fehlerhafter Hochvoltbatterien mit Brandrisiko.
  • Auch Ford hat mit dem Plug-in-Hybrid Kuga (Rückruf 14793R) Probleme und warnte vor einer möglichen Überhitzung der Batterie.

Diese Häufung zeigt, dass die technische Sicherheit von Hochvoltbatterien branchenweit noch nicht ausgereift ist. Für Verbraucher bedeutet das nicht nur ein erhebliches Sicherheitsrisiko, sondern auch Unsicherheit in Bezug auf Haftung, Nutzungsausfall und Fahrzeugwert.

Rechtliche Einschätzung durch Dr. Stoll & Sauer

Für die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer ist der Audi-Rückruf ein klassischer Fall möglicher Produkthaftung. Wenn eine Hochvoltbatterie ein Sicherheitsrisiko darstellt oder Fahrzeuge vorübergehend nicht wie vorgesehen genutzt werden können, können betroffene Halter rechtliche Schritte prüfen.

In Betracht kommen insbesondere:

Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer oder Händler,

Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag bei erheblichen Mängeln,

Schadensersatz wegen Nutzungsausfall oder Wertminderung,

• Ansprüche aus Produkthaftung gegen den Hersteller.

Dr. Stoll & Sauer führt bereits mehrere Verfahren im Bereich Elektromobilität und Batteriefehler – unter anderem gegen Mercedes-Benz, Ford und Porsche – und bereitet weitere Klagen gegen Hersteller vor, deren Rückrufpraxis nach Ansicht der Kanzlei nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Betroffene Audi-Halter sollten sich daher nicht allein auf die Werkstattmaßnahme verlassen, sondern ihre Rechte prüfen lassen. Über den kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check der Kanzlei erhalten Verbraucher eine rechtliche Ersteinschätzung zu möglichen Ansprüchen.

Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 18 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart in zentralen Rechtsgebieten. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG – mit einem ersten Erfolg in der ersten Instanz. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.

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