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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Diesel-Abgasskandal: VW in zwei Fällen vom OLG Karlsruhe zu Schadensersatz verurteilt

Während die Volkswagen AG aktuell den Vergleich in der Musterfeststellungsklage abwickelt, wird der Autobauer weiter wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Die 13. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat am 13. März 2020 in zwei Fällen festgestellt, dass VW zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist (Az. 13 U 419/19 und Az. 13 U 255/19) und die damit die jeweiligen Urteile der ersten Instanz im Kern bestätigt. Die Urteile hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr erstritten. Die Verbraucher-Kanzlei gehört im Diesel-Abgasskandal zu den führenden. Die Inhaber haben für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzb) in der Musterfeststellungsklage gegen VW einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt. Derzeit bietet die Kanzlei zu den Vergleichsangeboten von VW ein Beratungspaket online an.

OLG Karlsruhe: Keine Zweifel an sittenwidrigem Verhalten von VW

In einem der aktuellen Fällen hatte der Kläger am November 2012 einen VW Tiguan 2,0 TDI für 31.740 Euro erworben. Das Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 189 enthielt eine unzulässige Software zur Abgassteuerung. Das Kraftfahrt-Bundesamt KBA hatte die Unzulässigkeit festgestellt und Nachbesserung in Form eines Software-Updates angeordnet. Sowohl für die Vorinstanz (LG Offenburg) als auch das OLG Karlsruhe war klar, dass VW nach § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig den Käufer getäuscht hatte. Die Kammer stellte fest, dass VW zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist. Die Argumentation war auch im zweiten Fall ähnlich. Der Kläger kaufte dort im August 2015 einen VW Touran für 25.700 Euro. Auch hier stand für beide Instanzen fest, dass VW nah § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig den Kunden getäuscht hatte. VW wurde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Tendenzen pro Verbraucher vor BGH-Termin am 5. Mai 2020

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigen die Urteile des OLG Mannheim, in welche Richtung sich die Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal entwickelt hat. Die VW AG verliert mittlerweile auf ganzer Linie. Die Gerichte urteilen zugunsten der Verbraucher. Nicht nur die Verurteilung VW nach § 826 BGB setzt sich durch. Besonders erfreulich ist auch, dass an Oberlandesgerichten in den vergangenen Monaten die Sinnhaftigkeit der Nutzungsentschädigung für VW in Zweifel gezogen wird. Das Hanseatische Oberlandesgericht regte am 13. Januar 2020 an, dass die Dieselfahrer weniger für die Nutzung ihrer Fahrzeuge zahlen sollten ( Az. 15 U 190/19). Auch am Oberlandesgericht Brandenburg gibt es massive Zweifel daran, warum VW vom Diesel-Abgasskandal durch eine Nutzungsentschädigung profitieren sollte. Mit der Entschädigung reduziert sich der von VW an die Kläger zu zahlende Schadensersatz. Auch in der Literatur mehren sich die Stimmen, VW überhaupt keine Entschädigung zuzugestehen - mehr dazu hier. Die Argumentation geht sogar so weit, dass VW ab Kaufdatum dem Kläger Zinsen zu zahlen hat - mehr dazu hier. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält es in der Summe für möglich, dass die BGH-Richter am 5. Mai 2020 bei ersten Verhandlung im Diesel-Abgasskandal das Thema Nutzungsentschädigung ähnlich sehen könnten wie ihre Kollegen in Hamburg und Brandenburg.

Servicepaket für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage

Die verbraucherfreundliche Entwicklung der aktuellen Rechtsprechung verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Vergleichsangebote der VW AG im Musterfeststellungsverfahren unter die Lupe zu nehmen. Soll der Verbraucher das Angebot annehmen? Soll er den Weg in die Einzelklage einschlagen? Was ist die beste Lösung im Hinblick auf die mögliche BGH-Entscheidung im Mai 2020? Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat deshalb ein seriöses Servicepaket für Betroffene geschnürt. Die Kanzlei erstritt bereits zahlreiche Urteile im Diesel-Abgasskandal von VW, in denen bis zu 25 Prozent Schadensersatz oder Wertminderung ausgeurteilt worden sind. Dazu könnte vom BGH eine neue Rechtsprechung hinsichtlich von Nutzungsentschädigung und Zinsen hinzukommen, die unterm Strich zu höheren Schadensersatzzahlungen führen könnte. Auch das ist ein Grund, warum eine anwaltliche Beratung für die VW-Kunden Sinn ergibt. Das ab sofort nutzbare Servicepaket prüft die von VW vorgelegten Vergleichsangebote. Was steckt im Servicepakt drin: Die Verbraucher-Kanzlei

  • prüft, ob die Verbraucher in die Vergleichsgruppe fallen
  • schätzt ein, ob der Vergleichsbetrag fair für die Verbraucher ist
  • stellt das Vergleichsangebot einer Einzelklage gegenüber
  • nimmt eine Risikoeinschätzung der Möglichkeiten für die Verbraucher vor
  • informiert die Verbraucher über eine mögliche Prozesskostenfinanzierung

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als

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