Mitteldeutsche Zeitung zu Corona
Halle/MZ (ots) - Die Verlängerung der Notlage dürfte schon deshalb verfassungswidrig sein, weil die wichtigste Voraussetzung fehlt: Nämlich eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens. So geht das Robert Koch-Institut davon aus, dass selbst bei einer vergleichsweise niedrigen Impfquote von nur 65 Prozent die Intensivstationen im Herbst und Winter nicht stärker belegt sein werden als in den Wellen zuvor - als es nie zu einer Überlastung kam. Schon wenn die Impfquote ...