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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Strafanzeige wegen Betrugsverdachts gegen Mecklenburgische Versicherung
Deckungszusagen im Fiat-Abgasskandal verweigert

Strafanzeige wegen Betrugsverdachts gegen Mecklenburgische Versicherung / Deckungszusagen im Fiat-Abgasskandal verweigert
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Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat juristische Schritte gegen die Mecklenburgische Versicherungsgesellschaft eingeleitet. Aus Sicht der Kanzlei verweigert der Rechtschutzversicherer in betrügerischer Absicht die Übernahme von Verfahrenskosten im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA). Die Versicherung lehnt die Deckung von Kosten mit der Begründung ab, es bestünden keine Erfolgsaussichten. Dr. Stoll & Sauer hat jedoch bereits erste verbraucherfreundliche Urteile gegen FCA erstritten. Dr. Stoll & Sauer hat am 6. Dezember 2021 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hannover gegen den Versicherer gestellt. Die Kanzlei sieht im Fiat-Skandal, der gerade die Wohnmobilbranche trifft, für Verbraucher beste Chancen auf Schadensersatz und rät Betroffenen zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG.

Dr. Stoll & Sauer regt Ermittlungen bei der Bafin an

Der Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt Stellantis) hat vor allem die boomende Wohnmobilbranche getroffen. Die kostspieligen Freizeitfahrzeuge sind in der Regel mit Basisfahrzeugen von Fiat und Iveco ausgestattet. Die Motoren halten die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand ein und nicht im normalen Straßenverkehr. Die Abgasreinigung wird mit einer primitiven Uhr nach rund 22 Minuten deaktiviert. Der Prüftest auf dem Rollenstand dauert etwa 20 Minuten. Der Skandal schwelt seit 2015 als erste Ermittlungen gegen Fiat in den USA eingeleitet worden waren. Seit 2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen den Autokonzern. Experten-Gutachten durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bestätigen den langgehegten Verdacht der Abgasmanipulation. Das KBA prüft derzeit, wie die Wohnmobile wieder in einen gesetzeskonformen Zustand gebracht werden können. Dr. Stoll & Sauer haben bereits über 1000 Klagen von Verbrauchern eingereicht und erste verbraucherfreundliche Urteile erzielt.

Das alles lässt die Mecklenburgische Versicherungsgesellschaft jedoch kalt. Sie lehnt unisono Deckungsanfragen ihrer Kunden mit der Begründung ab, es bestünden keine Aussichten auf Erfolg. Mit der Realität hat das nichts mehr zu tun. Die Rechtschutzversicherung will Kosten zu Lasten der Versicherer einsparen. Dabei handelt es sich aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer um ein grob rechtswidriges Vorgehen, das planmäßig erfolgt. Deshalb hat die Verbraucherkanzlei die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn mit Schreiben vom 6. Dezember 2021 darum gebeten, Ermittlungen gegen die Mecklenburgische einzuleiten. Außerdem wird die Versicherung auf Deckungszusage verklagt. Zudem hat die Kanzlei Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hannover erstattet. Es liegt gegenüber Mandanten der Kanzlei ein versuchter Betrug vor. Die Versicherung gaukelt vor, keine Leistungen erbringen zu müssen und lehnt pauschal die Kostendeckung ab. Es wird darauf hingewiesen, dass die Deckungszusage eingeklagt werden könne. Der Versicherer hat die Hoffnung, dass eine Klage auf eigenes Risiko ihrer Kunden nicht erfolgen wird. Deshalb nutzt er seine Stellung aus und lehnt pauschal ohne plausible Begründung alle Deckungsanfragen in Fiat-Fällen ab.

Verbraucherfreundliche Entwicklung im Fiat-Abgasskandal

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist jedoch anders, als von der Versicherung behauptet, die Beweislast im WoMo-Abgasskandal gegen Fiat Chrysler mittlerweile erdrückend. Alleine die Vorkommnisse bis ins Jahr 2020 müssten für eine Verurteilung von FCA genügen. Weit über 1000 Klagen hat die Kanzlei mittlerweile gegen FCA, Iveco und Fahrzeughändler bundesweit eingereicht. Wer auf Idee kommt, Klagen hätten vor diesem Hintergrund keine Aussichten auf Erfolg, der argumentiert unseriös. Hier eine kurze Zusammenfassung der jüngsten Entwicklungen aus dem Jahr 2021:

  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat mehrere verbraucherfreundliche Urteile in erster Instanz erstritten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Einige Verfahren befinden sich an Oberlandesgerichten in der Berufung.
  • Das Landgericht Nürnberg hat mit Entscheidung vom 9. Juli 2021 festgestellt, dass die Holding Stellantis in der Rechtsnachfolge von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) steht ( Az. 19 O 737/21). Stellantis war Anfang des Jahres durch die Fusion von FCA und des französischen Konzerns PSA entstanden. Damit kann auch gegen Stellantis geklagt werden.
  • Das Landgericht Stade verurteilte am 17. August 2021 den Händler eines Wohnmobils zur Zahlung von Schadensersatz, weil das Fahrzeug mangelhaft war ( Az. 2 O 175/21). Der Halter kann sein Fahrzeug bei dem sogenannten kleinen Schadensersatz behalten. Den kleinen Schadensersatz hatte Dr Stoll & Sauer am Bundesgerichtshof im Fall VW-Fall erstritten.
  • Das Landgericht Oldenburg ordnete am 2. September 2021 die Neulieferung eines mangelfreien Wohnmobils an ( Az. 4 O 767/21). Befindet sich ein Neufahrzeug in der zwei Jahre andauernden Gewährleistung, so wird neben FCA/Stellantis auch in der Regel der Händler verklagt. Der Bundesgerichtshof hatte im VW-Abgasskandal die Form der Neulieferung bestätigt.
  • Das Landgericht Münster will beim KBA Auskunft einholen über den Stand der Ermittlungen der Zulassungsbehörde.
  • Das Landgericht Kempten stellt die Einholung eines Gutachten in Aussicht, falls FCA/Stellantis die Vorwürfe der Abgasmanipulation bestreitet. Dem sieht Dr. Stoll & Sauer gelassen entgegen. Mehrere Gutachten weisen derzeit darauf hin, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten.
  • Am Landgericht Flensburg sieht die vierte Zivilkammer starke Indizien für eine unzulässige Abschalteinrichtung im Fiat Motor. Das Argument Motorschutz will das Gericht in einer ersten Stellungnahme wohl nicht gelten lassen (Az. 4 O 232/21).
  • Das Landgericht Saarbrücken lässt ein Gutachten zum Wohnmobil Columbus 640E von Westfalia einholen. Der Stickoxidausstoß soll überprüft werden (Az. 12 O 18/21).
  • Das KBA hat im Februar 2021 einen Rückruf zum Iveco-Motor Daily erlassen – allerdings nicht verpflichtend. „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden gegebenenfalls verschlechtert“, heißt es verklausuliert im KBA-Deutsch. Die Daily ist in vielen Wohnmobilen verbaut worden.
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat Informationen, wonach es bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt „ amtsbekannt“ ist, dass Fiat-Motoren manipuliert worden sind.
  • Das KBA hat durch eigene Untersuchungen festgestellt, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte im realen Straßenverkehr nicht einhalten. Daher prüft die Behörde derzeit Konsequenzen. Nach EU-Recht hat das KBA sogar die Möglichkeit, betroffene Fahrzeuge stillzulegen.
  • Mittlerweile versuchen Wohnmobilhändler sich außergerichtlich mit geschädigten Kunden zu einigen.

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA/Stellantis ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Schadensersatz sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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