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Dieselgate 2.0: BGH-Beschluss zu Daimler wirkt auch im Diesel-Skandal von VW

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Der Beschluss des Bundesgerichtshofes zum Diesel-Abgasskandal der Daimler AG wirkt sich auch auf Verfahren gegen die Volkswagen AG aus. Das Landgericht Bochum hat mit Beschluss vom 13. März 2020 die Einholung eines Gutachtens angeordnet (Az. I-5 O 306/19). Das Gutachten soll klären, ob in einem VW Golf Vll Variant 1.6 TDl eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Manipulation des Abgaskontrollsystems verbaut worden ist. Hintergrund: Der BGH in Karlsruhe rügte am 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19) das Oberlandesgericht Celle, weil es kein Gutachten eingeholt hat, um herauszufinden, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert. Das Landgericht Bochum bezog sich in seinem Beschluss explizit auf den BGH. Damit beginnt, die verbraucherfreundliche Rechtsprechung zu wirken und ein neues Kapitel im Diesel-Abgasskandal wird aufgeschlagen.

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer: Dieselgate 2.0 entfaltet sich weiter

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr sind zwei Aspekte an dem Verfahren aus Bochum interessant. Erstens wirkt der BGH-Beschluss, der in einem Daimler-Verfahren gefasst wurde, auch auf Verfahren gegen andere Autohersteller. Zweitens beginnt sich Dieselgate 2.0 weiter zu entfalten. Davon sind Hersteller betroffen, die in ihren Fahrzeugmotoren sogenannte Thermofenster in das Abgassystem eingebaut haben - also die Daimler AG und natürlich auch die Volkswagen AG mit ihren zahlreichen Nachfolgermotoren des EA 189. Beim Thermofenster steht die juristische Aufarbeitung erst am Anfang. Bei dieser Abschalteinrichtung wird die Abgasreinigung von der Außentemperatur abhängig gemacht. Auch hier steht der begründete Verdacht im Raum, dass die Emissionskontrolle nur an wenigen Monaten des Jahres oder sogar nur auf dem Prüfstand den europäischen Grenzwerten entspricht. Für die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sind Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen im Wert gemindert.

Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die Autohersteller einigt. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzb) in der Musterfeststellungsklage gegen VW einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt. Derzeit bietet die Kanzlei zu den Vergleichsangeboten von VW ein Beratungspaket online an.

KBA-Rückruf spielt keine Rolle, ob ein Gutachten eingeholt wird

Das vorliegende Verfahren am Landgericht Bochum zeigt deutlich, wie wenig der Volkswagen AG daran gelegen ist, sich an der Aufklärung des Diesel-Abgasskandals zu beteiligen. Der Kläger ging davon aus, dass sich in seinem VW Golf Vll Variant 1.6 TDl der im Dieselgate 1.0 verwickelte Motor-Typ EA 189 befindet. VW legte dar, dass es sich um einen EA 288 handelt. Näher begründete der Autobauer das nicht. Für das Fahrzeug liegt kein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes KBA vor. Auch eine Stilllegung sei von einer Behörde nicht angedroht worden. Für die Kammer seien das alles Indizien, dass es sich nicht um einen EA 189 handelt. Aber letztlich sei das nicht die entscheidende Frage. Vielmehr gehe es darum, ob das Fahrzeuge eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalte. Gemäß dem Beschluss des BGH vom 28. Januar 2020 (Az. Vlll ZR 57/19) habe der Kläger seinen Verdacht begründet dargelegt. Er könne nicht wissen, was sich im Motor befindet und wie es funktioniert. Auch spiele es keine Rolle, ob ein Rückruf des KBA vorliegt oder nicht. Deshalb gab das Gericht dem Beweisantrag des Klägers statt, ein Sachverständigengutachten einzuholen.

