LPI-SHL: iPhone bestellt, Kaffepäckchen erhalten
Meiningen (ots) - Über ein Online-Kleinanzeigen-Portal erwarb ein 29-jähriger Mann am 25.12.2023 ein iPhone im Wert von 510 Euro. Mit dem Verkäufer wurde als Zahlungsart die Nachnahme vereinbart. Das angekündigte Paket wurde am 29.12.2023 zugestellt und der fällige Betrag gezahlt. Als die Sendung geöffnet wurde, befand sich jedoch anstatt des iPhones ein Päckchen Kaffee eines bekannten italienischen ...