Bundespolizeiinspektion Dresden
BPOLI DD: Bundespolizei Dresden zieht Bilanz: Mehrere Feststellungen wegen Waffen- und Drogendelikten am Hauptbahnhof
Dresden (ots)
Die Bundespolizeiinspektion Dresden war am Wochenende des 6. und 7. Dezember 2025 verstärkt am Dresdner Hauptbahnhof im Einsatz und konnte dabei mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz aufdecken.
Am Sonntag, den 7. Dezember, geriet gegen 9:45 Uhr ein 46-jähriger tschechischer Staatsangehöriger ins Visier der Bundespolizei. Die anschließende Kontrolle ergab, dass der Mann bereits in der Vergangenheit wegen Drogendelikten polizeilich in Erscheinung getreten war. Bei der Kontrolle wurden ein Schlagring sowie zwei nicht zugelassene Reizstoffsprühgeräte aufgefunden und sichergestellt. Des Weiteren führte der Mann zwei Cliptütchen mit weißem Pulver mit sich, bei denen es sich laut seinen eigenen Angaben um Speed und Ecstasy handelte. Es wurden Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Später am Sonntag gegen 19:20 Uhr wurde eine Bundespolizeistreife auf eine Streitigkeit vor dem Hauptbahnhof aufmerksam. Die Beamten beobachteten, wie ein Mann sich drohend vor zwei anderen Personen aufbaute. Bei der anschließenden Kontrolle des 18-jährigen syrischen Staatsangehörigen konnte dieser sich nicht ausweisen. Die Überprüfung seiner Person ergab Altlasten wegen Raub, gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes. Bei der anschließenden Kontrolle wurde zudem eine weiße pulvrige Substanz in einem Cliptütchen gefunden. Gegen den Beschuldigte wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Bereits am Samstag, den 6. Dezember, um 10:20 Uhr, wurde ein 38-jähriger deutscher Staatsangehöriger im Hauptbahnhof kontrolliert, der den Beamten durch sein nervöses Verhalten auffiel und ebenfalls in der Vergangenheit mit Betäubungsmitteldelikten in Erscheinung getreten war. Bei der Kontrolle seiner mitgeführten Sachen wurden zwei Cliptütchen mit weißem Pulver aufgefunden. Der Mann gab die Tat zu. Auch hier wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
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