Folgendes soll das Gutachten klären

  1. Verfügt das Fahrzeug Golf Vll Variant 1.6 TDl über eine Abschalteinrichtung im Sinne von Art.3 Nr. 10 Verordnung EG Nr.71512007 in Form - einer Software (prüfstandsoptimierende Umschaltlogik) - einer Lenkwinkelerkennung, Temperaturerkennung - einer Fahrkurvenerkennung - eines Thermofensters,

die bewirkt, dass auf dem Prüfstand (NEFZ-Zyklus) die Abgasrückführung des Dieselmotors hinsichtlich der Stickoxidwerte (NOx) derart verändert wird, dass nur auf dem Prüfstand die Stickoxidvorgaben der Euro 5-Norm eingehalten werden und die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems bei normalem Fahrzeugbetrieb verringert wird?

2. Falls die Frage zu 1 bejaht wird:

  1. Ist die Einrichtung notwendig, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten?
  2. Arbeitet die Einrichtung nicht länger, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist?
  3. Sind die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Auspuffemissionen im Wesentlichen enthalten?

Der sensationelle BGH-Beschluss zum Daimler-Abgasskandal

Der Diesel-Abgasskandal bei der Daimler AG kommt derzeit richtig ins Rollen. Die Anzahl der Gerichte, die den Autobauer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Verbraucher verurteilen steigt an - mehr dazu hier. Einige Gerichte ordnen zudem auch Gutachten an, um zu überprüfen, ob die Fahrzeuge mit einer Abschalteinrichtung das Abgaskontrollsystem manipulieren - mehr dazu hier. Der Bundesgerichtshof unterstützt mit seiner Entscheidung vom 28. Januar 2020 die Vorgehensweise dieser Gerichte.

Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Celle ein vom klagenden Verbraucher angeregtes Gutachten als "Ausforschungsbeweis" abgelehnt. Der Kläger, so das OLG, argumentiere "ins Blaue" hinein und gebe sich Spekulationen hin. Der BGH widersprach dem OLG Celle und wertete die Vorgehensweise des Gerichts als Verfahrensfehler. Der Kläger könne keine genauen Sachkenntnisse darüber haben, wie der streitgegenständliche Motor mit seinem Abgaskontrollsystem funktioniere. Er habe jedoch genügend Anhaltspunkte vorgetragen, die ein Sachverständigengutachten rechtfertige und auf die er letztlich seinen Vorwurf stützt, sein Fahrzeug sei in zweifacher Hinsicht mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 715/2007/EG ausgestattet.

Auch sei der Motor vom Typ OM 651 in anderen Daimler-Fahrzeugen verbaut worden, die dann vom Kraftfahrt-Bundesamt KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung verpflichtend zurückgerufen worden seien. Zudem laufen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Einzelpersonen der Daimler AG Ermittlungen, bei denen es auch um den Motor OM 651 gehe. Für den BGH sind das in der Summe hinreichend greifbare Anhaltspunkte für das Vorhandensein eines Sachmangels. "Das Vorbringen des Klägers ist damit gemessen an den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben nicht "ins Blaue hinein" erfolgt, sondern schlüssig und erheblich."

Der BGH bezieht sich in seinem Beschluss auch ausdrücklich auf den Hinweisbeschluss des BGH vom 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17). Ein Mangel liegt nicht erst dann vor, wenn das KBA einen Rückruf angeordnet hat, "sondern auch schon dann, wenn diese Behörde eine entsprechende Maßnahme gegenüber dem Hersteller noch nicht getroffen hat. Denn auch dann ist im Ansatz bereits ein Sachverhalt ("Mangelanlage"/Grundmangel) gegeben, der - gegebenenfalls mit weiteren Umständen - dazu führen kann, dass die Zulassungsbehörde eine Betriebsuntersagung oder -beschränkung vornimmt, weil das Fahrzeug wegen einer gegen Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 715/2007/EG verstoßenden Abschalteinrichtung nicht dem genehmigten Typ entspricht."

Was können Verbraucher im Abgasskandal unternehmen?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen. Die drei Wege haben sich bei Verfahren gegen VW bewährt. Und es spricht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nichts dagegen, warum es sich im Abgasskandal von Daimler anders verhalten sollte. Denn letztlich wird im Ergebnis die Umwelt verpestet. Nur die dafür angewandte Technik ist eine andere.

  1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW gibt es mittlerweile zahlreich Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist.
  2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die Daimler AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Daimler muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier im Fall von VW Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
  3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer im Fall VW vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das VW-Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat - mehr dazu hier.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt

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